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Rettungfolter - Ja oder oder Nein?
- Ersteller jusaca
- Erstellt am
aMMo
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 435
Pandora schrieb:Ja haben sie prinzipiell, ich bin aber der Meinung das sie sich mit ihrer Tat selbst disqualifizieren, denn ein Verbrechen, zumal solch schlimme um die es hier geht, begeht man nicht aus versehen, sondern bewusst. Und deshalb, so finde ich verzichtet man mit der Tat gleichzeitig auf bestimmte Rechte, man degradiert sich selbst vom Mensch zum "Problem" und setzt sich an die letzte Stelle.
.
Genau das ist eben nicht der Fall, diese Rechte sind unveräußerlich.
Mal abgesehen von der Person die gefoltert werden würde, darf man zudem auch nicht die Person vergessen, der ihn dann aus beruflichen Gründen foltern soll/muss - finde ich neben dem schon gesagten auch vollkommen daneben und nur noch einen weiterer Grund der dagegen spricht.
@zupido - Eine Diktatur bebedeutet aber nicht automatisch Folter.
@zupido - Eine Diktatur bebedeutet aber nicht automatisch Folter.
D
dagobert50gold
Gast
Genau! Sonst würde es immer wieder angewendet werden und wird bald zum Standard ...zoz schrieb:Missbrauchspotenzial
ChrisLaabs
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 622
Hmm ich finde die Sache doch leider ETWAS komplizierter als einfach nein oder ja zu sagen.
Es gibt ein ganz konkretes Beispiel. Würde man Folter erlauben wenn es um einen Menschen geht. NEIN. Würde man sie erlauben wenn es um den Kanzler oder Präsident geht? JA.
Es ist so eine Sache dass man Menschen immer anders einstuft.
Dagegen spricht auch nicht, das ein Kind sein ganzes Leben noch vor sich hat und der Straftäter unter manchen Augen nicht geschont werden sollte/müsste.
Nun gibt es aber das Menschenrecht und auch das Recht in Deutschland die ein jeder hat.
Es gibt für mich zu viele Faktoren die eine Rolle spielen.
Die Größte ist jedoch die Unzuverlässigkeit des Gefolterten. Ob er nun Falsche Angaben macht weil er nicht weiß was die Folterer wissen wollen oder ob er lügt nur damit die schmerzen nachlassen. Es ist und bleibt verboten. Und Ich glaube das ist auch besser so.
Auch wenn ich für JA gestimmt habe. Da es immer noch eine Chance durch Folter gibt die Geisel zu retten. Und ich finde dass diese Chance, so schwindend klein sie auch sein mag, genutzt werden muss.
Jeder Mensch hat zu diesem Thema andere Ansichten. Jeder muss selbst entscheiden ob er sich einer Straftat zulasten legt und versucht die Geisel zu retten oder im Zweifel für den Angeklagten steht.
Gruß lowaR
Es gibt ein ganz konkretes Beispiel. Würde man Folter erlauben wenn es um einen Menschen geht. NEIN. Würde man sie erlauben wenn es um den Kanzler oder Präsident geht? JA.
Es ist so eine Sache dass man Menschen immer anders einstuft.
Dagegen spricht auch nicht, das ein Kind sein ganzes Leben noch vor sich hat und der Straftäter unter manchen Augen nicht geschont werden sollte/müsste.
Nun gibt es aber das Menschenrecht und auch das Recht in Deutschland die ein jeder hat.
Es gibt für mich zu viele Faktoren die eine Rolle spielen.
Die Größte ist jedoch die Unzuverlässigkeit des Gefolterten. Ob er nun Falsche Angaben macht weil er nicht weiß was die Folterer wissen wollen oder ob er lügt nur damit die schmerzen nachlassen. Es ist und bleibt verboten. Und Ich glaube das ist auch besser so.
Auch wenn ich für JA gestimmt habe. Da es immer noch eine Chance durch Folter gibt die Geisel zu retten. Und ich finde dass diese Chance, so schwindend klein sie auch sein mag, genutzt werden muss.
Jeder Mensch hat zu diesem Thema andere Ansichten. Jeder muss selbst entscheiden ob er sich einer Straftat zulasten legt und versucht die Geisel zu retten oder im Zweifel für den Angeklagten steht.
Gruß lowaR
Nein, aber nur zur generellen Legitimation.
In dem hier beschriebenen Fall geht es ja darum, dass die Polizei nicht 99%, sonder eben komplett 100% sicher war, den Täter geschnappt zu haben.(er hat sogar gestanden)
Und genau in diesem Fall muss es einfach möglich sein, durch Anwendung bestimmter Methoden das Leben eines Unschuldigen zu retten, aber natürlich nichts, was man aus Hollywood- oder Indianerfilmen kennt!
