Rechte bei unvollständiger Küche

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Idon schrieb:
Im vorliegenden Fall hat's der Verkäufer ganz klar verkackt. Er kann wohl seine Unternehmung nicht vernünftig organisieren.
Ne,
du verkackst es.
Aufgrund der aktuellen Situation kommt es zu Lieferverzögerungen ist nun mal so.
Soll sich der Küchenhersteller bzw Verkäufer sämtliche Ofenvarianten auf Lager legen, damit Idon seine Küche nutzen kann. Das ist totes Kapital und das würdest mit gesunden Menschenverstand nicht mal du machen.
im übrigen wäre vielleicht dem TE geraten, mal nett mit dem Händler zu sprechen anstatt gleich mit Anwalt etc zu drohen.
Denn wenn mit Anwalt gedroht wird, wird meistens dann eh folgendes kommen:
Da sie einen Anwalt eingeschaltet haben, läuft das halt über die Anwälte.
Denn es gibt mit Sicherheit auch diese Variante von Händlern, die dann das auch durchziehen.
 
@SpookyFBI
Na dann zieht man das eben durch. Wo ist das Problem? ICH bekomme mein Zeug immer. "Ihr", den ganzen Threads hier im Forum zu urteilen, ja offensichtlich nicht. Ich hatte auch am Releasetag meine vorher "stornierte" Playstation 5.


Dass der Verkäufer Sachen verkauft, die er nicht hat und die er nicht bekommt, ist doch nicht das Problem des Käufers. Was für ein Rechtsverständnis haben hier denn manche?
Es ist die unternehmerische Entscheidung des Verkäufers keine (ausreichende) Lagerhaltung zu betreiben. Warum soll dafür der Käufer büßen? Er wird doch nicht auch nicht an den unternehmerischen Erfolgen (= Gewinn) beteiligt!

Was hier manche fordern ist, dass der Verbraucher jegliches Risiko trägt. Was ist denn, wenn der Laden insolvent geht? Oder der Eigentümer einfach abhaut?


Kein Wunder, dass es absolute Claim-Philosophie vieler Gewerbe - egal ob Lebensmittelkonzern, Automobilkonzern oder Internetanbieter - in Deutschland ist, erstmal alles abzublocken, weil der durchschnittlich dumme Verbraucher sich immer tiefer bückt und dann auch noch die andere Backe hin hält.
 
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Natürlich hat der Händler es verkackt.

Er hat doch einen Liefertermin zu gesagt und nicht eingehalten. Zumindest nicht mit vollständiger Erfüllung.

Wofür gibt es denn bei solchen Kaufverträgen die Rahmenbedingungen und Lieferfristen, wenn der Händler einfach sagen könnte "ging diesmal halt nicht".

Solche Unzuverlässigkeiten sind unternehmerisch einfach Katastrophal.
Passiert so was trotzdem? Ja klar, aber als Unternehmer muss man seinen Vertragspartner für solche Säumigkeiten entsprechend Kompensieren.
 
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Die Grundlage der Argumentation ist der Vertrag und seine Bedingungen - erstmal unabhängig von Begleitumständen wie Marktlage/Verfügbarkeit. Das hätte der Händler bedenken müssen, bevor er vertraglich einwilligt, etwas termingerecht liefern zu lassen.
 
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Wie sagt der Volksmund doch gleich so treffend:

"Wenn man nur die Rechtskeule im Gepäck hat, dann ist jedes Problem ein Gang zum Anwalt."

Und ich bin froh, dass die Welt nicht nur aus "Streithanseln" besteht.
 
@Abe81 es wird mit Sicherheit ein unverbindlicher Liefertermin gewesen sein und kein verbindlicher
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Idon schrieb:
Ich hatte auch am Releasetag meine vorher "stornierte" Playstation 5.
wegen dir habe ich also die PS5 nicht bekommen, na schönen Dank auch
 
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Von der Rechtskeule redet hier doch gar keiner ernsthaft. Es geht darum, zu wissen, welche Hebel man als Verhandlungsmasse einsetzen kann um das selbst gesteckte Ziel zu erreichen.


@SpookyFBI

Ja, denk dir halt einfach einen völlig anderen Sachverhalt aus. Vielleicht hat er die Küche auch ohne Herd bestellt und der Händler schuldet gar nichts. Oder der TE ist eigentlich erst 6 Jahre alt und damit haben wir ggf. gar keinen wirksamen Vertrag.


