News Revenge Porn: Nacktbilder müssen nach Trennung gelöscht werden

Luthredon schrieb:
Ist halt nicht jeder eine linke Socke, sondern geht mit offenem Visier in Meinungsverschiedenheiten und dann klärt man das auf ehrliche Weise. Was wolltest du mit dem Post eigentlich sagen? Dass du zur ersten Kategorie gehörst?

Das gilt auch für den Rest der ganzen 'Und-was-ist-mit-Kopien'-Fraktion. Man kann natürlich immer illegal handeln und Leute bescheißen. Auch dass die Regelung praktisch schwer durchsetzbar ist, ist kein Argument. Kein Gesetz wird immer beachtet. Und? Deshalb können wir alle abschaffen?

Außerdem wette ich, dass es in Zukunft 'schlaue Kopienbesitzer' geben wird, die aber trotzdem blöd genug sind, sich damit erwischen zu lassen. Viel Spaß dann :D. Ich bin froh, dass solche Klärungen bestehen.

oje, da fühlt sich wohl jemand auf den schlips getreten
das hier ist ein diskussionsforum, hier diskutiert man über das was im artikel steht, genau das hab ich getan, kein grund persönlich zu werden
deiner "logik" nach darf man also nichts ansprechen was nicht der eigenen überzeugung entspricht...leicht faschistoide weltanschauung
bleibt nur die frage was du mit deinem post sagen wolltest? der wirkt auf mich wesentlich inhaltsleerer als meiner
 
Was ein sinnloser quatsch.

Das Problem sollte ja wohl nicht sein das diese Person die Bilder hat, sondern das diese Online gestellt werden. Und um das zu verhindern macht es nun aber keinen Sinn den Besitz dieser Bilder zu verbieten. Denn wenn ich jemandem schaden will, und das will ich in diesem Fall, dann finde ich meinen weg.

Beispiel mit Waffen:
Wenn ich jemanden umbringen will und ihn erschieße, dann bringt es nichts Pistolen zu verbieten. Weil ich ihn dann einfach ersteche oder vergifte.

Also wenn die Bilder weg sind, werden die betroffenen trotzdem geschadet, irgendwie werden sie ihren weg finden.
Nun mag man sagen das vllt. nicht jeder Böse Absichten hat, und das nur lustig findet. Aber auch in diesem Fall bringt es nichts. Weil wir hier schon wie so oft gesagt: Ich behaupte einfach ich habe sie gelöscht, und habe es nicht.
Ich denke auch nicht das die Strafe dadurch höher ist, denn erlaubt war das noch nie! Evtl. lässt sich da was durch Vorsatz regeln, aber mehr auch nicht.

Und zum schluß sollte man sich die Frage stellen ob unsere Gesellschaft da nicht auch einen teil der Verantwortung trägt, in dem Sie uns dermaßen mit reizen sexueller Natur überflutet, das akzeptiert und als vollkommen normal erachtet. Denn warum kommt ein Mensch auf die Idee das er sowas einfach machen kann.

Ich für meinen teil danke dem Umfeld in dem ich aufgewachsen bin, das sie mir durch das was sie mir vorgelebt haben, so viel anstand beigebracht haben, das ich so etwas niemals tun werde.
 
Die Gesellschaft trägt Verantwortung und nimmt diese in Form einer gesetzlichen Regelung wahr.
Die dient in dem Fall wahrscheinlich weniger der tatsächlichen Umsetzbarkeit als der rechtlichen Feststellung.
 
El_Sheepy schrieb:
Das Problem sollte ja wohl nicht sein das diese Person die Bilder hat, sondern das diese Online gestellt werden.

Ja und nein. Ich denke man muss sich hier in die Lage des "Opfers" hinein versetzen. Angenommen der Besitz ist erlaubt und nur das verbreiten verboten. Dann besteht die ganze Zeit die Gefahr, dass der Partner in einem Moment der Wut, Eifersucht,... Rache ausüben will. Das Opfer ist also "unter Druck", dem Ex in keiner Weise einen Vorwand zu geben.

Klar muss man davon ausgehen, dass selbst bei Verbot des Besitzes noch irgendwo Kopien bestehen, aber die Angst vor Veröffentlichung ist hier wohl weit weniger gegeben, als wenn man auch nach Jahren noch ganz genau weiß, dass der/die Ex noch welche hat.

Letztendlich musste das Gericht eine Entscheidung fällen. Und Argumentation, dass das eh umgangen wird, ist nunmal kein Grund anders zu urteilen.
 
