Reklamation

raupentier

Cadet 4th Year
Registriert
Sep. 2010
Beiträge
78
Hallo;
ich weiß nicht ob das hier das richtige forum ist; aber ich habe mir alle mal angeschaut und das passte ein bischen :)

gibt es irgent eine vorgeschriebene zeit die der händler hat für umtausch/reperatur einer grafikkarte

ich habe meine grafikkarte am 04.06. zu schiwi geschickt, und es ist immer noch nichts da. 3 Monate sind bischen lang finde ich

Vielen Dank
 
Frist setzen und mit Anwalt drohen, per Einschrieben schicken, abwarten.

Hat bei mir super geklappt. Habe dann das Geld erstattet bekommen.

Gruß
 
jo schon über 2 jahre und 1 monat jetzt :)

die war schonmal kaputt;; da hats ( über weihnachten ) nur 1 monat gedauert
 
Dann stellt sich die Frage, ob der Verkäufer überhaupt zu irgendwas verpflichtet ist. Das die Gewährleistungsfrist hier nur 2 Jahre beträgt, ist dir klar?
 
jein;; ich habe ja den artikel nach 1 jahr und 11 monaten dahin geschickt;; der ist ja nu schon 3 monate da; sodass es 2 jahre und 1-2 monate sind;
 
Man kann es mit Druck versuchen aber der Verkäufer kann dann im Gegenzug verlangen, dass der Käufer beweist, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
 
so::

"aktuell ist die Grafikkarte noch in der Garantiebearbeitung beim Hersteller, bei Artikeln dieses Alters dauert diese auch meist eine Weile. Wir gehen davon aus, das der Vorgang im Laufe der nächsten Woche abgeschlossen wird."

ich wart mal noch;;
 
Zunächst sind doch folgende Fragen zu stellen.

1. Wurde der Eingang der Grafikkarte vom Händler bestätigt?

2. Wenn ja, hat der Händler zu erkennen gegeben, dass er irgendwelche Maßnahmen in Anerkennung seiner Gewährleistungspflichten einleitet?

3. Wenn nichts von beiden, ist der Versand nachweisbar, ist die Karte angekommen?

Ansonsten:

Schwebt das Damoklesschwert des § 476 BGB immer über dem Käufer, wenn die 6 Monate der Beweislastumkehr abgelaufen sind.

https://www.computerbase.de/forum/threads/unstimmigkeiten-mit-united-hardware.779071/page-3

Insbesondere: Ist der Anspruch verjährt (!).

Es kommt nicht darauf an, ob ein Sachmangel noch in der 2 Jahresfrist der Gewährleistung gemeldet wurde, erst die Anerkennung durch den Verkäufer würde hemmend wirken.

Ansonsten läuft die Frist ab. Es hätten etwaige Ansprüche vor Eintritt der Verjährung rechtshängig gemacht werden müssen, also hätte man eine Mängelbeseitigungsklage einreichen müssen.
 
Offenbar wickelt der Verkäuferhier nur die Garantie ab, was bei diesem Alter vermutlich der beste Weg sein dürfte.
 
ich habe heute eine schoene neue Asus ENGTX460 bekommen für meine alte 9800gx2;;

sehr schoen;;

closed
 
Zurück
Oben