Rechtliche Frage zu Stechuhren

Du redest an der Sache vorbei ! Ich habe nicht dem Umstand das Wort geredet, dass Arbeitnehmer für gearbeitet Zeit keine Entlohnung bekommen sollen !

Aber Du übersiehst, dass ich sagte, eine Abrechnungssytem mit Runden muss irgendwo zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt sein, was heißt, diese möglicherweise in der Abrechnungen fehlenden Zeiten sind vorher irgendwie pauschal in die Vergütung mit eingerechnet !

Das kann man nur am Einzelfall überprüfen !

Wo eine solche Regelung willkürlich vorgenommen würde, hielte ich sie auch nicht für legal !

Und was mich betrifft, ein so ätzendes Verhältnis hatte ich als Arbeitgeber zu Arbeitnehmern niemals; wenn man als Arbeitgeber ein Arbeitsverhältis zwischen seinen Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber nicht fair und partnerschaftlich gestalten kann, sondern es zur Erbsenzählerei ausarten lässt, ist ohnedies der Wurm drin, und es passt nicht unsere moderne Arbeitswelt !
 
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Ich bewahre total die Ruhe, lieber eulekerwe.

Aber statt so einem blöden Rundungssystem, das immer zuungunsten des Arbeitnehmers ausfällt, wäre schließlich problemlos und ohne jegliche Belastung des Betriebsablaufs und des Budgets folgende Regelung möglich:

Durch die Stechuhr wird minutengenau die Zeit des An- und Abstempelns erfaßt. Es wird für jeden eine Zeit berechnet, die von der Stechuhr zum Arbeitsplatz gebraucht wird, und die wird von den Stechuhrzeiten abgezogen. Die verbleibende Zeit ist die anzurechnende Arbeitszeit, die am Monatsende gilt.

Um Trödler und Zu-früh-nach-Hause-Geher auszuschließen, gibt's für zu spätes Erscheinen halt irgendwie "Strafpunkte", und wenn die zu viel werden, gibt's halt Ärger.

Ist doch nun wirklich überhaupt kein Problem.

Und deshalb bin ich relativ sicher, daß der Chef des TE schon relativ niedere Beweggründe für die Rundungsregelung hat. Punkt, aus.

LG,
Hasenbein
 
hasenbein schrieb:
Ich bewahre total die Ruhe, lieber eulekerwe.

Aber statt so einem blöden Rundungssystem, das immer zu Ungunsten des Arbeitnehmers ausfällt, wäre schließlich problemlos und ohne jegliche Belastung des Betriebsablaufs und des Budgets folgende Regelung möglich .......

...... Und deshalb bin ich relativ sicher, daß der Chef des TE schon relativ niedere Beweggründe für die Rundungsregelung hat. Punkt, aus.

Das ist Unsinn ....

oder Du kannst wohl einfach nicht lesen, was oben geschrieben wurde !


Das Auf- oder Abrunden zur vollen Viertelstunde war früher einvernehmlich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern/Gewerkschaften geregelt, weil ohne Computer das auf Minuten genaue Ausrechnen (Wie sollte man denn von Hand für die gesamten Lohnabrechnungen Minuten und Stunden ohne Computer auf einfache Weise addieren und subtrahieren und wie soll das am Ende denn dann auch noch richtig und gar nachkontrollierbar sein ????!!!) ein immenser und zeitraubender monatlicher Aufwand gewesen wäre ! Oder glaubst Du, Arbeitnehmer und Gewerkschaften vor Deiner Zeit wären alle zu blöde gewesen und hätten sich so eine Regelung zum Nachteil der Arbeitnehmer widerspruchslos gefallen lassen, bis nun Du kommst und alles besser zu wissen scheinst ?

Da gab es halt dann eine Vereinbarung, etwa dergestalt: Auf die Tariflöhne wird ein Aufschlag X zugerechnet und damit sind die Nachteile zum Vorteil beider Seiten ausgeglichen: der Arbeitnehmer erhält einen Zuschlag, der Fehler zu seinen Ungunsten ausgleicht, auch in dem Falle, wenn die Fehler einmal nicht zu seinen Ungunsten ausfallen ! Der Arbeitgeber ersparte sich den immensen Aufwand bei der Auswertung !

Da nach diesem System entsprechend früher fast alle Stechuhren gearbeitet haben, findet das System wohl heute auch noch verbreitet Anwendung, und die meisten, auch in den Betrieben, scheinen wohl gar nicht mehr zu wissen, warum das so war und in vielen kleinen Betrieben wohl immer noch so ist .... es wurde halt schon immer so gemacht ! Die Menschen sind in aller Regel eben Gewohnheitstiere !


Bei der heute vorhandenen Möglichkeiten der Zeiterfassung und Auswertung über Computertechnik halte ich das Abrunden im Übrigen nicht mehr für gerechtfertigt, es kommt aber je nach Betrieb darauf an, auf welcher Vereinbarung es beruht ! Wird ein Zuschlag bezahlt, geschieht es jedenfalls nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer; ansonsten sollte in den betroffenen Betrieben zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einmal ernsthaft daran gegangen werden, das vorhandene System auf minutengenaue Abrechung umzustellen !
 
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Aha, danke für die Info!

LG,
Hasenbein
 
Als ich ein Praktikum gemacht habe, habe ich gemerkt wie ineffektiv das auch für den Arbeitgeber sein kann. Denn die Leute standen dann immer ein paar Minuten nichtstuend rum bis sie gestempelt haben. Bei minutengenauer Abrechnung hätten die noch weiter gearbeitet...
 
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