Phunkberater schrieb:
Die Gesellschaft trägt Verantwortung und nimmt diese in Form einer gesetzlichen Regelung wahr.
Die dient in dem Fall wahrscheinlich weniger der tatsächlichen Umsetzbarkeit als der rechtlichen Feststellung.

Ändert das was?

Mithos schrieb:
Angenommen der Besitz ist erlaubt und nur das verbreiten verboten. Dann besteht die ganze Zeit die Gefahr, dass der Partner in einem Moment der Wut, Eifersucht,... Rache ausüben will. Das Opfer ist also "unter Druck", dem Ex in keiner Weise einen Vorwand zu geben.

O.k. das verstehe ich. Aber ich glaube dieser Druck ist nicht behoben nur dadurch das ein Gericht sagt das er sie löschen muss. Wenn man hingegen in einer Gesellschaft lebt wo es absolut selbstverständlich ist, das so etwas nicht gemacht wird. Und auch nicht im Internet geduldet und angeklickt wird, muss sich auch niemand um so etwas fürchten.

Mithos schrieb:
Letztendlich musste das Gericht eine Entscheidung fällen. Und Argumentation, dass das eh umgangen wird, ist nunmal kein Grund anders zu urteilen.

Das stimmt natürlich. Und so betrachtet ist es das richtige Urteil. Man sollte nur nicht glauben das es viel ändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Luxuspur schrieb:
und wo ist das Problem? Ich verlange von meinem Expartner/in die Löschung der Bilder, tauchen die danach noch irgendwo auf klag ich den/die in Grund und Boden, das der/die keinen Fuß mehr auf die Erde kriegt.
Besser kannst dir heutzutage die Rente nicht sichern ;p

Und mit ner gewonnen Gerichtsentschluß ( was bei RevengePorn kein Problem ist ) holt mir der Gerichtsvollzieher alles was bis aufs Existenzminimum pfändbar ist.

Wobei es sicher auch schwer sein könnte zu beweisen, dass man die Fotos wirklich nur an seinen (Ex-)Partner gegeben hat und nur er dafür verantwortlich sein kann, wenn die Bilder irgendwo auftauchen. So leicht stelle ich mir das dann auch nicht vor und am Ende steckst du in nicht bezahlbaren Anwalts- und Gerichtskosten und bekommst kein Recht zugesprochen.
 
Korrektes Urteil, auch wenn die praktische Umsetzbarkeit natürlich nicht gegeben ist.

PS: Wer als Mann oder Frau so armselig ist und Nacktfotos der Ex veröffentlicht, ist menschlicher Abschaum.

@ über mir: Ebenfalls korrekt, leider verstehen die meistenForenteilnehmer nicht, dass es in den wenigstens Gerichtsprozessen um die korrekte Auslegung des "Rechts" geht, sondern vielmehr darum, heraus zu finden, wie sich etwas zweifelsfrei abgespielt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtiges Urteil. Umsetzbarkeit spielt grundsätzlich erstmal keine Rolle.
Versteh das Argument "Man könnte ja einfach behaupten,..(lügen)" auch nicht wirklich.

Klar kann man lügen...

Ich kann auch jemandem eine reinhauen und dann behaupten ich wärs nicht gewesen. Ändert nichts daran dass es falsch ist, und strafbar.
Beweisbarkeit ist bei jeder Straftat das Problem. Von Diebstahl über Körperverletzungsdelikte, Nötigungen, Beleidigungen und Co.



Ich habe solche Fotos nach der Trennung kommentarlos zurückgegeben bzw. vernichtet. Ganz selbstverständlich.
Genau wie ich niemanden verdresche etc.
 
El_Sheepy schrieb:
Und zum schluß sollte man sich die Frage stellen ob unsere Gesellschaft da nicht auch einen teil der Verantwortung trägt, in dem Sie uns dermaßen mit reizen sexueller Natur überflutet, das akzeptiert und als vollkommen normal erachtet. Denn warum kommt ein Mensch auf die Idee das er sowas einfach machen kann.


Die Gesellschaft ist schuld und als Argument lieferst du "sexuelle Überflutung", dir ist schon klar das Menschen nackt auf die Welt kommen und von Natur aus gerne vögeln? zumindest für die Männer kann ich da stellvertrendend sprechen. Die Idde das er sowas machen kann liefert die Technik, ist halt nicht nur Segen, sondern auch Fluch zugleich.

Es ist vielmehr so das die "Prüdheit" eine Kulturleistung ist, etwas völlig unnatürliches was ja auch OK ist.
In der Hippiezeit wurde das in manchen Kreisen auch anders gehandhabt, rein kuturell jetzt der Akt an sich wird sich da nicht groß unterschieden haben ;) , und lief glatt.