Hier geht es nicht um einen Präzedenzfall oder einen Rückfall in düstere deutsche Jahre, sondern um die Rettung eines Lebens.
Ausserdem sehe ich einen geständigen Erpresser, Entführer, Gewalttäter und Mörder nicht mehr als voll rechtsfähigen Bürger an, das ist ja völlig paradox.
Aber im Allgemeinen kann man natürlich nicht jeden Menschen einfach mal foltern, nur weil jeder irgendwelche Geheimnisse hat, die evtl. ganz interessant wären...
In dem hier beschriebenen Fall geht es ja darum, dass die Polizei nicht 99%, sonder eben komplett 100% sicher war, den Täter geschnappt zu haben.(er hat sogar gestanden)
Und genau in diesem Fall muss es einfach möglich sein, durch Anwendung bestimmter Methoden das Leben eines Unschuldigen zu retten, aber natürlich nichts, was man aus Hollywood- oder Indianerfilmen kennt!
Hier geht es nicht um einen Präzedenzfall oder einen Rückfall in düstere deutsche Jahre, sondern um die Rettung eines Lebens.
Ausserdem sehe ich einen geständigen Erpresser, Entführer, Gewalttäter und Mörder nicht mehr als voll rechtsfähigen Bürger an, das ist ja völlig paradox.
Aber im Allgemeinen kann man natürlich nicht jeden Menschen einfach mal foltern, nur weil jeder irgendwelche Geheimnisse hat, die evtl. ganz interessant wären...
MasterSepp
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2008
- Beiträge
- 625
eddiexy schrieb:Ausserdem sehe ich einen geständigen Erpresser, Entführer, Gewalttäter und Mörder nicht mehr als voll rechtsfähigen Bürger an, das ist ja völlig paradox.
Du weißt aber schon das es hier nicht um irgendwelche Bürgerrechte geht sondern um etwas VIEL grundlegenderes nämlich deine MENSCHENRECHTE... und nach deiner Argumentation sind Erpresser,Entführer,Mörder eben KEINE Menschen mehr sondern irgendwas anderes und dürfen somit gefoltert werden.
mfg MasterSepp
D
dagobert50gold
Gast
Siehe auch hier:MasterSepp schrieb:VIEL grundlegenderes nämlich deine MENSCHENRECHTE...
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Anti-Folter-Konvention
Lübke
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 21.162
gegen das grundrecht ja, aber was gewichtet man höher: die rechte eines mörders oder das leben eines unschuldigen opfers?
die rechte des einen enden da, wo die rechte des anderen verletzt werden. das opfer hat recht auf leben und unversehrtheit. imho das gewichtigere recht und damit ja, rettungsfolter sollte im ernstfall erlaubt sein. imho hatte die polizei hier richtig, da menschlich entschieden.
wichtig ist hier aber eine strickte regelung und kontrolle. judikative zustimmung wie im falle der hausdurchsuchung beispielsweise, um missbrauch zu vermeiden.
die rechte des einen enden da, wo die rechte des anderen verletzt werden. das opfer hat recht auf leben und unversehrtheit. imho das gewichtigere recht und damit ja, rettungsfolter sollte im ernstfall erlaubt sein. imho hatte die polizei hier richtig, da menschlich entschieden.
wichtig ist hier aber eine strickte regelung und kontrolle. judikative zustimmung wie im falle der hausdurchsuchung beispielsweise, um missbrauch zu vermeiden.
Zuletzt bearbeitet:
HighTech-Freak
Rear Admiral
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 5.171
... was aber alles noch lange nicht heißt, dass unsere Gefängnisse einem 2-3Sterne-Hotel gleichen sollten. -.-
Oder diesem hier: http://extreme.pcgameshardware.de/w...icht-eher-einem-urlaub-im-4-sterne-hotel.html
Ich bin durchaus der Ansicht, dass Zwangsarbeit (Arbeit, nicht Folter) keine schlechte Sache wäre... Alles was halt so anfällt. Denn somancher, der mit wenig zufrieden ist, der führt im Gefängnis ein sehr angenehmes Dasein. Die Angst vor dem Gefängnis exisitiert heute nicht mehr. Es ist eine Möglichkeit, wie ein Verbrechen zu Ende gehen kann, aber keine wirkliche Bedrohung für viele Verbrecher...
