Also, hab die erste Rechnung gefunden. Vom 18.1.2010. Damals wollten sie 96+5€ von mir. Ich habe diesen Musterbrief von meinen Eltern per Einschreiben abschicken lassen, habe auch noch die bestätigung vom Einschreiben hier. Antwort kam nie. Aber der erste Brief kam von "R A Gesellschaft für Zahlungsmanagement GMBH", und der hier wie gesagt "Deutsche Zentral Inkasso". Aber beide wegen derselben Sache.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mit schreiben von ... machen sie einen Betrag in Höhe von.... Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen meinen Sohn geltend.
Der angeblich mit Ihnen bestehende Vertrag soll von meinem Sohn abgeschlossen worden sein. Ich habe nicht in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige ich einen solchen Vertrag nachträglich.
Auch ist § 110 BGB, der so genannte Taschengeldparagraph, nicht anwendbar, da dieser sich nur auf Bargeschäfte bezieht und nur solche Geschäfte erfasst, für die das Taschengeld normalerweise zur Verfügung gestellt wird. Hierzu zählt nicht die hier von ihnen geltend gemachte unberechtigte Forderung. Zudem liegt keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem wiederrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen einen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigen Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Soll ich noch einmal so etwas, nur ohne das mit der Schufa, steht diesma nicht bei, hinschicken? Reicht E-Mail, oder sollte ich doch besser ein einschreiben schicken? Ignorieren brings wohl nicht, wenn sie nach der Zeit noch was trotz Brief schicken.
Danke für die Hilfe, MfG.