Blutschlumpf schrieb:
Ansichtssache. Immerhin reicht unsere Macht dazu eure Einnahmen durch das Nicht-Kaufen eurer Kunst zu verringern.
Aber ich glaube dass das eh euer Problem ist, seht die Leute doch mal als potentielle Kunden statt als Gegner und potentielle Raubkopierer.
Wenn die Produkte bei Nicht-Kauf dann eben nicht illegal heruntergeladen (weil man es ja doch hören/spiele will), dann ist das ok. Ansonsten ist es eine verlogene Bigotterie. Ich unterstelle einmal, daß die meisten diese Bigotterie betreiben.
Evtl. weil das schlichtweg nichts mit dem Thema hier zu tun hat ? Wenn es dich stört und einer Diskussion Bedarf, dass Schumi Millionen verdient, dann mach nen Thread dazu auf, hier ist es OT und hat hier nichts zu suchen.
Quatsch! Ihr regt euch auf, daß Musiker Millionen verdienen (muß ich Zitate aus dem Thread hier velinken?), ich verweise nur auf andere vergleichbare (!) Bereiche, wo es noch "viel schlimmer" ist. Ein legitimer Vergleich, der in DIskussionen wie dieser gang und gäbe ist und von dir selbst auch so praktiziert wird, Blutschlump.
MountWalker schrieb:
Besuche auch nur einen Vortrag an der Uni zum Thema Gesang, dann dürftest du merken, was ich meine.
Reichen 20 Jahre Korrepetition und Lied-begleitung an diversen Musikhochschulen und Stage Schools als Qualifikation meiner Person aus? Danke.
Jeder Musiker nimmt Universitäten nciht ernst. Musik wird an den künstlerischen Musikhochschulen unterrichtet, das sind KEINE Universität. An den Unis kannst du nur Musikwissenschaften studieren, daß hat mit der praktischen Ausübung gar nichts zu tun. Due Universitäten haben auch keine Aufnahmeprüfung, die nehmen jeden, der due Aufnahmeprüfung an der Musikhochschule nicht geschafft hat.
Mit scheint, als ob du wirklich viel Ahnung von der Ausbildung eines Musikers hast...

Nicht gerade sehr überzeugend in einer Diskussion, in der es über Kunst und Vergütung von Künstlern geht.
Du wirfst anderen vo, zu wenig Ahnung zu haben? Beethoven ist 1827 gestorben - die 75 Jahre nach dem Tod sind längst vorbei. Dass das Notenmaterial jetzt etwas kostet ist logisch, denn Papier, Farbe, Druckmaschine und Angestellter der Druckerei müssen natürlich unabhängig von Lizenzkosten bezahlt werden.
Logischerweise sind Beethoven und Konsorten "frei". Das gilt aber nicht für Schönberg, Strawinsky, Berg, Zemlinsky etc...
Zu Beethovens Zeiten gab es diese Regelung auch noch nicht, da man keine Reproduktionsm,öglichkeiten on Musik hatte. Musik wurde "live" gemacht und man war auf die Noten des Verlages angewiesen. WIe oft muß ich das jetzt wiederholen?
Ich habe keine Änderung des Bestehenden Rechts gefordert, sondern will ja gerade die Änderungsvorstellungen der IFPI - nachdenen eben 70 Jahre nach Tod für alle gelten solle - verhindern.
Wen interessiert das? Was willst du denn mit den Aufnahmen der Callas schon groß machen?
Wen es hier also ausschließlich um ausübende Künstler geht, muß folgende Regel gelten, die acuh im literarischen bereich gilt:
a) Solange der Interpret lebt bekommt er anteilig Tantiemenzahlungen auf seine eingespielten Werke. Das ist doch klar und darüber brauchen wir gar nicht mehr zu reden. Da könnt ihr Euch hier auf der Forenbase aufregen soviel ihr wollt, ihr habt die ganze Welt gegen euch.
b) Mit Ableben des interpretierenden Künstlers - ich meine damit NICHT den kreatvien Schaffenden - erlischt diese Lizenzabgabe. Die Verlage und Labels müßten natürlich angemessen entschädigt werden, im Falle eines nicht vorhersehbaren Ablebens, das ist klar. Auch muß vermieden werden, daß öältere Künstler damit keine Aufträge mehr erhalten.
Nein, wenn der Rechteinhaber die Interpretation nicht ausdrücklich gestattet, ist die Interpretation verboten.
Käse. Jeder darf die Werke eines Komponisten interpretieren, solange er Lizenzgebühren in welcher Form auch immer bezahlt. Ausnahmen:
a)Exklusiv-Werke, die zeitlich geschützt sind. ALso wenn mir ein Opernhaus einen Auftrag erteilt ist das Werk normalerweise für 2 Jahre geschützt und darf in dieser Zeit nirgendwo anders nachgespielt werden. Meiner Meinung nach verständlich und etwas, was euch nicht im geringsten interessiert.
b) Es kommt zum Eklat. Der Komponist ist mit der Interpretationsweise des Ausführenden überhaupt nicht einverstanden. Dann kann der Komponist die Aufführung untersgaen, meistens unter schweren Konventionalstrafen für eine der bedien Seiten.
Äußert unschön. Bisher ist mir nur ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit im Gedächstnis und das betrifft
Ligeti und sein
Bläserquintett.
Relict schrieb:
Und wenn ein KFZ-Schlosser seine Arbeit schlecht macht, biste tot, bei einem Komponisten verliert man da weit weniger.
Wenn ich nächstes Jahr 'ne schlechte Premiere abliefere, bin ich auch tot. Und zwar "töter" als irgendeine KFZ-Angestellter. Die Presse kann dich wirklich töten. Ich denke nicht, daß diese Gefahr bei einem KFZ-Mechaniker besteht.