Rechte bei unvollständiger Küche

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Keylan schrieb:
Neben dem Umstand, dass Idon hier bewusst nicht als Profi auftritt, bei seinem Vorschlag spielt der Streitwert doch gar keine Rolle.(...)
Der Streitwert spielt immer eine Rolle, das geht schon bei der Anwaltsrechnung los.

Ist m. E. wie Bludruck und Temperatur messen beim Gang zum Arzt.
 
Keylan schrieb:
liebe ich, wenn man Mist erzählt uns blos gestellt wird dafür sind die Anderen die Bösen.
Ich habe oben eine indirekte Frage gestellt:
verbindlich oder unverbindlicher Liefertermin… darauf hat noch keiner geantwortet.
Meiner Meinung nach ist das auch noch ein Unterschied, aber ich bin kein Jurist

@Idon
um ganz kurz zu deinem Vergleich mit VW zu kommen:
Das hat meiner persönlichen Meinung nach, schon amerikanische Verhältnisse.
unbestritten hat das Unternehmen betrogen.
Aber jeder sollte ehrlich zu sich sein:
Wer guckt, egal bei welcher Marke, auf den Stickoxid Wert?
Gut Richter haben gesprochen und es sind Urteile gefallen.
Meiner persönlichen Meinung nach ( die darf ich haben, sind ja in einer Demokratie ), wollten die Kläger nur was vom großen Kuchen ab haben.
und jetzt zurück zur Küche
 
Keylan schrieb:
Und klar, wenn ich bei einem Kaufvertrag von meinem Händler offensichtlich nicht die vereinbarte Leistung bekomme, frage ich bei ihm an wie er mich Kompensiert und wenn da nix bei Raus kommt geht das ganze ggf zum Anwalt.
Ich finde es schon alleine hilfreich abschätzen zu können, was grob meine Recht sind und wie groß der Hebel ist, den ich habe. Wie Idon schon schrieb geht es ja primär nicht darum, möglichst schnell eine Gerichtsverhandlung zu haben und auch noch nicht einmal unbedingt, sein Recht durchzusetzen, sondern die eigenen Interessen. Die eigenen Rechte und die Signalisierung, diese zu kennen und bei Bedarf auch durchzusetzen sind der Hebel gegenüber dem Händler.

Abe81 schrieb:
Die Grundlage der Argumentation ist der Vertrag und seine Bedingungen - erstmal unabhängig von Begleitumständen wie Marktlage/Verfügbarkeit. Das hätte der Händler bedenken müssen, bevor er vertraglich einwilligt, etwas termingerecht liefern zu lassen.
Selbstredend, also es kommt ja auch niemand an zum Händler "Danke für die Küche. Ich hab ihnen 90% des Geldes überwiesen, aber die restlichen 10%, also das dauert noch, verzögert sich wegen Corona. Sobald das Geld zur Verfügung steht schicke ich es Ihnen, kann aber ein paar Monate dauern. Ich bitte um Ihr Verständnis. Und sicherlich können sie es verschmerzen, die 500 Euro etwas später erst zu erhalten".
Das ist absurd das der Händler darauf eingeht, der wird natürlich auf den Kaufvertrag hinweisen. Und das selbe sollte man auch tun, wenn der Händler diesen nicht erfüllt.
 
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Um den Sachverhalt vernünftig bewerten zu können bräuchte man aus vielerlei Gründen den gesamten Kaufvertrag und eventuell weitere Dokumente. Das ist hier aber doch weder Sinn noch Zweck (noch erlaubt).


Deshalb zählen für meine Einwürfe die Angaben des TE. Ich hinterfrage weder, ob das realistisch oder korrekt ist, ob ich angelogen werde, oder welche verschlungenen Details da noch schlummern könnten. Wer keinen Thread erstellen kann, der hat halt Pech.
Ausnahme: Wenn ich das Gefühl habe, hier möchte jemand erste Ansätze für sein Gewerbe abgreifen.


