Rechtliche Frage zu Zombie-Rechnern

Skaarhybrid

Cadet 4th Year
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Mai 2008
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68
Hi Leute,

angenommen man hat unwissentlich nen Bot auf dem Rechner und dieser versucht (auch unwissentlich) DOS-Attacken bei irgendwelchen anderen Leuten, Firmen etc.

Wie sieht da die rechtliche Lage des Besitzers des bot-infizierten Rechners aus ?


UND wie weiß einer wie die Rechtliche lage bei Bewussten DOS-Attacken aus ?
(wie z.B. jüngst über z.B. LOIC auf Amazon etc. ?)

Schon mal vielen Dank im Voraus.
 
Na dann viel Erfolg bei der Unterstützung von Wikileaks und dem Attackieren von Mastercard und Visa :D
 
Wenn du Pech hast, darfst du So oder So ein paar Wochen auf deinen Rechner verzichten, der wird nämlich mitgenommen(im schlimmsten Fall). Bei einem bewußten DDoS kann der Betroffene von dir Schadenersatz verlangen, und das nicht zu knapp. Überlege mal, was ein Tagesumsatz bei Amazon in der Weihnachtszeit ist. Dann überlege dir, wieviel du davon zahlen kannst...
 
Tja wird wie bei E-Perso sein, man ist in der Pflicht dafür zu sorgen das der Rechner sicher ist.
Sprich, für jeden Unfug der mit deinem Namen getrieben wird dafür haftest du.

Wenn jedoch Wolfgang/Thomas auf deinen Rechner wollen sollst du dennoch bitte eine Tür offen lassen. ;)
 
DDoS von einem Rechner aus? Ich habe nur geguckt, ob ich Domain X noch pingen kann :rolleyes:

Außerdem kann keiner feststellen, ob dein Rechner zu dem Zeitpunkt nicht infiziert war oder nicht.
 
Wenn Du davon Kenntnis hast, sofort zum Anwalt und rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn:

a) Man ist verantwortlich für seinen Kram
b) Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
c) Erschwerend kommt oft auch Fahrlässigkeit dazu

Viel Glück!
 
Lars_SHG schrieb:
a) Man ist verantwortlich für seinen Kram

Das ist mir nun ein wenig zu pauschal. Man muss natürlich den Einzelfall würdigen. Überleg mal:

Wenn jemand dein Auto knackt, und damit einen Banküberfall verübt oder jemand umfährt... bist Du dann auch verantwortlich für Deinen Kram?

Wenn Du jetzt den Schlüssel stecken lässt und ein Schild reinstellst "Zur freien Verfügung", dann sieht die Sache wiederum anders aus.
 
Wo liegt denn die Grenze zwische DDos und simplen anpingen ?

Die Apple Konsole z.b. stoppt ja nicht wie unter win/linux nach x Versuchen sondern Pingt endlos weiter bis man es manuell stoppt ...
.
 
Ziemlich viel Halbwissen hier im Thread aber generell kann man wohl sagen:

Wenn der Rechner gut abgesichert war gibt es wohl keine Strafbarkeit so lange man nicht weiß, dass er infiziert ist.

Die zivilrechtliche Seite und die sonstigen Nebenerscheinungen hat Quackmoor ganz gut zusammengefasst:

Quackmoor schrieb:
Wenn du Pech hast, darfst du So oder So ein paar Wochen auf deinen Rechner verzichten, der wird nämlich mitgenommen(im schlimmsten Fall). Bei einem bewußten DDoS kann der Betroffene von dir Schadenersatz verlangen, und das nicht zu knapp. Überlege mal, was ein Tagesumsatz bei Amazon in der Weihnachtszeit ist. Dann überlege dir, wieviel du davon zahlen kannst...

Kleine Anmerkung dazu: Wenn es zur Durchsuchung wegen so etwas kommt wird der Rechner todsicher mitgenommen. Und den gibt es nicht nach ein "paar Wochen" zurück, sondern dann wenn alles gesichtet wurde. Das werden Monate oder sogar mehr als ein Jahr. Besonders schöne Rechner verschwinden auch gerne mal aus der Asservatenkammer. Oft kommt auch das Angebot einer Strafmilderung für den Fall eines Verzichts der Rückgabe. Denn Polizisten brauchen auch gute Computer!
 
Zuletzt bearbeitet:
@ sebko:

Wenn du dein Auto nicht abschließt, kann das schon mal ganz schlecht aussehen...

Sofern du nen vernünftigen Virenscanner drauf hast und z. B. niemandem den PC mitbenutzen lässt, dürfte sich Sachlage natürlich ein wenig anders aussehen, dann hast du ja schon mal zumindest etwas gemacht.
 
die windowsconsole muss nicht nach 4 mal stoppen ;)
 
Pandora schrieb:
Die Apple Konsole z.b. stoppt ja nicht wie unter win/linux nach x Versuchen sondern Pingt endlos weiter bis man es manuell stoppt ...
.

ping -t :freak:
 
supastar schrieb:
@ sebko:

Wenn du dein Auto nicht abschließt, kann das schon mal ganz schlecht aussehen...

Genau das sage ich doch, oder nicht?
Und natürlich muss man es auch als gestohlen melden, wenn es denn weg ist!



Aber mehr als eine vernünftige/gängige Absicherung kann von keiner Privatperson verlangt werden und wird übrigens auch nicht. Es gibt schon einige Urteile bzgl. privaten WLANs: Wenn man sein WLAN nach gängiger Technik absichert ist man NICHT dafür verantwortlich, wenns sich jemand mutwillig Zugang dazu verschafft und den eigenen Internet-Anschluss für illegale Tätigkeiten missbraucht.

Ich sehe nicht, warum man diesen Sachverhalt nicht auch auf den privaten PC übertragen könnte.
 
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