Rechtliche Frage zur Bandbreite - plötzlich nur noch die Hälfte

Der Telekom*munikations*anbieter Vodafone ist mit seiner Berufung gegen ein Urteil des Land*gerichts Düsseldorf vor dem Oberlandes*gericht der nordrhein-westfälischen Landes*haupt*stadt gescheitert. Auch das Ober*landes*gericht Düsseldorf hat dem Verbraucher*zentrale Bundes*verband (vzbv) nun Recht gegeben und Vodafone untersagt, Kunden bei Abschluss eines DSL-Vertrages dazu zu verpflichten, auch eine geringere Bandbreite zu akzeptieren (Az.: I-6 U 11/12, Urteil vom 27.09.2012).

Quelle [ http://www.teltarif.de/vodafone-geringere-dsl-bandbreite-klausel-urteil-berufung/news/48426.html ]

vll hilft das in der Argumentation mit den "Telefondrohnen"
 
Hi,

@U-L-T-R-A

Das hat mit diesem Fall hier nichts zu tun! In dem von dir verlinkten Urteil geht es darum, dass Vodafone im Kleingedruckten stehen hat

"Sollte Vodafone Internet mit der von mir gewünschten Bandbreite nicht zur Verfügung stehen, möchte ich das von mir ausgewählte Paket inklusive der ausgewählten Sprach-Extras mit der maximal verfügbaren Bandbreite erhalten."

Das bedeutet, dass du es Vodafone vertraglich gestattest dir jedwede Bandbreite zur Verfügung zu stellen, auch wenn du DSL 50000 bestellst. Es geht hier also um unrechtmäßige Formulierungen im Vertrag, das hat mit diesem Fall hier nichts zu tun würde ich meinen.

Wenn du Urteile verlinken willst dann vielleicht eher dieses:

Das Amtsgericht Kiel hat in seinem Urteil vom 04.03.2011 (106 C 21/11) entschieden, dass dem Verbraucher ein Kündigungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage aus § 313 Abs. 3 S. 2 BGB zusteht, wenn die vereinbarte Bandbreite um mehr als fünfzig Prozent unterschritten wird. Dem Kläger sei ein Festhalten am Vertrag unter diesen Bedingungen nicht zuzumuten.

Quelle

VG,
Mad
 
@Madman1209

Hm warum das von mir verlinkte nicht passt erschließt sich mir jetzt nicht.

Dein Urteil präzisiert den "zu akzeptierenden" Verlust. Aber die 50% sind für mich n bischen krass.

Wenn ich im Supermarkt 500g Gehacktes kaufe will ich auch nicht das nur 250g drin sind und ich den vollen Preis löhnen soll (würd auch denke ich kein vernünftig denkender Mensch machen :D )

Klar is die DSL Thematik komplexer - aber bei verminderter Leitstung sollte auch ne Preisminderung im gleichen Rahmen drin sein.

also DSL 30% langsamer = monatliche Kosten um 30% reduziert

Entweder hab ich das überlesen, oder die Richter haben da mMn geschlafen.
 
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