mastertier79
Commander
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@t-kay187
Schwachsinn ...
Nicht in diesem Fall !!!
Schwachsinn ...
Nicht in diesem Fall !!!
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In dem Fall von pcseeker liegt kein gerichtliches Mahnverfahren vor.
Hier lohnt es sich nicht zu reagieren, weil alleine schon die Portokosten und die Zeit das nicht wert sind.
"Wenn Sie auf eine zweite und dritte Mahnung verzichten wollen, stellen sie jedoch sicher, dass der Schuldner die erste Mahnung erhalten hat. Dies ist z.B. durch eine persönliche Übergabe der Mahnung durch einen Dritten, Quittierung der Mahnung durch den Schuldner oder Versendung per Einschreiben möglich. Sonst besteht die Möglichkeit, dass der säumige Kunde in einem Gerichtsverfahren behauptet, er habe die Mahnung nie erhalten: "diese sei wohl auf dem Postweg verloren gegangen."
Neckreg schrieb:Nach zwei Jahren fällt denen ein sich bei Dir zu melden?! Dann kann es ja nicht so dringend sein.![]()
Jelais99 schrieb:Also t-kay hat schon recht, dass man einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht ignorieren sollte. Egal wie unangemessen die Forderung auch sein mag. Aber lässt man bei einem Mahnbescheid die Frist verstreichen hat man später kaum eine Möglichkeit gegen eine solche Forderung vorzugehen.
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