Reicht Onboard-sound?

4Kerner

Lieutenant
Registriert
Dez. 2008
Beiträge
833
hallo zusammen,

ich stell mir bald einen neuen pc zusammen und habe mich beim board für ein GigaByte GA-EP45-UD3R entschieden und bei den boxen für ein creative I-Trique 3220 2.1 soundsystem (ca.50€).
nun habe ich noch eine frage was den sound der onboard-karte (realtek alc889a) betrifft:

würde die für einen gelegenheits-musikhörer (also mich) reichen oder ist es emfehlenswert doch eventuell in eine separate karte zu investieren?

vielen dank für eure (hoffentliche ;) ) hilfe

PS.: ich zocke auch gerne rennspiele (satte motorengeräusche wären klasse)
ich würde mir gern das geld sparen aber wenn da ein miserabler sound rauskommt würde ich doch ein bisschen mehr ausgeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne, "miserabel" ist bei OnBoard-Sound eines modernen Boards gar nichts... bei einem 50 €-Soundsystem ist das Soundsystem auf jeden Fall die größere Limitierung bezüglich Klangqualität als die OnBoard-Karte - aber probiers einfach aus, und wenn du nicht zufrieden bist, kannst ja noch ein bisschen Geld für ne Creative X-Fi Titanium zusammenkratzen.
 
Ich hatte vorher eine Terratec X-Fire (ja ich weiß, uralt) in meinem Rechner und nun auch den Realtek onboard sound von Gigabyte, ich kann keinerlei Unterschied hören, auch nicht bei richtig fettem V8-Sound aus Videos (reale Videomitschnitte).
 
Wenn dieser Thread eine Umfrage wäre, würde die hälfte ja sagen, die andere hälfte nein.

Jeder hat einen anderen hör Sinn. Ich finde das Onboard Soundkarten ausreichen, und nur dann Sinn machen, wenn man eine teures Soundsystem hat
Denn ansonsten ist das Soundsystem zu schade dafür um es mit Onboard zu betreiben.

Am besten kaufst du von Media Markt eine (ich empfehle Creative X-Fi Titanium), und probierst es aus.
Falls es dir nicht gefällt kannst du von deinem 14Tagen Rückgaberecht gebrauch machen.

Für ein 50€ Soundsystem würde es sich meiner Meinung nach nicht lohnen, da die Soundqualität sodurch am Soundsystem limitert ist.
Aber am besten du testest, wie schon gesagt.

Battlefield 2
 
Hi!
In wie weit, oder wie schnell veraltern eigentlich Soundkarten?
Ich hab noch eine Creative Audigy2 ZS in Verwendung auf dem Asus M2N SLI Deluxe.
Wie ist das bei aktuellen Boards? Ist da der Onboardsound generell besser als die Audigy, oder ist es trotzdem noch sinnvoll diese "alte" Soundkarte weiterhin zu nutzen?
 
Am besten kaufst du von Media Markt eine (ich empfehle Creative X-Fi Titanium), und probierst es aus.
Falls es dir nicht gefällt kannst du von deinem 14Tagen Rückgaberecht gebrauch machen.

so einfach ist das nicht. Hab letztens einen ASUS Eee 1000 zurück gebracht. Die haben ein Aufstand gemacht! dann denkst du dir, das man am besten sofort wieder gehen soll. Im Online Shop ist die Sache viel angenehmer und ab einem bestimmten Wert, wird sogar die Rücksendung erstattet.
 
aibO schrieb:
so einfach ist das nicht. Hab letztens einen ASUS Eee 1000 zurück gebracht. Die haben ein Aufstand gemacht! dann denkst du dir, das man am besten sofort wieder gehen soll.
Einfach penetrant bleiben - immerhin bist du im Recht :)

aibO schrieb:
Im Online Shop ist die Sache viel angenehmer und ab einem bestimmten Wert, wird sogar die Rücksendung erstattet.
Dort ist es aber meines Wissens so, dass sie bis zu 10(?) % des Kaufpreises einbehalten können, weil sie als Versandhandel knapper kalkulieren müssen und den Wertverfall, den der Gegenstand in der Zeit, in der er beim Kunde war, erfahren hat, nach eigenem Ermessen abrechnen dürfen. (Fernhandelsabsatzgesetz oder so)
Ist halt eine Frage dessen, wie seriös der Shop ist :)
 
welches 14 Tägige Rückgaberecht?
so etwas gibt es in Deutschland nicht und hat es nie gegeben!*

//Edit: ach, räumt MM den Kunden Freiwillig ein 14Tägiges Rückgaberecht ein?


