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Reparatur des Vibrators im Galaxy S 3

bonoseven

Lieutenant
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Sep. 2010
Beiträge
916
Moin aus Franken bei 27 Grad jetzt schon !

ich habe mir am WE ein S 3 geholt zu nen guten Preis mit dem ich sehr zufrieden bin.
Aber - leider geht die Vibration nicht am Handy. Beim Verkaufsgespräch hab ich depp auch net danach gefragt.
Gestern angerufen, und der Verkäufer meinte, er hätte die Vibration nie genutzt. Das Handy wurde klar bar bezahlt
von mir.

Fazit : ich habe einige LEute gefragt, die sagen nach dem Privatrecht, habe ich keine Chance auf Rückgabe, da das
Handy ja ansonsten funktioniert. mh möchte jetzt auch net unbedingt nen Streit anfangen.

Frage : Gibts in Franken gute Handyreparaturshops und bzw. wo liegt euerer Erfahrung nach der Kostenrahmen ?!

Gruß

Klaus
 
Bist du dir sicher das du es unter Einstellung auch aktiviert hast?
 
Du ich habe gestern alles probiert, z.b. auch bei der Nachrichtenapp - unter Einstellungen dann den Hacken bei
Vibration gesetzt. Es gibt bei Einstellungen - Töne - ne Option ein eigenes Vibrationsmuster einzustellen , keine Vibration.

Weiter einen Reset gemacht, Firmware ist die neueste. Und Android 4.1.2 ist drauf. Es gibt beim Handy doch oben ne
Schnellshortleite. Hier kann man zwischen , Stumm, Ton und Vibration auswählen. Ton klappt, wenn ich also Ton einstelle
dann kommt eben auch nen Ton. Vibration leider nicht.

Vibrationsintensität ist auf Anschlag, Energiemodus ist aus, bei Klingenton und Benachrichtigungen habe ich den Punkt
" Stumm " angehackt und dann unten auch " Ton und Vibration " angehackt. Auch schon dann wieder geändert, also nen
Ton eingestellt und auch nix dann mit Vibrieren.

Klaus
 
Zur Rechtlichen Situation:

Wenn man als Privat von privat ohne Kaufvertrag kauft, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, und da hat man u. A. 1 Jahr Garantie.

Um diese einzufordern braucht man natürlich einen Nachweis, das ist im besten Fall ein Zeuge!

Also, wenn man meint betrogen worden zu sein, und es einen Zeugen gibt, einen Rechtsanwalt anrufen und um eine Beratung bitten. Wenn der RA kein typischer Arsch ist, wird er kostenlos am Telefon das bestätigen was ich oben geschrieben habe.
Wenn es aber um eine rel. geringe Streitsumme geht, lohnt IMO der ganze Aufwand nicht.
 
Hat das Handy nicht noch Garantie? So alt ist das S3 doch noch nicht.....btw. "Reparatur des Vibrators" als Threadtitel hat was ;)
 
Probier mal die Check My Android-App

Alternativ kannst du den Vibrationsmotor hier repaieren lassen (~ 30 €)

Oder du kaufst den hier selber (ca. 17 €) und tauschst den Motor nach dieser Anleitung selber aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tara55 schrieb:
Hat das Handy nicht noch Garantie? So alt ist das S3 doch noch nicht.....btw. "Reparatur des Vibrators" als Threadtitel hat was ;)

Ich würde auch bei Samsung mal nachfragen über die Seriennummer des Gerätes.
 
Hi

also ich werd mal das mit der Android App ausprobieren.

Einen Anwalt, danke für den ansonsten guten Tipp. Aber ich war ja selber Schuld und würde sich wohl net lohnen.
Das Handy funktioniert ja ansonsten und bin auch zufrieden damit.

mh eins hoffe ich jedoch nicht, dass der Defekt an der Hauptplatine liegt, so jedenfalls nen Bekannter der " mh fast alles
immer weiß " (:

Im Notfall gehts halt dann ohne Vibration. Bin bereit bis ja - 80 € oder so auszugeben für die Reparatur.

Klaus
 
Wenn er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, hat er die Möglichkeit, nachzubessern oder den Kaufpreis zu erstatten.

Er hat schließlich ein S3 mit allen Eigenschaften verkauft, ob genutzt oder nicht.

So sehe ich das zuminest.
 
wop schrieb:
Wenn man als Privat von privat ohne Kaufvertrag kauft, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, und da hat man u. A. 1 Jahr Garantie.
Nein, Garantie ist nicht gesetzlich geregelt sondern eine freiwillige Leistung, Du meinst Gewährleistung. :)
Ohne Kaufvertrag kaufen geht sowieso nicht, das wäre Diebstahl. :D Ob der Kaufvertrag mündlich oder schriftlich besteht ist egal, da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, ist dann halt nur eine Frage der Nachweisbarkeit. Natürlich kann man die gesetzliche Gewährleistung auch bei einem mündlichen Kaufvertrag ausschließen.

Ohne schriftlichen Kaufvertrag kann man da rechtlich nichts machen, da nützt auch Anwalt usw. nichts, wenn man jetzt nicht gerade Zeugen hat, die bei Vertragsabschluss dabei waren.
Zumal er ja eh schon angibt, dass er nicht wusste, dass der Mangel vorlag...da müsste man ihm das Gegenteil beweisen und das wird wohl nicht möglich sein...
Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag, hat er sicherlich die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn nicht, könnte man darüber vllt. noch was machen.
 
Gerät kann nicht alter sein als 2 Jahre, von daher muss es noch Herstellergarantie haben. Hast du keine Rechnung mit bekommen? Falls nein hast du Pech gehabt.

Mit einer Rechnung für das S3 könnte ich dir weiterhelfen. Hab hier noch eine vom MediaMarkt liegen. Sofern es ein weißes mit 16Gb ist :-)
 
der_kerki schrieb:
Oder du kaufst den hier selber (ca. 17 €)

Oder 4,50 Euro auf eBay. Die Samsung Teile sind wirklich Idiotensicher selbst reparierbar. Selbst für komplette Laien gibt's auf Youtube dutzende Step-by-Step Rep-Videos...
 
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