Retoureware aus Expert onlineshop?

Zocker311

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Hallo,
kann es sein das mein beim expert online Shop bereits geöffnete Ware bekommt?
oder hat das schon wer bekommen?
gruß
 
Ansich wohl immer möglich , wenn jede retoure wo nur der Karton offen war als B-Ware verkauft wird wären die Verluste der Unternehmen ja immens.
 
Das sollte dann aber wenigstens irgendwo gekennzeichnet/beschrieben sein.
 
Warum wäre das ein Problem?
 
@NOTAUS
Aus welchem Grund? Dann würde es doch niemand mehr kaufen oder nur für einen geringeren Preis.
Seien wir mal ehrlich. In einem Betrieb mit Qualitätskontrolle werden viele Waren auch schon einmal getestet, dann sind die doch auch schon einmal gebraucht.
Wenn eine Ware zurück kommt, die optisch und von der Funktion her wie neu ist und keinerlei Mängel aufweist kann diese so wieder verkauft werden.
Außer bei Lebensmitteln und Hygieneprodukten.

Wir als Gesellschaft sollten weg vom: Es muss nagelneu sein, egal ob die Funktion und die Optik gegeben ist, Hauptsache NEU!
Das finde ich bedenklich.

Ist wie im Geschäft, wenn ein Kunde den Karton aufmacht um sich das Ding an zu schauen und dann einen ungeöffneten mit nimmt. Das ist einfach unverschämt. Sollten denn die Waren dann nicht mehr in den Verkauf oder gesondert beschriftet werden? Wozu

Das ist eine lange und hitzige Diskussion. Dabei wird es nicht passieren, dass alle einer Meinung sind oder der eine die Meinung des anderen annehmen wird.
Man kann darüber diskutieren muss man aber nicht.

So lange es rechtlich in Ordnung ist, passt es.
Amazon bietet die Warehouse Deals an, super Sache. Aber ich habe bei kleineren Shops schon Dinge bekommen die scheinbar bereits benutzt wurden. Tatsächlich kann es aber auch sein, dass die Sachen durch Lagerung, Transport oder Test irgendwie benutzt aussehen.

Wenn man was gebrauchtes bekommt was irgendwie eingeschränkt funktioniert oder kaputt/dreckig ist, dann ist das natürlich ein NoGo. Bei geöffneter Packung und Sichtung bei Retoure kein Problem.
 
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wenn ein apple gerät aktiviert wird läuft deren garantie ab
 
@Zocker311
Das sind aber zwei paar Schuhe, ob es geöffnet wurde oder schon aktiviert.
das zweite lässt sich aber schnell herausfinden
 
So wie Amazon das gelöst hat, finde ich es gut. Kommt ja auch sicherlich auf die Art des Produktes an.
 
ja jeder der ein gerät bekommt schaltet es ja auch an und testet es
 
Zocker311 schrieb:
wenn ein apple gerät aktiviert wird läuft deren garantie ab

Kann man auch zurück setzen. Rückläufer kannst Du bei jedem Händler bekommen. Ist rechtlich auch legitim und nichts verwerfliches.
 
trotzdem ist die "ist"-situation schlichweg pervers
horden von leuten wollen zwar alles auspacken, ausprobieren...
...aber selbst natürlich immer nur ovp mit siegel.

gleichzeitig ist man/frau/sonstiges aber selbstverständlich für umwelt und müllvermeidung.
erinnert irgendwie an das floriani prinzip.
 
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Richtig. man sollte bei sich selbst anfangen. Habe meinen Mugen 5 auch beschädigt (verbogene Kühlrippen) und ohne WLP erhalten. Da ich keinen Schönheitspreis brauche, habe ich den Kühler behalten, eigene WLP draufgetan und bekomme jetzt ne Tube MX-4 für umme geschickt.

Das finde ich völlig okay, schließlich habe ich auch schon Sachen zurück geschickt. Gerade aber solche Foren wie dieses hier tragen ja durch die vorherige Beratung auch dazu bei, dass nicht so viel zurück geschickt wird.
 
du vergisst leider, daß es ein volk gibt, daß grundsätzlich mehrfach bestellt...als standard.
und es geht ja auch.
wahrscheinlich so lange, bis der einzelhandel weg ist, und sich das onlinegeschäft auf eine handvoll mulit´s aufteilt. jedenfalls ned ewig.
 
:confused_alt:, ja.
Was wenn der 1.Besitzer die CPU gegrillt hat, sie zwar augenscheinlich funktioniert und dann später mit verminderter Lebensdauer glänzt?
Oder das "neue" Handy einen Banking-Trojaner mitbringt?
...oder echte Viren!
und vieles mehr...
 
