Rechnung Telekom reklamieren

B

Biertrinker

Gast
Guten Morgen.

Nachdem ich mittlerweile der Telekom seit 14 Tagen hinterher laufe und versuche, einen Einezlöverbinungsnachweis bzw. eine Auflistung der gewählten Rufnummern über die DSL TELEFONIE (sprich VoIP) zu bekommen und ich eingesehen habe, dass das nicht möglich ist, habe ich aufgegeben.

Wen es interessiert, der kann hier schnell nachlesen:
http://foren.t-online.de/foren/read.php?155,3556879,fid=2eb5184

Die 69 € netto kann ich mir beim besten WIllen nicht erklären, war ich ja letzten Monat so gut wie nie daheim...
Tja, sei's drum, eine EVN kann ich wohl knicken... Sauhaufen dort!

Nun bin ich zum nächsten Schritt über und würde den Betrag gerne reklamieren.
Wie ist da der korrekte Gang der Dinge? Schritlich Widerspruch einreichen? Mail? Fax?
Und soll ich den kompletten Betrag überweisen und warten bis die Telekom mal so gnädig ist meinen Widerspruch zu prüfen?

Oder habe ich das Recht den Rechnungsbetrag abzüglich des fragwürdigen Betrages zu überweisen, und diesen dann erst dann zu überweisen bzw. dann halt nicht, wenn das Ganze geklärt ist?

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Grüße,
Biertrinker
 
Ne vorher einspruch einlegen.
Am besten schriftlich...und per einschreiben fortschicken.

nach 2-3 Tagen sollten die sich schon melden.

Hatte auch mal so ein fall wo ich anstatt 50Euro, 70 zahlen sollte... obwohl ich beim bund war und so gesehen auch nur am WE zuhause war.

Ich denk das wird ALLES seit dem Vorratsdatenscheiss gespeichert ?
Wieso auch nicht Voip gespräche ?
Dann hättest du es schwarz auf weiss....
 
Hallo,

ich persönlich bin mit meiner Rechnung so verfahren, dass ich erst die Hotline 0800/330-1000 angerufen habe, den mein Problem geschildert und gesagt habe das eine saftige Beschwerde nach Bonn geht.
Daraufhin wurde meine Rechnung erst einmal für 4Wochen gesperrt, wird also nicht abgebucht.
Dann hast du genug zeit noch etwas die Hotline mit dem Problem zu beschäftigen und musst leider daruf hoffen, dass diese Angelegenheit an einen kompetenten Mitarbeiter weiter gegeben wird.
An die Rechnungsstelle würde ich mich auch wenden und denen sagen, dass du erst zahlst wenn der Beweis erbracht ist, dein Router würde da nämlich etwas anderes über dein Tel-Verhalten sagen. Dann kommt der nämlich etwas ins schwitzen.

Sollte das alles nichts helfen, dann willst du umgehend mit dem Backoffice der DTAG verbunden werden, spätestens da wird dir kometent geholfen, war bei mir jedenfalls immer so.
Mein Rechnugs Problem läuft aber auch noch :-(

Wenn du einen Speedport W701V hast, kannst du dir den EVN auch aus dem Router ziehen.

MfG
Fire-Head
 
In den T-Shop gehen und dort den Mitarbeiter bitten die Rechnungsabteilung anzrufen. Kostenlos kriegt man denn einen Einzelverbindungsnachweis nach Hause geschickt. Betrag schriftlich reklamieren und mit dem Antwortschreiben (wenn nichts bei rauskommt) wieder in den T-Shop. Dort rummeckern und die Sache mit ner Gutschrift klären.
 
Erst einmal danke für die zahlreichen Antworten.

Eine Frage ist aber noch nicht so ganz geklärt für mich:

Habe ich denn jetzt das Recht die Rechnung abzüglich des strittigen Betrages zu zahlen oder muss ich den vollen Rechnungsbetrag zahlen und dann darauf hoffen, dass die DTAG mir den zuviel berechneten Betrag gutschreibt?

Ich mag den nicht bis zur nächsten Rechnung 80 € schenken und dann darauf hoffen, dass sich jemand dazu erbarmt, mir das gut zu schreiben :mad:
 
Du musst grundsätzlich erstmal in Erfahrung bringen warum bzw. wie der Betrag zustande gekommen ist und das kann dir der Mitarbeiter im Shop sagen. Er ruft an und lässt sich das erklären und erklärt dir das denn. Nicht abwimmeln lassen. Meistens läufts denn darauf hinaus, dass erstmal bezahlt werden muss und bei der nächsten Rechnung wird dir ein Betrag wieder gut geschrieben.
 
da du ja ein absolut sicheres w-lan hast und du auch ebenso sicher bist, dass du nicht für 69€ + steuer irgendwelche mobilfunknummern angerufen hast (siehe dein thread), verfahre wie folgt:

lege widerspruch gegen den mehrbetrag ein (schriftlich, einschreiben muss nicht unbedingt sein) und überweise den rechnungsbetrag abzüglich der unrechtmäßig verlangten kosten oder zahle den gesamtbetrag unter vorbehalt.

wenn du allerdings nicht so unfehlbar bist, wie du vorgibst zu sein, kann es zu einer kostenpflichtigen nachforderung kommen. wobei das bei dem betrag vielleicht 5 oder 10 euro ausmacht.

warum dir allerdings niemand einen EVN geben kann/will, kann ich auch nicht nachvollziehen.
 
