Für alle die es nicht so genau nehemn mit dem lesen!
Es geht hier um KinderPornografie!
Definiton Pornografie:
Pornografiebegriff
Was ist Pornografie überhaupt? Im Strafgesetzbuch ist dazu keine Ausführung vorhanden. Durch den Bundesgerichtshof erfolgte mehrfach eine Definition dieses Begriffes. Heute wird diese als allgemein gültig angesehen:
"Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt" (vgl. BGH 23,44;37,55).
Es ist also in jedem Fall das Problem vorhanden, eine Grenze zu ziehen, an welcher Stelle Pornografie anfängt und wo sie endet. Zunächst steht fest, daß pornografische Inhalte in allen Medienformen zu finden sind. Es kann sich dabei um Texte, Bilder, Filme oder Tonträger handeln.
Sowohl in der Rechtsprechung innerhalb der Bundesrepublik als auch in der Literatur zu diesem Thema besteht Einigkeit dahingehend, daß die Abbildung eines nackten menschlichen Körpers, seiner Genitalien oder des Geschlechtsverkehrs keine Pornografie darstellt. Es fehlen hier wesentliche Merkmale. Um von Pornografie sprechen zu können, müßte der unbekleidete Mensch in einer entsprechenden Stellung abgebildet oder das Bild so gestaltet sein, daß die Geschlechtsorgane in den Mittelpunkt treten und die Darstellung des Körpers sekundär erscheint (vgl. BGH 5 StR 153/78).
Frau Monssen-Engberding führte in ihrem Vortrag am 11. / 12. 11.98 in Boppard am Rhein aus, daß folgende Tatbestandsmerkmale erfüllt sein müssen, um von Pornografie sprechen zu können: "
- sexuelle Vorgänge
- unter Ausklammerung alles sonstigen menschlichen Bindungen
- Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielen
- müssen in grob aufdringlicher Weise vorgestellt werden"
Definition Kinderpornografie:
Kinderpornographie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Bei der Darstellung kann es sich um tatsächlich stattgefundenes oder um wirklichkeitsnahes Geschehen handeln, so dass auch mit Bildbearbeitungssoftware konstruiertes Material unter das Verbot fällt. Als Altersgrenze für Kinder gilt die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Sexueller Missbrauch bedeutet, dass an dem Kind sexuelle Handlungen durch einen Erwachsenen oder ein anderes Kind vorgenommen werden, oder dass das Kind diese Handlungen an einem Erwachsenen vornimmt. Darunter fallen auch Handlungen, die das Kind an sich selbst vornimmt.
Nacktbilder von Kindern (FKK-Fotos) sind keine Kinderpornographie, sofern dabei nicht die Darstellung von Geschlechtsteilen in den Vordergrund rückt. Dies ist gegeben, wenn das Kind auf Regieanweisung unnatürliche Posen einnimmt (weit gespreizte Beine etc.).
So, nun lesen und dann überlegen was man zu dem Urteil schreibt!
Ich denke die Regierung weis in dieser Hinsicht schon was sie tun und warum sie es tun!
Edit/
Ich denke das hat nix mit bevormundung oder so zu tun, sondern es dient zum Schutz unserer Kinder! Es sollten sich mal einige hier darüber Gedanken machen! Ich denke da kann kein Gesetz hart genug sein gegen solche Menschen vorzugehen! Man denke nur an die Greueltaten in Belgien im Falle Marc Dutroux !