Rechtliche Frage zu Stechuhren

benz_s

Ensign
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Apr. 2008
Beiträge
128
Hallo,

bei uns in der Firma werden die Arbeitszeiten mit einer Stechuhr erfasst.

Jedoch werden die Werte zur nächsten viertel Stunde auf- bzw. abgerundet

Das ganze sieht so aus:


arbeitsbeginn wird aufgerundet
gestochen gewertet
06:46 - 07:00
06:59 - 07:00

arbeitsende wird abgerundet

17:44 - 17:30
17:31 - 17:30

pausenbeginn wird abgerundet

11:59 - 11:45
11:46 - 11:45

pausenende wird aufgerundet

12:46 - 13:00
12:44 - 12:45


Ist dieses System eigentlich legal ?

Ich meine durch so ein System verliert man wenn man schlecht sticht in der Woche möglicherweise eine Stunde Arbeitszeit...
 
Hab ich mich auch schon gefragt... und nie ne richtige Antwort bekommen. Ich vermute mal das es korrekt ist, da du ja genau zu der Zeit die Stechuhr benutzen sollst - auch wenn das praktisch unmöglich ist.
 
Ich kenn es nur im kleinen Rahmen von 5 Industrieminuten (sprich 3 Realminuten) und da sah ich kein Problem drin. Aber so ist das schon extrem. In dem Fall Betriebsrat (wie bereits gesagt), IHK, Gewerkschaft. Einer von den drei wirds wissen.
 
das sieht überhaupt nicht korrekt aus, weil sie deine arbeitszeiten kürzer wirken lassen und deine pausenzeiten länger. das ist ne unfaire gewichtung. es wäre evtl ok, wenn beides auf gleiche weise gerundet werden würde, sodass es im mittel egal ist ob man rundet oder nicht.

aber so ist nen beschiss.
 
betriebsrat gibts nicht... und gewerkschaft gibts bei uns auch nicht...

dann schau ich mal ob ich bei der ihk was finde
 
- falls ihr einen Betriebsrat habt - bzw. hattet als dieses Modell eingeführt wurde,
muss der Betriebsrat daran beteiligt gewesen sein , da die Gestaltung der Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig ist.
- Falls kein Betriebsrat vorhanden ist, kann der Arbeitgeber das so machen,
da jeder Arbeitnehmer ja so zur Arbeit erscheinen kann , dass er möglichst keinen oder wenig Verlust hat.
- der Arbeitgeber wird evtl. sogar Gründe dafür aufführen können, dass er es so amcht,
z.b. damit alle gleichzeitig am Band sind oder alle Abteilungen / Telefone zu bestimmten Zeiten besetzt sind.
 
Kann es sein, dass damit Zeiten fürs Umziehen kompensiert werden? Sowas hab ich früher schonmal erlebt. Was steht diesbezüglich im Arbeitsvertrag?
 
weiss ich jetz nicht genau ... nur dass ich 50 stunden in der woche arbeiten muss Mo-Sa
 
sicherlich ist das legal, warum auch nicht?
wenn ihr einen betriebsrat habt, muss es allerdings eine betriebsvereinbarung darüber geben.

und mal drüber nachgedacht: wenn du um 6:59 anstempelst kannst du schwerlich um 7:00 Uhr an deinem arbeitsplatz sein und arbeiten... es sei denn, die stempeluhr hängt direkt neben deinem arbeitsplatz.

eine begründung warum wie auf- oder abgerudnet wird, findest du ebenfalls in der betriebsvereinbarung. und da du in diesem betrieb arbeitest, hast du diese zu akzeptieren (dafür ist der betriebsrat ja da: als an-vertretung gegenüber dem ag mit der vollmacht, entscheidungen für die an zu treffen).

ist kein betriebsrat vorhanden, gibts eben eine anweisung vom chef. da hat die ihk oder sonstwer nix mit zu tun.

stempel halt pünktlich und zieh deine pausen nicht vor oder dehn sie zu sehr aus und schon passt alles ;)
 
die stechuhr befindet sich 10 m von meinem büro von daher fang ich sehr früh nach dem ich gestochen habe an zu arbeiten.


naja vielen dank für die info jetzt ist mir einiges klarer.

das system find ich trotzdem nicht ok ...
 
benz_s schrieb:
betriebsrat gibts nicht... und gewerkschaft gibts bei uns auch nicht...

Seltsam, dass immer noch Antworten kommen, die auf den Betriebsrat verweisen, obwohl es vorliegend gar keinen gibt !


