Religion abmelden mit Problemen

Haloman

Lt. Commander
Dabei seit
Jan. 2005
Beiträge
1.468
Hallo

Ich besuche zur Zeit die Höhere Handelsschule in Olpe.
Habe mich da vom Religionsunterricht abgemeldet was auch ohne weitere Probleme ging.
Mir wurde da auch vom Klassenlehrer gesagt das ich Religionsmündig bin und das machen kann wenn ich das will.

So jetzt haben sich aber noch andere abgemeldet insgesamt 3 und ein Türke der aber der erste war der sich da abgemeldet hat.

Naja wie auch immer wir sind 20 Leute in der Klasse und in Reli dann nur noch 15.
Jetzt kommt es, unser Klassenlehrer meint jetzt ganz plötzlich, das wenn man sich net im ersten Monat abgemeldet hat, man jetzt wieder am Reli Unterricht teilnehmen muss.

Das entscheidet er jetzt ganz einfach für mich.

Meine Frage is kann er das überhaupt machen ? Ich mein der kann doch nicht entscheiden ob ich Reli mach oder nicht.

Mfg
Haloman
 
Hast du dich über korrekte Vorgehensweise für die Abmeldung vom Reliunterricht informiert?

Ich denke schon, dass es da Fristen und Gesetze gibt, die das regulieren.

Am besten mal bei einer stattlichen Behörde informieren, was Sache ist... (evtl. ist das auch Bundesland abhängig...k.A.!)
 
Hi

Hab mich da per Formular abgemeldet das auch so angenommen wurde.

Also abgemeldet bin ich seit ca. 4 Wochen.

Aber jetzt aufeinmal muss ich da wieder teil nehmen.


Mfg
 
...oder besteht das Probelm darin, dass sie mit 5 Leuten keinen Ersatzunterricht (=Ethik) machen können, weil es sich nicht lohnt bzw. keine Lehrkräfte da sind?
 
So wie das heute gesacht wurde ist Ethik gleich Reli.
Und wenn es wieder Ethik sein würde könnte man sich nicht mehr abmelden.

Aber normalerweise ist es so das man sich abmeldet und dann in die Pausenhalle geht und sich da aufhält.
 
Das wurd bis jetzt immer so gemacht war zur Schulzeit meiner Mutter auch so.
Da hat man dann einfach nix mehr gemacht.

Man kommt da in keine andere Klasse oder so und Ersatzunterricht gibt es auch nicht.
 
What? Echt?

Also hier bei uns (okay...ich revedier mal: Meine Schulzeit liegt 10 Jahre zurück und ich komm aus B.-W.) war der Ersatzunterricht (=Ethik) üblich.

Wer kein Reli gemacht hat, hat halt Ethik gemacht. Aber mit chillen in der Pausenhalle war da nix.
Im Gegenteil: Ethik hat bei uns der Konrektor gemacht und war somit alles andere als lustig....
Stellt sich mir auch die Farge, wie das mit den Noten gehen soll.

Bei den einen sind's halt 12 Fächer, die benotet werden und bei den anderen nur 11 oder wie?
 
Das Fach steht auf dem Zeugnis jedoch ist da wo die Note steht einfach ein Strich.
Damit man direkt sieht das man Reli nicht mitgemacht hat.
 
Die Regelung von schulischen Angelegenheiten (Schulgesetze, Lehrpläne usw.) ist Sache der einzelnen Bundesländer. Deshalb wirst du hier leider keine verbindliche Auskunft erhalten können.
In vielen Ländern ist der schulische Religionsunterricht freiwillig. Statt dessen ist der Ethikunterricht ordentliches Lehrfach, von dessen Teilnahme nur aus wichtigem Grund befreit werden kann. Das scheint bei euch der Fall zu sein.
Besser als in der Pausenhalle herumzuhängen ist das doch wohl alle mal :rolleyes:
 
Bei mir auf der Schule(Berlin) ist Religion freiwillig und lässt sich zu jeder Zeit abwählen. Eine Alternative(Ethik) ist nicht Pflicht und gibt es auch nicht. Ein Freund von mir, bei dem Religion bzw. Ethik als Alternative für etwas, was er nicht machen will, Pflicht ist, hat beide Fächer einfach verweigert.
 
@-quick-
Ich bezweifel, ob dein Freund mit seiner Verweigerung - gerade in Berlin - so einfach durchkommt. Dort ist der Ethikunterricht als ordentliches Lehrfach für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 zum Schuljahr 2006/2007 eingeführt worden.

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die gerade vor 14 Tagen vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt wurde (Beschluß vom 23.11.2006), kann von der Teilnahme an dem Unterricht nur aus wichtigem Grund befreit werden.
Das OVG hat festgestellt, daß durch die Pflicht zur Teilnahme an einem bekenntnisfreien, also religiös und weltanschaulich neutralen Ethikunterricht weder das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit noch das elterliche Erziehungsrecht verletzt wird.
 
Zurück
Top