Rechtslage bei Vorkasse

Dreadinator

Cadet 4th Year
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Sep. 2009
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68
Hallo liebe Community,

ich habe am 23.2.09 ein Pc-Netzteil für ca. 77€ per Vorkasse bezahlt. Der Betrag wurde vollständig auf das angegebene Konto mit entsprechendem Verwendungszweck überwiesen. Bis heute verneint der Online-händler den Geldeingang, obwohl ich per Kontoauszug die Überweisung auf sein Konto nachweisen kann.

Es geht um www.byit24.de

Welche Optionen habe ich nun, wenn sich der Händler weiter quer stellt?


Mit freundlichen Grüßen

Dreadinator
 
Ich würde so vorgehen. Alles nochmal auf dem Kontoauszug kontrollierenn (das kein Zahlendreher oder sowas drin ist). Wenn alles Korrekt, dann erneute E-Mail schreiben/ anrufen und auf bestehenden Kontoauszug/Überweisung hinweisen. Reaktion abwarten, und mal weitersehen.
 
Ich würde ne Mail mit ner Kontoauszugskopie schicken und die herausgabe der Ware verlangen!
 
Mit dem Kontoauszug kannst Du nur beweisen, dass Du Geld abgeschickt hast, aber nicht, dass es auch angekommen ist !

Du musst Deinen Banker bitten, einen Nachforschungsauftrag für diese Überweisung durchzuführen und dann bekommst Du von Deiner Bank eine Bestätigung welcher Empfänger wann Deine Zahlung erhalten hat oder was sonst damit vielleicht passiert ist !

Kostet Dich wahrscheinlich fünf Euro oder so ! Wenn das Geld dann tatsächlich dort angekommen ist, wo es auch hinsollte, kannst Du den Fünfer (+ Deine zusätzlichen Kosten) vom Lieferanten wieder zurücverlangen, wenn die Angaben auf Deiner Überweisung so korrekt waren, dass er sie hätte zuordnen können müssen !
 
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Hmm,

ich habe die Überweisungsdetails natürlich schon mehrmals kontrolliert und kann mir keinen Fehler vorwerfen.
Die 2. Mail ist nun schon seit letzter Woche Donnerstag unbeantwortet...
Naja bis Mite der Woche warte ich noch, dann ruf ich den kostenpflichtigen Support an...
Der Verein hat ja fast nur sehr gute rezessionen, von daher hoffe ich einfach das beste.

Danke für die Info´s erstmal.

Ein Rechtsstreit wird wohl aufgrund der unbedeutenden Höhe des Betrags nicht in Frage kommen, oder?

Grüße Dreadi
 
Die Bank hat dafür zu sorgen,das der Betrag bei dem Empfänger ankommt.
Ist das den evtl. das gleiche Geldinstitut?
 
Rechtsstreit kannst Du wegen so was ganz vergessen !

Und es nützt Dir auch nix, dass die Bank dafür zu sorgen hat, dass das Geld beim Empfänger ankommt !

Es stimmt ja vielleicht auch die Kontoverbindung nicht oder so was !


Wenn der Lieferant die Zahlung nicht findet, nachdem Du ihm Deine genaue Zahlungsdaten (insbesondere Überweisungsdatum) gegeben hast, kann Dir nur eine Bestätigung durch einen Nachforschungsauftrag helfen, entweder herauszufinden, wo das Geld tatsächlich gelandet ist, oder dem Händler zu beweisen, dass er es bekommen hat !

Die kostenpflichtige Hotline solltest Du Dir sparen, denn sowas kann man am Telefon in der Regel nicht klären ! Am besten wäre eine Email mit eingescanntem Kontoauszug oder ein Fax !
 
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Wenn der Händler ansonsten nicht aus den Puschen kommt, auf jeden Fall unter angemessener Fristsetzung zur Lieferung auffordern.
 
Wenn der Händler das Geld tatsächlich nicht bekommen hat, warum sollte dann "Puschen" helfen ? Ergo muss Dreadinador erst mal herausfinden, was mit der Zahlung wirklich passiert ist !
 
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Schick ihm ein Schreiben, in dem Du ihn zur Herausgabe der Ware innerhalb 21 Tagen ab Erhalt des Schreibens aufforderst. Ansonsten drohst Du ihm rechtliche Schritte an. Als Anlage legst Du Deinen Kontoauszug oder den Nachweis von der Bank, dass das Geld bei ihm eingengangen ist. Das Ganze schickst Du per Einschreiben.

Sollte er dann die Ware nicht liefern, ab zum Anwalt. Die Anwaltskosten muss am Ende der Shop tragen.
 
