ThomasK_7
Vice Admiral
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 6.957
@TE
Den unteren Teil mit Bankverbindung usw. formatiert man üblicherweise als Fußzeile.
Nur die tatsächlich gebrauchten Zeilen anzeigen zu lassen, wird wohl Deine Excel-Programmierkenntnisse übersteigen (auch perspektivisch).
Lösche oder füge deswegen lieber per Hand Zeilen ein, das geht auch ganz fix und Excel übernimmt automatisch die Formatierung für die eingefügten Zeilen.
Das das mit der Gewährleistung rechtlich nicht haltbar ist, haben Dir ja schon Andere geschrieben.
Um unnötige Rückfragen oder gar Ärger mit den Kunden / mit dem Finanzamt zu ersparen, empfiehlt sich die Angabe, ob Ust. enthalten ist oder nicht. Falls ja, muss diese in € ausgewiesen werden, sofern kein Kleinbetrag vorliegt, da reicht die %-Angabe.
Du hast bestimmt keine Handwerkerberechtigung und verkaufst offiziell nur Kleinteile/Bauteile. Habe auch so Einen in der Bekanntschaft. Ich empfehle Dir für den Anfang Umsatzsteuerbefreiung, weil die Ust.-Anmeldung-Berechnung Dich wohl auch schon überfordern wird. Falls Du Dich einlesen möchtest, folgende Literaturempfehlung: Ust. leicht gemacht
Den unteren Teil mit Bankverbindung usw. formatiert man üblicherweise als Fußzeile.
Nur die tatsächlich gebrauchten Zeilen anzeigen zu lassen, wird wohl Deine Excel-Programmierkenntnisse übersteigen (auch perspektivisch).
Lösche oder füge deswegen lieber per Hand Zeilen ein, das geht auch ganz fix und Excel übernimmt automatisch die Formatierung für die eingefügten Zeilen.
Das das mit der Gewährleistung rechtlich nicht haltbar ist, haben Dir ja schon Andere geschrieben.
Um unnötige Rückfragen oder gar Ärger mit den Kunden / mit dem Finanzamt zu ersparen, empfiehlt sich die Angabe, ob Ust. enthalten ist oder nicht. Falls ja, muss diese in € ausgewiesen werden, sofern kein Kleinbetrag vorliegt, da reicht die %-Angabe.
Du hast bestimmt keine Handwerkerberechtigung und verkaufst offiziell nur Kleinteile/Bauteile. Habe auch so Einen in der Bekanntschaft. Ich empfehle Dir für den Anfang Umsatzsteuerbefreiung, weil die Ust.-Anmeldung-Berechnung Dich wohl auch schon überfordern wird. Falls Du Dich einlesen möchtest, folgende Literaturempfehlung: Ust. leicht gemacht