Ja, irgendjemandem wird "meine" PS5 weggenommen worden sein. Das klappt aber halt nur, weil irgendjemand das mit sich hat machen lassen. Manche haben sich ja von Media Markt Monate hinhalten lassen. Einfach nur genial. Wir haben mit die stärksten Verbraucherrechte in Deutschland und trotzdem lässt sich fast jeder verarschen.


Würde ich B2C arbeiten würde ich meinem Arbeitgeber auch direkt raten Verbraucher möglichst juristisch dreckig zu behandeln. Die Leute kommen ja trotzdem immer wieder. Siehe z. B. VW ("Dieselskandal"). Da glauben ja auch sogar echt Leute VW hätte nicht gewonnen.
 
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@Binalog
Jetzt lies den Beitrag #2 nochmal ganz durch: Das ist nicht "LOL, GEHE ZUM ANWALT!". Obwohl das eine valide Lösungsmöglichkeit ist.
 
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Binalog schrieb:
Nein, natürlich nicht, deshalb taucht schon in #2 der Begriff "Anwalt" auf. Das ist offensichtlich das normalste auf der Welt.
Bevor ich mal zwingend einen brauchte hätte ich vielleicht Ähnlich reagiert.

Nachdem ich jetzt aber erste Erfahrungen mit Anwälten gemacht habe sehe ich das anders.

Ein Anwalt sagt ja auch nicht gleich "wir Klagen".

Der Anwalt ist erst mal dafür da dich zu beraten welche rechtlichen Ansprüche und Pflichten du selbst und dein gegenüber haben.

Noch dazu kann er aktiv werden um dich bei der Konfliktlösung zu vertreten. Und klar, wenn ich bei einem Kaufvertrag von meinem Händler offensichtlich nicht die vereinbarte Leistung bekomme, frage ich bei ihm an wie er mich Kompensiert und wenn da nix bei Raus kommt geht das ganze ggf zum Anwalt. Und bei dem Wert einer Küche und der beschriebenen Vorgeschichte beim TE würde ich das auch erwägen.
Ergänzung ()

SpookyFBI schrieb:
@Idon
du verdrehst einem die Worte im Mund… winkeladvokat?
liebe ich, wenn man Mist erzählt uns blos gestellt wird dafür sind die Anderen die Bösen.
 
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Und der Anwalt ist nach RDG halt der einzige, der in fremden Angelegenheiten und im konkreten Sachverhalt konkret beraten darf.


Es gibt echt gute Gründe warum die (echten!) Juristen hier im Forum, und hier im Thread haben wir bereits mindestens drei, sich eher vage halten...


PS: Wer beruflich oder privat einen Anwalt hat, der immer direkt zur Klage rät, sollte sich gut überlegen, ob er dort richtig beraten wird.
Die Kunst ist es ja gerade zu gewinnen und dafür NICHT vor Gericht gehen zu müssen.
 
Idon schrieb:
@Binalog
Jetzt lies den Beitrag #2 nochmal ganz durch: Das ist nicht "LOL, GEHE ZUM ANWALT!". Obwohl das eine valide Lösungsmöglichkeit ist.
Habe ich, genau wie den Eingangsbeitrag. Deshalb habe ich auch nicht nach 6 Minuten "Frist setzen > Anwalt" rausgeballert sondern die Situation "etwas breiter" betrachtet.

Vielleicht ist deshalb #7 inhaltlich etwas "gehaltvoller" als #2.
 
Jo. Mag sein. Aber dafür halte ich #7 für juristisch falsch. Das habe ich bereits ausgeführt.
 
Binalog schrieb:
Vom "Profi" hätte ich erwartet, dass er zunächst mal nach dem Streitwert fragt.
Neben dem Umstand, dass Idon hier bewusst nicht als Profi auftritt, bei seinem Vorschlag spielt der Streitwert doch gar keine Rolle.

Er sagt doch lediglich, das man sich nicht mit "Geld für Ofen zurück" Abspeise lassen sollte und stattdessen dem Händler wegen der Säumigkeit bezüglich einer Kompensation auf die Pelle rücken sollte.
 
@Binalog

Du hast das Thema aufgeworfen.

Warum hältst du den Streitwert hier für wichtig? Warum hättest du erwartet, dass hier direkt danach gefragt wird?
 
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