Wie von den meisten schon erwähnt, Kontoauszug mitsenden und dazu würde ich noch die Mail oder von wo du die KTO und BLZ her hast als Anhang mit dazu senden (kann ja sein, dass das Original fehlerhaft ist, die Schuld würde aber der Laden tragen),
wenn du auf Nummer Sicher gehen willst Einschreiben + Rückschein, sonst hast du dasselbe Problem nochmal, die Post sendet es ihnen zu aber die sagen es ist nichts angekommen ^^
ansonsten evt. von der Bank auch das mt dem Nachforschungsauftrag aber da kommt ne Summe bei rum ^^, geht es nicht vielleicht auch einfach ein von der Bank ausgestellter Überweisungsauftrag mit deren Stempel? oder zählt das schon als Nachforschungsauftrag (wohl eher nicht)
 
Bei Einschreiben hat man auch ne Sendungs-ID, aber ich würde auch mit Rückschein machen.
Vor einiger Zeit verlangte ich per Schriftverkehr den Kaufbetrag, nachdem Hardwareversand mir weder die reparierte Ware, noch eine neue oder andere Grafikkarte geschickt hatte. (Streitsache: Defeke Grafikkarte) Am Telefon wurde ich 6 Wochen lang immer mit Ausreden verarscht, nachdem ich dann das Geld verlangte (sonst rechtliche Schritte) (Brief per Einschreiben mit Rückschein) war das Geld am nächsten Tag drauf^^

MfG
 
Was soll das denn mit dem Einschreiben ? Solange nicht feststeht, wo das Geld wirklich gelandet ist, ist es sinnlos, diesbezüglichen Aufwand zu treiben ! Wenn man das oben Gesagte mal durchliest, sollte man so was wirklich endlichmal kapieren !

Außerdem nützt ein Einschreiben gar nix, nicht mal mit Rückschein ! Da ist beispielsweise ein Fax mit Sendenachweis viel besser ! Sicher ist aber nur eine förmliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher, die kostet außerdem kaum mehr als ein Einschreibebrief mit Rückschein !
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst einmal dürfte auf dem Kontoauszug die Konto-Nr. des Empfängers angegeben sein, ebenso dessen Bankleitzahl sowie Verwendungszweck. Diese sind mit den Angaben des Händlers zu vergleichen (mehrmals, um absolut sicherzugehen).

Mit diesem Kontoauszug geht man zur Bank und trägt die Fakten vor: Der Empfänger behauptet, das Geld nie bekommen zu haben. Sodann fragt man, ob seitens der Bank ein Fehler vorliege (denn dies wäre die einzig plausible Erklärung, wenn das Geld tatsächlich nicht dort gelandet ist).

Liegt tatsächlich ein Fehler seitens der Bank vor (was ich ausschließen würde), müsstest Du für die Auskunftserteilung freilich gar nichts zahlen - im Gegenteil, die Bank wäre Dir gegenüber schadensersatzpflichtig.

Sehr wahrscheinlich ist aber, dass der Empfänger das Geld erhalten hat und der Fehler in dessen Buchhaltung bzw. Abwicklung lag, so zB, dass das Geld fälschlicherweise einem anderen Besteller angerechnet wurde und der Händler das eingegangene Geld daher nicht "auffinden" kann (der vom TO gezahlte Betrag hat dann im System des Händlers nicht mehr den Status "offen", sondern "erledigt").

All dies wäre dann freilich nicht mehr das Problem des TO. In diesem Falle würde ich so verfahren, wie bereits oben vorgeschlagen:
Dem Händler gegenüber die Forderung per Einschreiben mit Rückschein unter Fristsetzung (drei Wochen nach Zugang des Schreibens) geltend machen.
Dabei unbedingt wie folgt vorgehen:
Mindestens zwei glaubwürdige Zeugen (nach Möglichkeit nicht die Eltern oder nahe Verwandte) bitten, das Einschreiben mit Dir zur Post zu bringen. Die Zeugen müssen sich sowohl das Schreiben als auch den Briefumschlag, auf dem die Adresse des Händlers steht, durchlesen. Sie müssen bestätigen können, dass die Adresse absolut korrekt war und auch den Inhalt des Schreibens wiedergeben können.

Mit diesen Zeugen zur Post gehen, den Briefumschlag unverschlossen lassen. In der Postfiliale den Brief nochmals herausnehmen und den Zeugen zeigen. Sie müssen ohne jeden Zweifel bestätigen können, dass es sich um das zuvor gelesene Schreiben (ohne Abänderungen o.ä.) handelt. Den Brief vor den Zeugen in den besagten Umschlag eintüten und ihn in ständiger Gegenwart der Zeugen absenden.