Mir ist das Widerrufsrecht sowieso zu kundenfreundlich (weil einfach zu leicht ausnutzbar). Wenn man bedenkt, dass der Ursprung des Widerrufsrecht auf Haustürverkäufe beruht, wo sich Leute zurecht unter Druck gesetzt fühlten, irgendwas zu akzeptieren was sie gar nicht wollten.

Mich hat Amazon noch nie zu einem Kauf genötigt. Die Argumentation, im Laden könnte man sich ein Bild machen, ist doch in 95% der Fälle auch nicht wahr.

Am Ende zahlen wir alle drauf, sowohl finanziell (irgendjemand muss für den "Schaden" aufkommen), aber auch in Sachen Rohstoffe.

Ich kann den Frust, bereits geöffnete und sichtbar benutze Ware zu erhalten, durchaus nachvollziehen. Ist mir auch schon passiert, und einmal ziemlich krass, wo ich dann auch sage, dass es (in diesem Fall) eine Unverschämtheit war, das Produkt noch als "neu" zu verkaufen. Aber vielen Händlern sind halt die Hände gebunden, die Kosten auf die Rücksender abzuwälzen - weil dann wird auf Facebook rumgeweint, bei Geizhals eine schlechte Bewertung gegeben usw, die anderen Kunden interessiert gar nicht, wer moralisch im Recht ist, der Shitstorm geht los. Böse Händler, lieber Kunden. Es ist mein Recht bla bla. Und Geiz ist ja Geil usw...

Wenn ich etwas zurückschicke, dann muss ich dafür driftige Gründe haben. Mal kurz ausprobieren
 
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Ich bin da wohl eine Ausnahme. Ich erkundige mich intensiv vor meinem Kauf und habe nur selten Ware zurückgegeben. Selber erwarte ich bei einem Kauf aber Neuware. Habe selber auch schon Rückläufer erhalten. Mein Nintendo New 3ds XL war nicht neu (Es waren sogar CFW Dateien auf der SD Karte) und mein Mainboard von einem sehr großem Onlinehandel für Hardware war schon mal verbaut. Artikel habe ich aber behalten. Viele Händler bieten bei sowas einen Preisnachlass an.

@tollertyp leider zählt die Verpackung nicht zum Artikel. Solange der Artikel neuwertig ist, dürfen die Händler ihn als Neuware verkaufen. Selber würde ich einen Artikel mit beschädigter Verpackung aber zurücksenden. Wenn der vorherige Käufer schon mit der Verpackung nicht sorgfälltig umgeht, will ich nicht wissen was mit dem Artikel gemacht wurde.
 
So wie es das Recht des Händlers ist, geöffnete Ware als Neu zu verkaufen, ist es dein Recht die Ware ohne Angabe von Gründen zurück zuschicken.
 
Zocker311 schrieb:
ja jeder der ein gerät bekommt schaltet es ja auch an und testet es
Und dagegen ist auch nichts einzuwenden. Wenn ich in ein Bekleidungsgeschäft gehe muß ich ja auch damit leben, daß das Zeug vor mir schon andere anprobiert haben. Solange die Ware in Ordnung ist habe ich trotzdem keinen Anspruch auf Preisnachlaß oder besondere Kennzeichnung.

Nur bei CPUs und Grafikkarten würde ich eine Kennzeichnung von Rückläufern gut finden. Zu viele Menschen glauben nämlich, daß ein Produkttest auch den Test auf Übertaktbarkeit mit einschließt. Lassen sich CPU oder Grafikkarte nicht wie gewünscht übertakten werden sie zurückgeschickt und das nächste Exemplar wird "ausprobiert". Leider weiß man dabei nie wie mit dem Produkt umgegangen wurde.

whats4 schrieb:
du vergisst leider, daß es ein volk gibt, daß grundsätzlich mehrfach bestellt...als standard.
Da gibt es aber auch schon die ersten Händler die dagegen vorgehen. Von Amazon ist z.B. bekannt, daß man Kunden die zu teuer werden auch mal (inzwischen mit Vorwarnung) sagt, daß sie als Kunden leider nicht mehr akzeptiert werden können.
 
Serana schrieb:
Wenn ich in ein Bekleidungsgeschäft gehe muß ich ja auch damit leben, daß das Zeug vor mir schon andere anprobiert haben.
Ich sag immer, dass ich gerne das gleiche Modell aus dem Lager möchte. Vorallem probierte Schuhe würde ich nie kaufen.
 
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