Zu einschreiben muss ich noch dazu sagen, dass ich schon einen Fall hatte wo nichts ankam bzw. sie sagten es kam nichts an. Mit Einschreiben bist du auf der sicheren Seite. War ein harter Kampf, weil man keinen Nachweis hatte.
 
Den Betrag zurückbuchen zu lassen kann böse nach hinten los gehen. Rein rechtlich gesehen kann Dir natürlich nur das abgebucht werden, was Du auch vertelefoniert hast. Dummerweise sitzen die Telekommunikationsunternehmen am längeren Hebel. Wenn sie Deinen Anschluß wegen ausstehender Zahlungen kappen, sitzt Du ganz auf dem Trockenen.

Ich hatte bei ähnlichen Problemen mit 1und1 meinen Anwalt zu Rate gezogen. Der hat nur gemeint, daß sich bei solchen Beträgen kein Anwalt dafür interessiert, etwas zu unternehmen. Wenn man Pech hat, sitzt man Monate ohne Anschluß da.

Der Vorteil bei der Telekom ist allerdings - wie hier schon gesagt wurde - daß man einen T-Punkt aufsuchen kann. Das wäre auch mein Tipp.
 
Hm ich verstehe, danke erstmal fürs Lesen und Posten.
Ja das mit dem Anwalt habe ich mir auch schon überlegt... aber das bringt denke ich eh nix.

Das mir keiner einen EVN geben kann obwohl ich diesen damals ursprünglich beauftragt habe ist schon sehr komisch... auf irgend einer Basis muss der Betrag ja wohl berechnet worden sein.

Lange Rede kurzer Sinn: Ich hab jetzt nochmals mit der DTAG telefonier, Abt. Rechungsstelle und meinem Ärger freien Lauf gelassen, was normalerweise nicht meine Art ist.
Die Mitarbeiterin hat den Betrag kulanzweise storniert, nachdem ich ihr den Sachverhalt erklärt habe.
Ich überweise jetzt nur noch den Rechnungsbetrag abzüglich der fraglichen Gebühren.
Mal schauen ob die das da oben auch wissen, lt. Hotline soll ich das so machen.

Warum ich keinen EVN bekommen habe weiß ich auch nicht, dazu konnte man mir auch immer noch keinerlei Auskunft erteilen.

Naja, jetzt muss ich aber erstmal den Betrag nicht zahlen... insofern bin ich vorerst zufrieden.
Warum ich im Kundencenter meine Verbindungen nicht mehr einsehen kann weiß ich auch nicht, aber so lange ich keine solchen Beträge mehr auf der Rechnung habe ists mir wurscht, denn das ganz läuft eh im Mai 09 aus.

Ich bin schon viele Jahre bei der DTAG und bis auf ein paar Aufreger eigentlich ganz zufrieden, der Vorgang hier hat aber dem Fass den Boden ausgeschlagen, im Moment bin ich noch sauer, die Tatsache dass ich den Betrag aber nicht zahlen muss verschafft dann doch etwas Linderung. Naja der Ärger verfliegt schon wieder... insofern ist die Sache für mich jetzt erstmal gegessen.

Danke fürs Posten :)

Grüße,
Biertrinker
 
Biertrinker , einen Tipp an dich. Bezahl auf jeden Fall die unstrittigen Beträge. Besonderes Augenmerk auf die "Sonstigen Verbindungen" (CallbyCall).

Falls du noch Hilfe in dem Fall brauchst , helfe ich dir gerne :)
 
Dankeschön auch dir :)
Ich habs jetzt mal abzüglich des strittigen Betrages überwiesen, mal schauen was dabei raus kommt.
 
Bei meiner Oma haben sie auf der Telefonrechnung Geld für Gespräche verlangt, in denen sie angerufen wurde - vom Anrufer wurde natürlich auch der selbe Betrag verlangt.

Seit wir da einmal kräftig Druck gemacht haben, ist das plötzlich weg - komisch. :rolleyes:
 
@Biertrinker
Hast Du kein Rechnung Online, dann bekommst Du immer auch einen EVN, wenn es beauftragt wurde. Alle Mitbewohner müssen dem Antrag zustimmen, schriftlich.
 
Ich glaube du verwechselst da was... es geht net um die Festnetz Verbindungen sondern um VoIP, und da liegt der ganze Fall etwas anders ;)
 
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