@ammo und Pandora:
In gewisser Weise muss ich Pandora schon zustimmen. Und das Gesetz gibt Pandora auch Recht. Die Menschenrechte als solche sind mit sehr vielen Bedingungen versehen. Eine davon ist sehr wohl, dass man Rechte verliert, wenn man sie missbraucht. Das ist primär mal die Freiheit!
Und wenn ein Mensch ein so großes Gefahrenpotenzial darstellt, ist es letztlich auch rechtens ihn zu verletzen oder zu töten. Sonst wären Polizisten nicht bewaffnet!
Und wenn ein Wiederholungstäter nach dem 2ten Gefängnisaufenthalt zum 3ten Mal einen Mord begeht, hätte ich auch keine moralischen Bedenken für die Hinrichtung. Dieser Mensch ist offensichtlich eine Bedrohung für die Allgemeinheit und nicht rehabilitationsfähig. Aber es gibt abseits der moralischen Bedenken noch ganz andere Dinge, die dagegen sprächen. Jeder verdient eine 2te Chance, ja, vielleicht sogar eine 3te. Aber definitiv keine Vierte!
Es kann außerdem nicht sein, dass jemand der vergewaltigt, mordet und was weiß ich was als Schlimmstes einen Aufenthalt in einem geschlossenen Bereich wie den eines Gefängnisses befürchten muss. Die Abschreckung des Wortes Gefängnis ist Mitteleuropa defacto nichtmehr vorhanden... Hier besteht Nachbesserungsbedarf!
MfG, Thomas
Oder diesem hier: http://extreme.pcgameshardware.de/w...icht-eher-einem-urlaub-im-4-sterne-hotel.html
Ich bin durchaus der Ansicht, dass Zwangsarbeit (Arbeit, nicht Folter) keine schlechte Sache wäre... Alles was halt so anfällt. Denn somancher, der mit wenig zufrieden ist, der führt im Gefängnis ein sehr angenehmes Dasein. Die Angst vor dem Gefängnis exisitiert heute nicht mehr. Es ist eine Möglichkeit, wie ein Verbrechen zu Ende gehen kann, aber keine wirkliche Bedrohung für viele Verbrecher...
@ammo und Pandora:
In gewisser Weise muss ich Pandora schon zustimmen. Und das Gesetz gibt Pandora auch Recht. Die Menschenrechte als solche sind mit sehr vielen Bedingungen versehen. Eine davon ist sehr wohl, dass man Rechte verliert, wenn man sie missbraucht. Das ist primär mal die Freiheit!
Und wenn ein Mensch ein so großes Gefahrenpotenzial darstellt, ist es letztlich auch rechtens ihn zu verletzen oder zu töten. Sonst wären Polizisten nicht bewaffnet!
Und wenn ein Wiederholungstäter nach dem 2ten Gefängnisaufenthalt zum 3ten Mal einen Mord begeht, hätte ich auch keine moralischen Bedenken für die Hinrichtung. Dieser Mensch ist offensichtlich eine Bedrohung für die Allgemeinheit und nicht rehabilitationsfähig. Aber es gibt abseits der moralischen Bedenken noch ganz andere Dinge, die dagegen sprächen. Jeder verdient eine 2te Chance, ja, vielleicht sogar eine 3te. Aber definitiv keine Vierte!
Es kann außerdem nicht sein, dass jemand der vergewaltigt, mordet und was weiß ich was als Schlimmstes einen Aufenthalt in einem geschlossenen Bereich wie den eines Gefängnisses befürchten muss. Die Abschreckung des Wortes Gefängnis ist Mitteleuropa defacto nichtmehr vorhanden... Hier besteht Nachbesserungsbedarf!
MfG, Thomas
MasterSepp schrieb:Du weißt aber schon das es hier nicht um irgendwelche Bürgerrechte geht sondern um etwas VIEL grundlegenderes nämlich deine MENSCHENRECHTE... und nach deiner Argumentation sind Erpresser,Entführer,Mörder eben KEINE Menschen mehr sondern irgendwas anderes und dürfen somit gefoltert werden.
mfg MasterSepp
Wir leben leider in einem Staat, in dem es keinen Opferschutz, sondern Täterschutz gibt.
Natürlich hat jeder Rechte, Rechte, Rechte. Aber wenn es mal um Pflichten geht, da will dann immer niemand was davon wissen!
Und daher müssen wir die bösartigsten Leute, den Abschaum unserer Generation mit dem gleichen Respekt behandeln wie alle anderen oder wie?!
In diesem Land ist das leider so...
Trotzdem können auch in Deutschland Rechte eingeschränkt werden, z.B. das Wahlrecht oder das Freiheitsrecht.
