DDM_Reaper20
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2007
- Beiträge
- 1.007
So, da ich mein Mütchen gekühlt habe, kann ich ja wieder einsteigen, ne.
@ Lübke
Nein, Polizei "foltert" bei einer Demo selbstverständlich nicht. Den Demonstranten steht es allerdings auch frei, die Flucht zu ergreifen und damit diese Situation für sie zu beenden. Bei einem Verdächtigen, der mittels diverser Neckereien dazu ermuntert werden soll, den Aufenthaltsort einer Person zu verraten, könnte das natürlich anders aussehen.
Diese Person ist ihren Peinigern -- Pardon, ihren Befragern -- auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
Es ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass ein so erpresstes Geständnis strafrechtlich nicht relevant wäre. Das träfe nur dann zu, wenn der Verdächtige bereits vorher ein hieb- und stichfestes Geständnis abgelegt hätte und als einiger Punkt noch offen wäre, wo sich die Person befindet.
Und das natürlich, ohne im geringsten Maße durch die Androhung von Fo--, Mist, schon wieder: Nochmal: Ohne im Mindesten durch das Versprechen erbaulicher kleiner handfester Liebesbeweise (hey, manche Leute stehen drauf, zusammengeschlagen zu werden!) dazu animiert worden zu sein.

Im Übrigen finde ich es erstaunlich, wie Du ganz lapidar behauptest, es sei ja überhaupt keine Folter, wenn jemand zusammengeschlagen wird, um ihm sachdienliche Hinweise zu entlocken.
Siehste? Genau das meinte ich, als ich befürchtete, es würde einreißen. Erst ist es gar keine Folter mehr, dann sind es keine Verdächtigen, sondern gleich Zeugen, die man bedienen soll (jemand, der der Entführung eines Kindes verdächtigt wird, ist qua definitionem kein Zeuge, sondern Tatverdächtiger; wenn man dann auch Zeugen so eine Behandlung angedeihen lassen will -- wo zieht man dann noch die Grenze?), und zum Schluss . . . na ja, es endet dann in einem schalldichten Zimmer, dessen Boden und Wände sehr leicht zu reinigen sind.
Lübke, wenn jemand dazu gezwungen wird, den Standort einer enführten Person preiszugeben, dann IST das ein Geständnis, nämlich, dass man diese Person dorthin verschleppt hat, mindestens aber, dass man davon wusste und nichts getan hat (Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung). Einen bloßen Zeugen durch spielerische Neckereien zur Preisgabe von Informationen zu bewegen, hat dann doch gleich einen ganz anderen Beigeschmack -- und Stellenwert -- als die Befragung eines Täters.
Ganz im Ernst, und bei allem Respekt, da bin ich wirklich SAUFROH, dass die Richter und Gesetzesgeber das anders sehen.
@ Lübke
Nein, Polizei "foltert" bei einer Demo selbstverständlich nicht. Den Demonstranten steht es allerdings auch frei, die Flucht zu ergreifen und damit diese Situation für sie zu beenden. Bei einem Verdächtigen, der mittels diverser Neckereien dazu ermuntert werden soll, den Aufenthaltsort einer Person zu verraten, könnte das natürlich anders aussehen.
Diese Person ist ihren Peinigern -- Pardon, ihren Befragern -- auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
Es ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass ein so erpresstes Geständnis strafrechtlich nicht relevant wäre. Das träfe nur dann zu, wenn der Verdächtige bereits vorher ein hieb- und stichfestes Geständnis abgelegt hätte und als einiger Punkt noch offen wäre, wo sich die Person befindet.
Und das natürlich, ohne im geringsten Maße durch die Androhung von Fo--, Mist, schon wieder: Nochmal: Ohne im Mindesten durch das Versprechen erbaulicher kleiner handfester Liebesbeweise (hey, manche Leute stehen drauf, zusammengeschlagen zu werden!) dazu animiert worden zu sein.
Im Übrigen finde ich es erstaunlich, wie Du ganz lapidar behauptest, es sei ja überhaupt keine Folter, wenn jemand zusammengeschlagen wird, um ihm sachdienliche Hinweise zu entlocken.
Siehste? Genau das meinte ich, als ich befürchtete, es würde einreißen. Erst ist es gar keine Folter mehr, dann sind es keine Verdächtigen, sondern gleich Zeugen, die man bedienen soll (jemand, der der Entführung eines Kindes verdächtigt wird, ist qua definitionem kein Zeuge, sondern Tatverdächtiger; wenn man dann auch Zeugen so eine Behandlung angedeihen lassen will -- wo zieht man dann noch die Grenze?), und zum Schluss . . . na ja, es endet dann in einem schalldichten Zimmer, dessen Boden und Wände sehr leicht zu reinigen sind.
Lübke, wenn jemand dazu gezwungen wird, den Standort einer enführten Person preiszugeben, dann IST das ein Geständnis, nämlich, dass man diese Person dorthin verschleppt hat, mindestens aber, dass man davon wusste und nichts getan hat (Stichwort: Unterlassene Hilfeleistung). Einen bloßen Zeugen durch spielerische Neckereien zur Preisgabe von Informationen zu bewegen, hat dann doch gleich einen ganz anderen Beigeschmack -- und Stellenwert -- als die Befragung eines Täters.
Ganz im Ernst, und bei allem Respekt, da bin ich wirklich SAUFROH, dass die Richter und Gesetzesgeber das anders sehen.