Auf dem Weg von und zur Arbeit, zahlt Dein Arbeitgeber, wenn dir was passiert und du einen Unfall hast.
Dafür ist die in der Regel die Berufsgenossenschaft zuständig. Es geht hierbei um Durchsetzung Deiner Ansprüche vor Gericht. Die Frage hierbei ist ja alleine schon, ob Du den direkten Weg zur Arbeit genommen hast, oder eventuell noch ein Brötchen gekauft hast. Sobald ein Berufsunfall gemeldet wird, wirst Du auch Post von der Berufsgenossenschaft bekommen.
Wenn dir in der Feizeit was passiert, wird erstmal die Krankenkasse für die Kosten aufkommen, für die Zeit danach solltest du eine entsprechende Versicherung haben.
Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld kannst Du ebenfalls nur gerichtlich geltend machen.
Natürlich kann man gekündigt werden, die Frage ist aber dann aus welchen Gründen. Wenn fristlos gekündigt wird, muss schon etwas derbes vorgekommen sein und wenn fristgerecht, muss ja auch was gewesen sein. Es wird ja nicht aus heiterem Himmel gekündigt. In meiner Berufslaufbahn wurden lediglich 2 Personen gekündigt, einer fristlos und der andere fristgerecht und da auch zu Recht.
Mich freut es, dass Deine Welt noch so glücklich ist. Dies entspricht aber nicht mehr der Realität. Es werden heutzutage genug Leute gekündigt, wo die Berechtigung tatsächlich in Frage gestellt werden muss.
Die Advocard zahlt eben nicht so gerne, sondern prüft und prüft und prüft!
Alle Versicherer prüfen, ob es sich um einen Schaden im Sinne der Bedingungen handelt. Folglich fordert der Rechtsanwalt vor Einleitung weiterer rechtlicher Schritte eine Deckungszusage an, wo kurz der Sachverhalt geschildert wird. Entweder ist der Versicherungsfall versichert oder nicht. Ein Rechtsanwalt tritt grundsätzlich in Vorleistung und rechnet später mit dem Versicherer ab. Auch für Rechtsanwälte gibt es eine Gebührenordnung.
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Zur Verkehrsrechtsschutzversicherung möchte ich einfach nur darauf hinweisen, dass man selbst als Fußgänger oder Fahrradfahrer ein Teilnehmer im Straßenverkehr ist. Es geht nicht immer um das Auto.
Weiterhin gibt es noch die Rechtsschutzversicherung für die selbstgenutzte Wohneinheit. Dies betrifft z.B. das eigene Einfamilienhaus, die Mietwohnung oder auch das gemietet Haus im Urlaub.
Fazit: Ich Danke @Leon für seine Meinung über dieses Thema. Ansonsten hätte ich mich wohl nicht so äußern können. Ich teile seine Auffassung, dass die Rechtsschutzversicherung nicht die Grundversorgung darstellen sollte. Es gibt wichtiger Versicherungen wie z.B. die Privathaftpflichtversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.