Rechtliche Frage - Sat Anlage

-ENGINE-

Lt. Commander
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Dez. 2009
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1.071
Hallo, Ich komme gleich zu Sache und zwar wollen wir eine Sat schüssel oben aufs Dach platzieren und müssen einen Antrag an die Hausverwaltung stellen. ( Wir haben eine Eigentumswohnung ) Bei uns sind schon 5 Schüsseln von Nachbarn aufgestellt die sich die Anschlüsse teilen. Leider ist dort kein freier Anschluss mehr über und wollten halt eine neue Schüssel aufstellen.

Haben wir das Recht auch, eine Schüssel auf zu stellen oder könnte der Antrag abgelehnt werden? Ich mein unsere Nachbarn durften ja auch welche aufstellen. Wir müsten ja das selbe Recht haben oder?

Wir habe hier sonst nur effektive 5 Programme die man sich mal angucken könnte mehr nicht.
 
Ich denke euer Vermieter wird dem zustimmen, um dicke Luft zu vermeiden^^

Ansonsten hat man zumindest das Recht auf die öffentlich-Rechtlichen Sender...
 
Ansonsten hat man zumindest das Recht auf die öffentlich-Rechtlichen Sender...
Die man auch über DVB-T bekommt.

Nein ein Recht habt ihr nicht darauf.
 
Wenn deine Nachbarn die Genehmigung hatten und jeder seine eigene Schüssel hat sehe ich kaum einen Grund warum der Antrag abgelehnt werden sollte. Gerade wenn schon eine solche Menge vorhanden ist.

Jedoch wäre es günstiger/einfacher die bestehende Anlage durch z.B. einen Twin LNB zu erweitern. Dann braucht ihr nur eine Koax Leitung zu ziehen, und nicht noch eine weitere Schüssel montieren.

Das kann dann wirklich nicht abgelehnt werden ;) Vielleicht schließt ihr euch einfach mal mit euren Nachbarn kurz
 
Wir sind Eigentümer :)
JA alle anderen teilen sich ja die Sat Anlage. Für uns ist leider aber keine freier Platz mehr. Und als Eigentümer möchte ich das selbe Recht haben auch eine Schüssel Aufstellen zu dürfen.
 
Man kann ohne Probleme an einer Sat-Schüssel einen 4 fach LNB anschliessen.
Damit hätte man dann 4 Anschlüsse an einer Schüssel.

In meiner Hütte hab ich eine Schüssel, mit 2*4 LNB.
Also 8 Anschlüsse.

Ist einfacher, als eine weitere Schüssel drauf zu setzen.

Um trotzdem auf deine Anfrage zu antworten, die Eigentümergemeinschaft darf dir eine weitere, eigene Schüssel nicht verweigern.

Gruss vom Joe
 
Als Eigentümer bist du ein Teil derjenigen, die dir das Recht dazu geben. Eure Hausverwaltung hält sich auch nur genau das was ihr Eigentümer miteinander vereinbart habt.

Je nach Vereinbarung und finanzierung der vorhanden Sat-Anlage könntest du dir sogar einen Anschluss "einklagen" (wenn du sie mitbezahlst)
 
... dazu gibt es schon Urteile. Siehe Urteil des BGH AZ V ZR 10/09. Leitsatz sinngemäß: Anbringen ja - Über Ort der Anbringung bestimmt die Eigentümergemeinschaft. Habs selber gerade durch :)
cu darik
 
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