Der Streitwert ist erst relevant, wenn man tatsächlich zum Anwalt geht UND man keine abweichende Vereinbarung getroffen hat. Dass man mit dem Anwalt zuerst bespricht, was es ca. kosten kann und wird, setze ich ebenfalls voraus. Hier sind ja vermutlich alle, die irgendwas kaufen und nun Probleme haben, geschäftsfähig.
 
Binalog schrieb:
Das können Dir die anderen Juristen hier bestimmt erklären. ;-)

Ich kann es dir erklären. Der Streitwert juckt mich Null. Bezahlt wird nach Stunde.
Ansonsten ist das Thema doch so durch. Setz denen eine Frist und dann wird zu 80% geliefert. Der Händler weiß genau, dass du praktisch keine Rechte hast ohne Fristsetzung also macht er nichts.
 
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Idon schrieb:
(...)Der Streitwert ist erst relevant, wenn man tatsächlich zum Anwalt geht UND man keine abweichende Vereinbarung getroffen hat. Dass man mit dem Anwalt zuerst bespricht, was es ca. kosten kann und wird, setze ich ebenfalls voraus. Hier sind ja vermutlich alle, die irgendwas kaufen und nun Probleme haben, geschäftsfähig.
Du hattest in #77 gefragt "Wen interessiert denn der Streitwert?"

https://www.haufe.de/recht/kanzleim...rechnung-des-gegenstandswerts_222_113508.html
Ergänzung ()

uincom schrieb:
Ich kann es dir erklären. Der Streitwert juckt mich Null. Bezahlt wird nach Stunde.
Jeder vernunftbegabte Mensch macht sich vorher bzgl. Streitwert im Verhältnis zu Anwaltskosten Gedanken, weil er diese nämlich zunächst mal selbst bezahlen muss und man sich genau überlegen sollte, ob das Geld für den Anwalt auch wieder reinkommt.
 
So eine Scheinargumentation. Entweder macht der Anwalt nach RVG, dann kriegst du im Falle des Obsiegens alles erstattet oder er macht nach einer Honorarvereinbarung. Dann ist der Arbeitsaufwand relevant.
 
@Binalog

Ja, als Konsequenz aus deiner Behauptung, es hätte zuerst nach dem Streitwert gefragt werden können/sollen/müssen. Und das sehe ich nicht so.

Ich halte den Streitwert für irrelevant und deshalb auch die Frage nach dem Streitwert für unnötig.




Binalog schrieb:
[...]der Rest Welt macht sich aber ein eigenes Bild.[...]

Es wäre echt besser, schneller und für alle einfacher wenn nicht. :D :p
 
SpookyFBI schrieb:
es wird mit Sicherheit ein unverbindlicher Liefertermin gewesen sein und kein verbindlicher
KW 31 (Vertrag) war unverbindlich. In der „Bereitstellungsanzeige“ wurde KW38 verbindlich.
Und so steht es auch in den AGB‘s

Wen‘s interessiert: Küche 9000€, wieviel das Studio für den Ofen veranschlagt hat, weiß wohl nur Verkäufer.
UVP bei Neff ca 1200€
 
Da wäre jetzt die große Frage, ob und in wie weit man als Verbraucher mit unverbindlichen Lieferterminen leben muss.



Wir für uns auf der Arbeit haben das im B2B-Bereich geklärt. Unsere Lieferketten funktionieren entsprechend vergleichsweise sehr gut...
 
Wie gesagt:
Beim ersten Besuch haben sie mit 5-6 Wochen Lieferzeit gelockt.. Das war dann auch ausschlaggebend dafür, dass ich dort die Küche kaufen wollte.
Eine Woche später als wir den Vertrag gemacht haben, waren wir bei 8 Wochen ab Vertragsabschluss

Geworden sind es 15 Wochen! ohne Ofen.