Mir ist bewusst, dass sich das alles ungemein kleinkariert anhört, doch in Verbindung mit dem Rückschein kann der Zugang des Schreibens rechtsfehlerfrei bewiesen werden.

Im Falle einer weiteren Weigerung steht dem TO selbstverständlich der Rechtsweg offen. Der geringe Wert, der hier streitig ist, ändert daran absolut nichts.
Das Gericht wird vorliegend aus Kostengründen wohl nach Aktenlage entscheiden.

MfG,
Dominion.
 
Dieser Aufwand, der hier vorstehend vorgeschlagen wird, mit zwei Zeugen, die mit auf die Post müssen usw. ... und bei einem Rechtsstreit vor Gericht dann erscheinen und auch widerspruchsfrei bezeugen können müssten usw. usw . usw ... dass ist doch wirklich ein irrsinniger Aufwand und keineswegs rechtssicher !

Denselbe Zweck ereicht man mit einem einfachen Fax mit Sendenachweis ... oder man sendet für € o,5 eine durch die Deutsche Post authentifizierte Email ! Einfacher gehts nicht und rechtssicherer nur noch durch den Gerichtsvollzieher !

Wenn man es nämlich ganz gründlich machen will, schickt man sein Schreiben an die Verteilerstelle für die Gerichtsvollzier des für den Empfänger zuständigen Amtsgerichtes mit der formlosen Bitte um förmliche Zustellung an den Empfänger !

Kurze Zeit später erhält man eine gesiegelte Kopie seines Schreibens mit einem von einem Gerichtsvollzieher amtlich beurkundeten Zustellvermerk sowie eine Rechnung über etwa 13 oder 14 Euro, also kaum teurer als das wenig beweiskräftige und mit beweisrisiko behaftete Einschreiben mit Rückschein und seinem immensen Aufwand und Risiko für das Bezeugen des Inhaltes und Absendens durch zwei Zeugen !

Außerdem macht das Auftauchen eines Gerichstvollziehers beim Versandunternehmen möglicherweise schon Eindruck eo ipso !
 
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Danke das ihr euch alle soviel und so gute gedanken dazu macht ;)

Ich habe heut Vormittag angerufen.
Ich wurde recht schnell abgefertigt, mit dem vermekt nach einsicht in die Datenbank, dass mein Vorgang der Buchhaktung übergeben wird...
Na mal schauen...

Vertrauensaufbauend war die unterhaltung jedenfalls nicht.
 
So mal ein abschließender Bericht:

Vorweg, das Geld ist nun seit Mointag wieder auf meinem Konto ;)

Aber byit24.de hat jede meiner Fristen Kommentarlos verstreichen lassen und auf meine e-mails wurde nicht geantwortet.
Nach Suchen auf der Website und genervt sein von dem ständigen Banner http://byit24.de/images/headline.gif habe ich rausgefunden, dass der laden Mitglied bei Trusted Shops ist.

Nach einer Mail mit meinem Problem hin (hatte keinen Käuferschutz abgeschlossen) wurde meine Mail 1zu1 an die gleiche Adresse info@byit24.de weitergeleitet und nach einer Woche hatte ich ohne jegliches Kommentar mein Geld wieder auf dem Konto (abgesehen von Telefonkost, eine Coldline muss ja was kosten und den etlichen Stunden meines Lebens für Kommunikation...)

Hatte ich in diesem Falle also nochmal glück, aber sicherlich nur, da der Laden sein Zertifikat nicht verlieren wollte...

P.S. Habe dann nun bei Mindfactory was per paypal bestellt und nach 3 tagen war ein sehr gut gepolstertes paket da und ich bin zufrieden :)
 
Nun, ich würde denen die entstandenen Kosten berechnen und Zahlungsausgleich verlangen; Terim für die Zahlung setzen und gelich androhen, dass Du die Sache Trusted Shops meldest, wenn das Geld bis zum gesetzten Termin nicht auf Deinem Konto ist !
 
Außer Telefongebühren scheint ja nicht viel angefallen zu sein, lohnt sich also eher nicht...
 
Das ist ja eine ärgerliche Geschichte.
Daher bleibe ich in der Regel auch bei Mindfactory oder Alternate. auch wenn die etwas teurer sind, bin ich dort von solchem Ärger verschont geblieben.
Sicher Fehler können überall passieren, aber dann sämtliche Mails und Fristen zu ignorieren, das ist schon mehr als dreist.
 
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