Rechnung , muss ich zahlen?

@ mastertier79:

Wenn man keine Ahnung hat, einfach schweigen.
Man sollte sich in juristischer Materie auskennen.
Hier nur für dich:
http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahnverfahren.htm

Mir auch egal wie du das siehst, aber Stammtischwissen, -parolen, etc. kannst du für dich behalten.

In dem Fall von pcseeker liegt kein gerichtliches Mahnverfahren vor.
Hier lohnt es sich nicht zu reagieren, weil alleine schon die Portokosten und die Zeit das nicht wert sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
t-kay hat schon Recht. Aber hier ist es noch nicht so weit, außerdem wurde bisher nicht geschrieben, ob der Brief als Einschreiben kam oder nicht.

Allerdings deutet der Name "Deutsche Gesamt Inkasso" oder sowas schon massiv auf Betrug hin. Was soll das denn sein? Der nächste schickt die "Beste Deutsche Anwaltskanzlei Generalvertretung" los, so ein Käse :D Namen kann man sich viel ausdenken, Hauptsache es klingt offiziell...
 
In dem Fall von pcseeker liegt kein gerichtliches Mahnverfahren vor.
Hier lohnt es sich nicht zu reagieren, weil alleine schon die Portokosten und die Zeit das nicht wert sind.

Ja dann passt doch alles!!! Du willst mir erzählen was hier los ist obwohl mir ist das schon dreimal passiert und nichts weiters geschehen ist?!?
Hast du dir den Post mal ganz durchgelesen?

und zu deinem Link steht schon bei der "ersten Mahnung":
"Wenn Sie auf eine zweite und dritte Mahnung verzichten wollen, stellen sie jedoch sicher, dass der Schuldner die erste Mahnung erhalten hat. Dies ist z.B. durch eine persönliche Übergabe der Mahnung durch einen Dritten, Quittierung der Mahnung durch den Schuldner oder Versendung per Einschreiben möglich. Sonst besteht die Möglichkeit, dass der säumige Kunde in einem Gerichtsverfahren behauptet, er habe die Mahnung nie erhalten: "diese sei wohl auf dem Postweg verloren gegangen."

Das heißt ohne Einschreiben kein Nachweis, ohne Nachweis kein Verfahren und sowiso ohne Unterschrift kein Rechtsvertrag.
Das heißt das "das Unternehmen" nur auf GELD aus ist und sonst nichts anderes !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Du scheinst einfach keine Ahnung zu haben, dabei ist mir auch egal wie oft dir ungerechtfertigte Mahnungen zugestellt wurden.
Das was du beschreibst hat mit einem gerichtlichen Mahnverahren so rein gar nichts zu tun.
Eine Mahnung ist lediglich eine Zahlungsaufforderung nicht mehr und nicht weniger.
Das Einzige, was dir in Mahnbescheid bringt, ist eine Fristsetzung und Auswirkungen auf das Rücktrittsrecht (§§ 286 I 1, 323 I BGB).
Aber es gibt SVe da ist diese entbehrlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ t-kay187

ja denk du nur was du denken willst - passieren wird pcseeker auf jeden Fall nichts mehr (außer er reagiert).

Edit:

ich hab Wirtschaftsinformatik (Diplom) bereits fertig studiert und habe durchaus Rechtsvorlesungen "genossen", noch dazu ist mir das von pcseeker selber mehrfach passiert.
Also erzähl mir nichts von Rechtssprechung!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist kein Gedanke von mir.
Es ist nur offensichtlich, dass du vorgibst Ahnung von einer Materie zu haben, was allerdings nicht der Fall ist.
Um deinen Horizont zu erweitern, solltest du dich erstmal ins Schuldrecht einlesen, dann weißt du auch wozu eine Mahnung dient.
Allgemeines/Besonderes Schuldrecht von Brox ist ganz entspannt zu lesen.
 
Neckreg schrieb:
Nach zwei Jahren fällt denen ein sich bei Dir zu melden?! Dann kann es ja nicht so dringend sein. :freak:

das ist eine beliebte Masche von Dubiosen Firmen weil man davon ausgeht , der Säumige Zahler alles vergessen hat und auch keine Unterlagen mehr hat die 2 Jahre alt sind und dann lieber schnell zahlt.
ich meine auch irgendwo mal gelesen zu haben das es dazu ein Grundsatz Urteil gibt , da ging um die ABO Fallen und Co via Internet .
Es gibt zu diesem Thema mehr als genug nützliche Tips des Verbraucher Schutzes im Internet wie man sich zu verhalten hat , mal googlen
 
Zuletzt bearbeitet:
@ t-kay187

na schön und gut ...
Was treibt du den?
Studierts du "Recht", arbeitest als Anwalt oder interessiertst du dich nur privat für Justiz und Gesetz?

hey und:

ich wollte dich in keiner Form kritisieren aber ich vertrete meine Meinung (und spreche noch dazu aus Erfahrung) und du deine. Ist dir sowas eigentlich schon mal passiert?!?
deine Meinung orientiert sich an vorgegebenen Gesetzen und meine an der Realität wie diese umgesetzt (unter anderem missbraucht) werden...
Also nichts für ungut ...
Oder glaubst du ich schreib mir hier die Finger "wund" wenn ich nicht wüßte um was es hier geht ?!?
 
http://www.zdnet.de/news/41534393/v...-pfalz-warnt-vor-abofalle-my-downloads-de.htm

Auszug aus den AGBs

Zustandekommen des Vertrages
Die Präsentation unter der Domain my-downloads.de durch die Anbieterin stellt eine Einladung an den Nutzer zur Abgabe eines auf Vertragsschluss gerichteten Angebotes unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

Der Nutzer gibt durch Übersendung der von ihm auf der Anmeldeseite in ein Formular wahrheitsgemäß anzugebenden personenbezogenen Daten – nämlich Vornamen, Nachnamen, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Land, Geburtsdatum und seine eMail-Adresse – an die Anbieterin ein auf Vertragsschluss gerichtetes Angebot zur Inanspruchnahme der entgeltlichen Inhaltedes Kundenbereichs unter der Internetpräsenz www.my-downloads.de ab.