*Fernabsatzgesetz hat mit normalen Läden nichts zu tuen
 
florian. schrieb:
//Edit: ach, räumt MM den Kunden Freiwillig ein 14Tägiges Rückgaberecht ein?
So weit ich weiß, ja. Nagel mich aber nicht drauf fest.
Ich hatte jedenfalls noch nie Problememit dem Umtausch bei Unzufriedenheit, egal wo.


florian. schrieb:
Fernabsatzgesetz hat mit normalen Läden nichts zu tuen
Das habe ich ja auch nie behauptet - die Rede war von Onlineshops :)
 
14 Tägige Rückgaberecht
gilt nur in den OnlineShops!


DrToxic
na ja umtauschen wollte ich auch nicht, sondern das Geld zurück haben ;)
 
aibO schrieb:
DrToxic na ja umtauschen wollte ich auch nicht, sondern das Geld zurück haben ;)
Immer, wenn ich frage, ob ich das Gekaufte auch zurückgeben kann, wenn mir das nicht gefällt, antwortet man mir mit "Ja klar, Umtausch ist kein Problem".
Und wenn es dann mal so kommt, bekomme ich mein Geld wieder.

Scheinbar wissen viele Kassierer(innen) selber nicht um die genauen Begriffe - danke für den Hinweis, dass Umtausch und Rückgabe nicht dasgleiche ist :)
 
DrToxic schrieb:
Dort ist es aber meines Wissens so, dass sie bis zu 10(?) % des Kaufpreises einbehalten können, weil sie als Versandhandel knapper kalkulieren müssen und den Wertverfall, den der Gegenstand in der Zeit, in der er beim Kunde war, erfahren hat, nach eigenem Ermessen abrechnen dürfen. (Fernhandelsabsatzgesetz oder so)
Das stimmt nicht. Der Onlinehändler darf höchstens einen Wertverlust der Ware, der infolge der Benutzung, welche über das bloße testen der Ware (wie es im Laden möglich wäre) entstanden ist, in Rechnung stellen.
Bei PC Hardware wird aber glaub ich kaum ein Händler Wertverlust geltend machen, da eh keiner merkt ob die Ware schon einmal ein Kunde in der Hand hatte. (Außer man zerstört grob die Verpackung oder bricht Ecken der CPU ab usw.)
 
DrToxic kein Problem, außerdem ist das ihre Politik (schön zu reden) hinterher wird gesagt: Sie haben es falsch verstanden!!!

Jungs back to Topic xD
 
@Henjam

[FONT=Tahoma, Book Antiqua, Times New Roman, Times]"Der Unternehmer kann dem Verbraucher jedoch die Rücksendekosten bei einem Warenwert von bis zu 40 Euro auferlegen.
Für die Überlassung bzw. Benutzung der Ware bis zur Rücksendung kann der Unternehmer dem Verbraucher zudem eine angemessene Vergütung in Rechnung stellen."[/FONT]

Das ist jetzt wieder mal Auslegungssache. Für mich klingt das jedenfalls ein bisschen wie ein Freifahrtschein :)
Man zahlt sozusagen Miete für den Gegenstand, weil man ihn für gewisse Zeit besessen hat.


@aibO
Interessante Theorie :D
Aber du hast Recht, back2topic
 
Henjam schrieb:
Der Freifahrtschein wurde aber schon gerichtlich geklärt ;)
Gut, SO weit reicht meine rechtliche Kompetenz dann auch wieder nicht ;)
Aber ist es in Deutschland nicht generell so, dass man nicht an Präzedenzfälle bzw deren Urteile gebunden ist und in jedem Fall neu entschieden werden kann? (nicht muss, aber kann. Liegt dann am Richter)
 
Klar kann ein Onlineshop es versuchen mit der Wertminderung, aber die die ich kennengelernt habe, haben das nicht versucht und es ist imho auch nicht gängige Praxis einen Wertausgleich geltend zu machen. Denn eins ist doch klar, bei einem Onlineshop, der mich einmal in meinen Augen ungerecht behandelt hat, kaufe ich nie wieder ein... (und es gibt genug davon)
 
Ja, nur leider blicken das viele noch nicht. Ich habe bei geizhals etc schon etliche verbitterte Bewertungen von Kunden unseriöser Onlineshops gesehen, denen die schnelle Mark wichtiger ist als ein laufendes Geschäft - immerhin weiß ich so, wo ich nicht kaufen soll :D


Zum Thema: Ich bin mit meinem 7.1 Onboardsound voll und ganzzufrieden :)
 
Das sind die Erfahrungen wenn man eben noch zwei, drei Euro sparen will, die macht jeder mal ;)
 
Zurück
Oben