Ich kenne die Regelung des Auf- bzw. Abrundens auf volle Viertelstunden auch aus früheren Betrieben; ich glaube, dies war damals tarifvertraglich (Metalltarif) so geregelt, schon deshalb, weil es ohne entsprechende Computer (bis in die 80er / 90er) Jahre ein komplizierter und riesiger, vor allem aber auch vom Arbeitnehmer kaum richtig nachzuvollziehender Aufwand im Lohnbüro gewesen wäre, diese Zeiten jeden Monat exakt auszurechen !

Schreib einmal in welcher Brnache du tätig bist, dann könnte man mal im Tarifvertrag prüfen, ob das heute noch Gültigkeit hat !
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin angestellt als programmierer. die firma ist in der bekleidungsindustrie tätig.
 
Juhu.... mein arbeitgeber erfasst die arbeitszeit minutengenau (beim einstempeln kann man die startzeit selber eingeben)
 
Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht, dass du 50h die Woche arbeiten must, ist an der Firma schon mal was Oberfaul, da die gesezlich zugelassene Arbeitszeit 48h beträgt.


Den Rahmen für die zulässige Arbeitszeit gibt das 1994 reformierte Arbeitszeitrechtsgesetz vor. Der gesetzliche Höchstrahmen für die Wochenarbeitszeit liegt danach bei 48 Stunden.

Und wenn ihr auch noch durch dieses runden (was ich ebenfalls für rechtswidrig halte) zum Teil betuppt werdet, sollte man sich mal ganz langsam nach nen neuen Job umsehen.
 
Ich seh's ähnlich wie Marvin:

Dein Arbeitgeber versucht auf Deubel komm raus Arbeitsminuten rauszuschinden, um mehr aus seinen Angestellten rauszupressen.

Keine anständige Art, ich würde mir überlegen, ob das auf Dauer die richtige Firma ist.

LG,
Hasenbein
 
hasenbein schrieb:
Dein Arbeitgeber versucht auf Deubel komm raus Arbeitsminuten rauszuschinden, um mehr aus seinen Angestellten rauszupressen.

Keine anständige Art, ich würde mir überlegen, ob das auf Dauer die richtige Firma ist.

So ein Quatsch, dieses ewige Freund/Feind-Denken im Arbeitsrecht !


Da die Methode Aufrunden/Abrunden zumindest früher (wie ich oben schon sagte auch schon aus Vereinfachungsgründen) Gang und Gäbe war in den produzierenden Betrieben, war (oder ist) solches mit Sicherheit irgendwo rechtlich vereinbart (gewesen) ! (ich bin noch am Prüfen)

Etwa kann eine solche Vereinbarung bereits durch einen tariflichen Lohnzuschlag abgedeckt sein, beispielsweise im Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (!!!), damit ein Abrechnung auch leicht nachvollziehbar war oder ist (ohne Computer und/oder Haufen Eintipparbeit)

Bitte nicht gleich überall Betrug und Manipulation unterstellen, ohne genau zu wissen worum es geht ! Schließlich gibt es ja wohl auch keinen Arbeitnehmer, der gewisse Zeiten bei seiner Tätigkeit nicht einfach verbummelt (Zigarettenpausen, private Telefonate, etc. etc, da muss ja auch nicht dann permanent für abgestochen werden, schon gar nicht minutengenau !)

Also bitte, bisschen mehr Ruhe und Objektivität bewahren bei so einem Thema .... oder Klappe halten, wenn man absolut keine Ahnung hat !
 
Zuletzt bearbeitet:
Rein objektiv ist festzuhalten, dass die Firma keine Arbeitszeit früher 7.00 Uhr und später 17.30 Uhr bezahlen will und 45 Minuten Mittagspause fix von 12.00-12.45 Uhr gewähren will. Das Stechuhrsystem ist also erkennbar nicht für die Erfassung von flexiblen Arbeitszeiten gedacht oder zur Abrechnung von Mehrarbeitszeit, sondern allein für die Einhaltung der betrieblich festgelegten Arbeits- und Pausenzeiten. Eine 15 Min-Taktung dürfte meines Erachtens noch im vertretbaren Rahmen sein. Genaue gesetzliche Vorschriften hierzu gibt es ja nicht, wie aus meinem link #16 zu entnehmen war.
 
@eulekerwe

Auf und abrunden ist ja schön und gut, aber bitte dann doch nicht jedesmal zu ungunsten und wenn jemand eine Minute zu spät kommt im gleich eine Viertelstunde abziehen.

Und ja wenn man eine Zigarettenpause macht, muss man sich in der Regel ausstempeln und private Gespräche am Arbeitsplatz während der Arbeitszeit sind verboten, solange es nicht expliziet erlaubt wird.

Und jetzt nimm mal den anderen Fall, der AN kommt um 7:14 und führt wie in meinem Betrieb die Arbeitszeiten selber und trägt dann 7:00 ein, der kann gar nicht so schnell gucken wie es ne Abmahnung gibt. Und das zu Recht.
 
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