Lübke
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 21.162
@Smartin: der täter wird zu keiner aussage genötigt. es ist eine information, deren inhalt und herkunft weder gerichtsverwertbar noch zu einem anderen zweck genutzt werden können, sondern ausschließlich bestandteil der rettungsmaßnahme sind. dass der täter diese information hatte, unterliegt der geheimhaltung.
der begriff aussage ist sicherlich definiert. wo würdest du denn die grenze zwischen zwangsblutentnahme und folter ziehen?
das mit der kneipenschlägerei war nicht im kontext mit dem verhör, sondern als gewichtungsvergleich schläge oder mord gemeint.
wenn man den staat mal außen vor lässt, wirst du mir sicher zustimmen, dass eine schlägerei eine andere gewichtung als ein mord hat, oder? ich weis, dass du jetzt wieder sagen wirst, dass das aber im falle des staates beides unter menschenwürde subsumiert wird und damit hast du prinzipiell auch recht. aber ich will auf die grenze zwischen eben der zwangsblutentnahme oder anderen maaßregelungen und der folter hinaus. der staat hat die möglichkeit, mehr als nur bittebitte zu sagen, aber wie weit genau kann der staat gehn, ohne dass man es als eine folter beurteilen muss?
gibt es dafür regelungen, die konkret das maß einer maßnahme definieren, bis zu der der staat gehen darf? ist eine ohrfeige schon folter? was ist mit schlägen mit schlagstöcken bei einer demo? oder die wasserwerfer? das kann durchaus von staatsorganen verursachte körperliche schäden hervorrufen. folter? verfassungswiedrig?
das mit der amerikanischen polizei und der hexenverbrennung war nur als beispiel für die unterschiedliche auffassung der maßnahme durch die leser hier gedacht, nicht mehr.
der begriff aussage ist sicherlich definiert. wo würdest du denn die grenze zwischen zwangsblutentnahme und folter ziehen?
das mit der kneipenschlägerei war nicht im kontext mit dem verhör, sondern als gewichtungsvergleich schläge oder mord gemeint.
wenn man den staat mal außen vor lässt, wirst du mir sicher zustimmen, dass eine schlägerei eine andere gewichtung als ein mord hat, oder? ich weis, dass du jetzt wieder sagen wirst, dass das aber im falle des staates beides unter menschenwürde subsumiert wird und damit hast du prinzipiell auch recht. aber ich will auf die grenze zwischen eben der zwangsblutentnahme oder anderen maaßregelungen und der folter hinaus. der staat hat die möglichkeit, mehr als nur bittebitte zu sagen, aber wie weit genau kann der staat gehn, ohne dass man es als eine folter beurteilen muss?
gibt es dafür regelungen, die konkret das maß einer maßnahme definieren, bis zu der der staat gehen darf? ist eine ohrfeige schon folter? was ist mit schlägen mit schlagstöcken bei einer demo? oder die wasserwerfer? das kann durchaus von staatsorganen verursachte körperliche schäden hervorrufen. folter? verfassungswiedrig?
das mit der amerikanischen polizei und der hexenverbrennung war nur als beispiel für die unterschiedliche auffassung der maßnahme durch die leser hier gedacht, nicht mehr.