Ich hab mir extra einen kleinen Kühlschrank & Herdplatte gekauft. Man kann halt nicht mal eben 15 Wochen ohne Küche leben. :rolleyes:
 
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5 Seiten Gesülze für ein an sich simples und harmloses Problem, dass man vermutlich mit freundlicher aber bestimmter Kommunikation relativ schnell und für beide Seiten befriedigend hätte lösen können.
 
Erkekjetter schrieb:
5 Seiten Gesülze für ein an sich simples und harmloses Problem, dass man vermutlich mit freundlicher aber bestimmter Kommunikation relativ schnell und für beide Seiten befriedigend hätte lösen können.
Ich habe ja mit dem Küchenstudio telefoniert.

-Geld kann ich nicht zurück haben, weil sie ja schon einen Ofen bestellt haben

-Ein (minimal) höherwertiges Gerät können sie mir vielleicht anbieten, wäre aber nicht sicher.
Sie haben sich aber bisher nicht gemeldet, obwohl sie es versprochen hatten.
Ein "nennenswert" besserer ist nicht drin.

-Ansonsten soll ich halt einfach warten.

Deshalb habe ich ja diesen Thread eröffnet. :D
 
Das ging auch weniger an dich. ;) Die relveanten Infos für dich standen schon auf Seite 1. Frist setzen und wenn diese nicht erfüllt werden kann, Rücktritt. Alles darüber hinaus wäre ohne Anwalt vermutlich sowieso schwierig. Du musst als (privater) Kunde, egal aus welchen Grund, keine unbestimmten und langen Lieferfristen hinnehmen. Völlig unabhängig, ob das Studio einen Backofen bestellt hat. Kann der nicht denen geliefert werden und somit nicht dir, können die den genauso stornieren. Wenn nicht, liegt der Fehler bei ihnen und ihren Verträgen mit Lieferanten.

Die ganzen rechtlichen Spitzfindigkeiten sowie Vorwürfen der Unwissenheit, die dann folgten, sind an sich erstaml völlig unherblich, da sie abseits anwatlicher Schreiben bzw. dann verfahren wohl kaum eine Rolle spielen, da weder du noch die Sachbearbeiter, die sich im Küchenstudio mit dir befassen, Juristen sind (höchstwahrscheinlich).
 
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Das ist ja wohl eine wichtige Frage, ob eine Küche jetzt unbedingt einen Backofen braucht. Vor 1900 hatten Küchen das auch nicht.
 
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uincom schrieb:
Das ist ja wohl eine wichtige Frage, ob eine Küche jetzt unbedingt einen Backofen braucht. Vor 1900 hatten Küchen das auch nicht.
Jo, vielleicht hätten es auch 50% der Schränke getan. Wer braucht schon soviel Platz? Früher gab es nicht einmal Küchen, da hat es auch die Feuerstelle getan!

Ist doch vollkommen unerheblich. Es wurde eine komplette Lieferung zum Zeitpunkt X versprochen. Diese wurde nicht erfüllt, von daher:
Erkekjetter schrieb:
Die relveanten Infos für dich standen schon auf Seite 1. Frist setzen und wenn diese nicht erfüllt werden kann, Rücktritt.
 
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uincom schrieb:
Das ist ja wohl eine wichtige Frage, ob eine Küche jetzt unbedingt einen Backofen braucht. Vor 1900 hatten Küchen das auch nicht.
Für mich ist der Backofen sehr wichtig. Neben der Frau und Kind, renoviere ich das Haus und Arbeite in Schicht. Da wäre eine Tiefkühlpizza mal super, man hat eben nicht immer Zeit was auf dem Herd zu kochen.

Der Backofen gehört bei mir zur Küche, so wie der Motor im Auto.
 
uincom macht sich nur über manche Kommentare etwas lustig. Er kennt die generelle Rechtslage hervorragend. :)

Natürlich möchtest du einen - auch einen besseren - Ofen haben. Und natürlich sofort (bzw. bereits vor geraumer Zeit). Es obliegt jetzt dir beim Küchenstudio so viel Druck zu machen, dass das auch klappt.
 
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