Durch Setzen eines entsprechenden Häckchens auf der Anmeldeseite akzeptiert der Nutzer die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen.

Die Anbieterin nimmt das Angebot des Nutzers durch eine auf Vertragsschluss gerichtete Annahmeerklärung an, indem sie dem Nutzer die für die Nutzung der kostenpflichtigen Inhalte unter der Internetpräsenz my-downloads.de erforderlichen Zugangsdaten, bestehend aus dem Benutzernamen (Login) und einem Passwort, an die vom Nutzer angegebene eMail-Adresse übermittelt.

Auf Vertragsschluss gerichtete Angebote von Personen unter 18 Jahren nimmt die Anbieterin nicht an.


Ja aber, wenn das damals so war, den Ihr Formfehler,oder ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Also t-kay hat schon recht, dass man einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht ignorieren sollte. Egal wie unangemessen die Forderung auch sein mag. Aber lässt man bei einem Mahnbescheid die Frist verstreichen hat man später kaum eine Möglichkeit gegen eine solche Forderung vorzugehen.

Und nun zur Deuschen Zentral Inkasso GmbH. Es gibt wohl schon zahlreiche Beschwerden gegen dieses Unternehmen. So dass das Kammergericht wohl bereits die Entziehung der Inkasso Erlaubnis eingeleitet hat.
Quelle: http://blog.beck.de/2011/01/02/deut...tabzocke-eine-rueckmeldung-des-kammergerichts
Und hier gibt es nähere Informationen über das Verfahren gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH
http://www.verbraucherschutz.tv/2011/01/28/verfahren-gegen-deutsche-zentral-inkasso

Und hier noch einmal eine Einschätzung zu das Urteil gegen den Herren aus Trier.
http://www.verbraucherschutz.tv/2011/07/22/deutsche-zentral-inkasso-und-das-urteil-von-trier
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jelais99 schrieb:
Also t-kay hat schon recht, dass man einen gerichtlichen Mahnbescheid nicht ignorieren sollte. Egal wie unangemessen die Forderung auch sein mag. Aber lässt man bei einem Mahnbescheid die Frist verstreichen hat man später kaum eine Möglichkeit gegen eine solche Forderung vorzugehen.
...

Also, daß t-kay was die Reaktion auf ein Mahnverfahren angeht, recht hat, ist unbestritten, allerdings bezweifeln hier die meisten, daß es überhaupt dazu kommt. So gesehen ist diese Info bei der Sachlage nicht mehr als nice to know.

Allerdings hat man sehr wohl eine Möglichkeit nach Verstreichen des MBs etwas zu tun. Erst wenn man die Einspruchsfrist beim folgenden Vollstreckungsbescheid ungenutzt verstreichen lässt, wird die Forderung rechtskräftig.
 
Hallo Ralf H. habe heute genau das selbe Inkassoschreiben bekommen.
Mit deinen "Im Namen des Volkes" Urteil vom 14.06.2010.
Die Vorgehensweise ist genau wie bei dir. Der einzige Unterschied ist der Zeitraum.
Du warst ein Jahr füher Mode. Hier liegt eindeutig ein Betrug vor. Wer gibt der Premium
Content GmbH das Recht mir dein Urteil zuzuschicken um mich einzuschüchtern.
Ich habe es hier vor mir zu liegen. Das ist garantiert ein strafrechtlicher Tatbestand.
Ich kann dir nur raten eine Anzeige zu erstatten. Schon deswegen das sie dein Urteil zur
Einschüchterung an Dritte vergeben. Ich werde mir nächste Woche die Zeit nehmen um Anzeige gegen diese " Leute" zu erstatten.
Einen gerichtlichen Titel habe ich von diesen "Leuten" nie erhalten. Die suchen wirklich nur
Dumme. Wenn 5 von 100 bezahlen ist das schon ein Gewinn. Die Masche ist genauso
"gut" wie kriminell. Was ich am liebsten mit diesen "Leuten" machen würde kann ich
dir hier nicht sagen, denn das wäre auch kriminell.
MfG ejoogy2710
 
Ich sagte ja auch kaum und nicht dass es ausgeschlossen ist. Aber die Einschätzung, dass es nicht zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen wird, teile ich allerdings auch. Nur wenn es wider erwarten doch dazu kommen sollte, ist ein Widerspruch notwendig. Ich hatte mal mit einer ähnlichen Gesellschaft zu tun. Und nachdem ich mich beim Verbraucherschutz informiert hatte und ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt hatte, war dann auch Ruhe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dieses "kaum" ist aber nicht richtig. Du stellst die Situation schlechter dar als sei zu diesem Moment wäre. Erst der Vollstreckungsbescheid ist das entscheidende in der Sache und dann würde auch Deine Anmerkung zustreffen.
 
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