Rechtslage bei Verkauf

Tobi13

Lt. Commander
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Aug. 2006
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Guten Abend,

ich schildere kurz mein Anliegen. Ich habe ein Handy über einen Foren-Marktplatz verkauft.
Ich habe es als gebraucht angegeben und Bilder beiliegend gehabt. Im nachhinein hat sich heraus gestellt, dass eine kleine Blende am Handy fehlt. Dies ist dennoch auf den Bildern
gut zu erkennen. Der Käufer fordert nun eine Erstattung der Blende oder eine Rücknahme des
Handies.
Bei dem Preis für die Blende handelt es sich um 4Euro inkl Versand, was nicht die Welt wäre.
Mir geht es aber darum wer hier im Recht ist. Hattet ihr schon einmal so einen Fall oder einen
ähnlichen?
Der Käufer droht mit einer Mahnung, wenn ich nicht auf seine Bedingungen eingehe.

grüßle Tobi
 
Wenn du den Fehler nicht genannt hast ist der Käufer im Recht. Du kannst nicht ein Bild einstellen und sagen nun sucht mal nach den Mängeln. Es sei der Mangel war klar erkennbar aber auch das halte ich nicht unbedingt immer für Standfest (kommt halt auf die Details an). Daher würde ich an deiner Stelle auf die Forderung des Käufers eingehen.
 
ist doch egal wegen 4 euro risikert man doch nichts.
Wer im Recht ist entscheidet am ende der Richter.
 
Ich hab das so verstanden das sie NICHT auf den Bildern war.
 
Man kann die stelle sehn wo die Blende normalerweise ist.
Ist aber deutlich erkennbar, dass sie nicht dran ist.
 
Abegesehen davon das ich nicht wüsste wie ein Richter entscheiden würde, ich halte den Ausgang für offen. Riskierst du unnötig eine negative Bewertung die für deine künftigen Verkäufe bedeutend sein könnte. Und das alles für 5 Euro.
 
Wenn der Mangel auf den Bildern offensichtlich ist, also der Käufer ihn hätte erkennen müssen, dann ist die Gewährleistung nach § 442 I BGB ausgeschlossen. Ob das der Fall ist, hängt natürlich von den Bildern ab. Wenn dir aber selbst erst im Nachhinein aufgefallen ist, dass die Blende fehlt, dann spricht das dafür, dass der Mangel nicht offensichtlich war.

Wie die anderen Beiträge zeigen, ist es wohl sinnvoller nachzuerfüllen und dem Käufer die fehlende Blende zu verschaffen.

Für die Zukunft ist es ratsam bei der Erstellung des Angebots den Zustand des Kaufgegenstandes genau zu begutachten und nach Möglichkeit alle vorhandenen Mängel explizit festzuhalten. Dann kann sich der Käufer mit Sicherheit nicht darauf berufen.
 
http://i.kw.cx/upf/6598535_151114521.jpg?1331220798

Unten an der Tastatur. Mir war es nicht bewusst, da ich das Cover tauschen musste. Es war ein Orginal Austauschcover und die Blende war dort nicht dabei. Weil man sie hätte vom anderen Cover abmontieren hätte müssen. Ich war der Meinung das gehört so wenn man das Cover austauscht.
 
Ich würde sagen schick die Blende. Das auf dem Bild genau zu erkennen ist schon schwer und dann kommt es auf deine Beschreibung an. Wenn du Sinn gemäß sagst alles ist so wie es sein soll hast du schlechte Karten.
 
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