B
Biertrinker
Gast
Guten Morgen.
Nachdem ich mittlerweile der Telekom seit 14 Tagen hinterher laufe und versuche, einen Einezlöverbinungsnachweis bzw. eine Auflistung der gewählten Rufnummern über die DSL TELEFONIE (sprich VoIP) zu bekommen und ich eingesehen habe, dass das nicht möglich ist, habe ich aufgegeben.
Wen es interessiert, der kann hier schnell nachlesen:
http://foren.t-online.de/foren/read.php?155,3556879,fid=2eb5184
Die 69 € netto kann ich mir beim besten WIllen nicht erklären, war ich ja letzten Monat so gut wie nie daheim...
Tja, sei's drum, eine EVN kann ich wohl knicken... Sauhaufen dort!
Nun bin ich zum nächsten Schritt über und würde den Betrag gerne reklamieren.
Wie ist da der korrekte Gang der Dinge? Schritlich Widerspruch einreichen? Mail? Fax?
Und soll ich den kompletten Betrag überweisen und warten bis die Telekom mal so gnädig ist meinen Widerspruch zu prüfen?
Oder habe ich das Recht den Rechnungsbetrag abzüglich des fragwürdigen Betrages zu überweisen, und diesen dann erst dann zu überweisen bzw. dann halt nicht, wenn das Ganze geklärt ist?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Grüße,
Biertrinker
Nachdem ich mittlerweile der Telekom seit 14 Tagen hinterher laufe und versuche, einen Einezlöverbinungsnachweis bzw. eine Auflistung der gewählten Rufnummern über die DSL TELEFONIE (sprich VoIP) zu bekommen und ich eingesehen habe, dass das nicht möglich ist, habe ich aufgegeben.
Wen es interessiert, der kann hier schnell nachlesen:
http://foren.t-online.de/foren/read.php?155,3556879,fid=2eb5184
Die 69 € netto kann ich mir beim besten WIllen nicht erklären, war ich ja letzten Monat so gut wie nie daheim...
Tja, sei's drum, eine EVN kann ich wohl knicken... Sauhaufen dort!
Nun bin ich zum nächsten Schritt über und würde den Betrag gerne reklamieren.
Wie ist da der korrekte Gang der Dinge? Schritlich Widerspruch einreichen? Mail? Fax?
Und soll ich den kompletten Betrag überweisen und warten bis die Telekom mal so gnädig ist meinen Widerspruch zu prüfen?
Oder habe ich das Recht den Rechnungsbetrag abzüglich des fragwürdigen Betrages zu überweisen, und diesen dann erst dann zu überweisen bzw. dann halt nicht, wenn das Ganze geklärt ist?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Grüße,
Biertrinker