Recht auf ein Neugerät?

BobbyBest

Lt. Commander
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Die Situation ist ganz simpel:

Mein neuer Samsung LCDTV LE40-A656A1F hat sich nach 3 (2,5) Tagen mit einem lauten Knall verabschiedet. Gerät ist bereits zurück zur RMA versendet worden.

Jetzt habe ich aber erfahren, dass ich ein Recht auf ein Neugerät - also keine Reparatur - habe, wenn ein Gerät innerhalb von 14 Tagen einen Defekt erleidet?

Stimmt das?
 
Du hättest den Fernseher ohne Probleme zurückschicken können und dir gleichzeitig einen neuen kaufen können, dann wärst du auf das selbe hinausgekommen (oder hättest evtl sogar noch was gespart ;) )
 
Deine Frage ist nicht relevant, weil du es ja bereits zur RMA retour gesendet hast.
 
Wenn ich mich recht erinnere hat der Händler/Hersteller 2x das Recht auf eine Fehlerbeseitigung im Fall eines Mangels. Danach kannst Du vom Kauf zurücktreten und Dir von dem Geld natürlich wieder ein Neugerät kaufen.
Fehlerbeseitigung kann ein Neugerät aber auch eine Reperatur des defekten Gerätes oder ein baugleiches Austauschgerät (was nicht neu sein muß) sein.
 
lordZ schrieb:
Deine Frage ist nicht relevant, weil du es ja bereits zur RMA retour gesendet hast.

Absolut richtig.

Mit der Absendung zur RMA hast Du dem Händler gewissermaßen das Recht eingeräumt, zu reparieren.

Hättest Du den Kauf widerrufen (gilt ohnehin nur dann, wenn Du über den Versandhandel bestellt hast), so wärest Du nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden.

Der Händler darf zweimal versuchen nachzubessern.

MfG,
Dominion1.
 
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