Diese Leute sind dann immernoch Menschen, ein bisschen Sachlichkeit wär nicht schlecht...
Ich möchte allerdings anmerken, dass ich das nur auf richtig harte Fälle beziehe, also richtige Extremfälle, wie im Fall Gäfgen.
Zuletzt bearbeitet:
Lübke
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 21.162
@HighTech-Freak: ich bin deiner meinung. beim schutz der rechte der straftäter dürfen die rechte der opfer nicht mit füssen getreten werden.
viele betrachten hier nur die rechte der täter und ignorieren dabei die rechte der opfer. betrachtet das ganze doch mal von beiden seiten. warum werden mördern und vergewaltigern immer ihre rechte zu gute gehalten, wenn klar ist, dass immer wieder menschen dafür sterben müssen? wo bleibt deren recht auf leben?
viele betrachten hier nur die rechte der täter und ignorieren dabei die rechte der opfer. betrachtet das ganze doch mal von beiden seiten. warum werden mördern und vergewaltigern immer ihre rechte zu gute gehalten, wenn klar ist, dass immer wieder menschen dafür sterben müssen? wo bleibt deren recht auf leben?
Darkwonder
Rear Admiral
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 5.609
Es muss nicht Körperlich gefoltert werden. Aber in dem Beispiel, gibts nen Ja dafür.
Algemein Heilig das Mittel nicht den Zweck, aber das muss man abwiegen. Je nach dem und wenns da um nen unschuldiges Leben geht, warum nicht. So lernt er vielleicht, was er den Menschen anrichtet...
Die machen ja so oder so weiter wenn sie ausem Gefängnis rauß sind. (Wenn ichs noch recht weiß, werden in Deutschland in den nächsten Jahren die ganzen "..." (da setze jeder ein Wort ein) auf freien Fuß gesetzt, da es ne Gesetzes Lücke gibt. Schmerz freie Todesstrafe.
Ist ähnlich wie die Todesstrafe, ist ein Mörder, Kinderschänder noch ein normaler Mensch?
Nein.
(Da kann man jeden Vater verstehen, wenn er das Gesetz in die Eigene Hand nimmt ..)
Bei Folter gibt es immer bestimmte Folgen nur wer so etwas anrichtet muss es akzeptieren.
(In Deutschland gilt so oder so nicht mehr ganz die Rechte, gestohlene Kundendaten dürfen vom Staat gekauft werden und auch gegen Bürger genutzt werden..., so werden die Kriminellen sogar noch dafür belohnt ...)
Ein Täter der solch schlimme Taten begangen hat, hat meiner Meinung sobald es Bewiesen ist nur noch eingeschränkte..., kann hier ja ehrlich nicht sein, dass die Oper schlechter behandelt werden als die Täter ...
Algemein Heilig das Mittel nicht den Zweck, aber das muss man abwiegen. Je nach dem und wenns da um nen unschuldiges Leben geht, warum nicht. So lernt er vielleicht, was er den Menschen anrichtet...
Die machen ja so oder so weiter wenn sie ausem Gefängnis rauß sind. (Wenn ichs noch recht weiß, werden in Deutschland in den nächsten Jahren die ganzen "..." (da setze jeder ein Wort ein) auf freien Fuß gesetzt, da es ne Gesetzes Lücke gibt. Schmerz freie Todesstrafe.
Ist ähnlich wie die Todesstrafe, ist ein Mörder, Kinderschänder noch ein normaler Mensch?
Nein.
(Da kann man jeden Vater verstehen, wenn er das Gesetz in die Eigene Hand nimmt ..)
Bei Folter gibt es immer bestimmte Folgen nur wer so etwas anrichtet muss es akzeptieren.
(In Deutschland gilt so oder so nicht mehr ganz die Rechte, gestohlene Kundendaten dürfen vom Staat gekauft werden und auch gegen Bürger genutzt werden..., so werden die Kriminellen sogar noch dafür belohnt ...)
Ein Täter der solch schlimme Taten begangen hat, hat meiner Meinung sobald es Bewiesen ist nur noch eingeschränkte..., kann hier ja ehrlich nicht sein, dass die Oper schlechter behandelt werden als die Täter ...
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.154
Sorry, falscher Post.
Lübke
Fleet Admiral
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 21.162
@Doc Foster: es geht darum, ob die polizei zur rettung der opfer den täter foltern darf. wenn er z. b. sein entführungsopfer versteckt hat und selbst erwischt wurde, das opfer aber ohne rettung in dem versteck sterben würde, darf die polizei im zweifelsfall auch folter anwenden, um den täter zum reden zu bewegen?