Wenn man dann Gesellschaftskritik übt dann ist das eher die kommerzialisierung der Nacktheit die mir sauer aufstößt (von Unterwäschemodels bis.. Schokolade oder was weiß ich), Nacktheit und auch Sexualität zu verteufeln geht mir nicht in den Kopf (in keinen der Beiden :D)

Zitat:
"das akzeptiert und als vollkommen normal erachtet"

Und so solls auch sein, verletzter stolz und andere pseudo Empfindungen die Hochkulturen hervorbrachten müssen hinten angereiht werden, hinter dem "Mensch sein".
 
Ich finde das Urteil gut und wichtig ... nicht weil es einen evtl. Streitpunkt zwischen Ex-Partnern regelt (das regelt sowieso nix), sondern weil es klar aussagt, dass das Recht am eigenen Bildnis auch von Berufsfotografen nicht angetastet werden darf.
Bei normalen Fotos muss der Fotograf das Einverständnis einholen und erwirbt damit u.U. ein Verwertungsrecht (allerdings nicht das Verwertungsmonopol).

Im besonderen Fall von im privatem Bereich entstandenen erotischen Darstellungen, räumt das Gericht hier lediglich dem Abgebildeten ein "nachträgliches" Widerrufsrecht ein, welches sonst mMn nicht existiert.
Die Krux ist dabei die Folge eines Urteils FÜR den Beklagten ... in dem Fall hätten Berufsfotografen nämlich einen Freischein, privat wie beruflich entstandene Bilder in genau der gleichen Weise zu verwerten - und das würde (leider) auch RevengePorn einschließen -> "Ey, Ich bin Fotograf ... der BGH hat gesagt, dass ich das darf".

Derlei Sonderrechte sollte mMn keine Berufsgruppe haben, die sie nicht für die alltägliche Arbeit braucht (und bei privaten Nacktbildern fällt mir da nur eine "Berufsgruppe" ein - die Wixxer).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ch3ck3rM0n schrieb:
... außerdem finde ich es irgendwie traurig, wenn ich als fotograf gezwungen bin bilder zu zerstören, wo es doch reichen sollte mir zu untersagen, die jemals zu veröffentlichen/herzuzeigen

Das finde ich auch.
 
Ich denke dass es in solchen Fällen eher darum geht es zu unterbinden dass irgendjemand diese Bilder sieht.
Niemand wird nach einem solchen Urteil den PC durchsuchen. Ist ja auch total sinnlos bei Cloud und co - finden praktisch unmöglich.

Wenn man gerichtlich nur die Veröffentlichung untersagt könnte man später ja behaupten es wäre ausversehen geschehen.
 
Ch3ck3rM0n schrieb:
schöne sache der artikel.. mich als fotograf trifft das ungemein.. aber wie schon viele sagten: mag an sich korrekt sein, aber durchaus nicht umsetzbar, außerdem finde ich es irgendwie traurig, wenn ich als fotograf gezwungen bin bilder zu zerstören, wo es doch reichen sollte mir zu untersagen, die jemals zu veröffentlichen/herzuzeigen

Mit so einem Gesetz trifft man - nicht zum ersten Mal - die falschen Leute. Ich denke mal, die meisten Leute kommen nach einer Trennung entweder von selbst auf die Idee solche Bilder zu löschen oder sie sind vernünftig genug, die Bilder niemand anderem zu zeigen und sie schon garnicht auf irgendeiner Website hochzuladen. Diese Menschen brauchen kein Gesetz, das ihnen sagt was "richtig" und was "falsch" ist.

Bleiben also noch zwei Gruppen übrig:

1) Die Berufsfotografen - und deren Situation wurde hiermit gereget (Tipp: im Zweifelsfall sagen dass man die Bilder gelöscht hat, man darf sie halt einfach nie veröffentlichen und niemand anderem zeigen).

2) Die Leute mit einem Kurzschluss im Hirn, und die lassen sich bekanntlich nur schwer von Gesetzen beeindrucken. Vor allem wenn die Nachweisbarkeit des Delikts recht schwierig sein kann. Wenn ich ein Bild über einen Proxy auf ne Website lade dann ist das ne andere Nummer als wenn ein Fotograf seine Arbeit unter seinem eigenen Namen veröffentlicht... Ganz zu schweigen von den ganzen Fällen wo das vermeintliche Opfer die Bilder selbst hochlädt und den Ruf des/der Ex mittels Verleumdung ruinieren oder ein bisschen Geld rauspressen will.
 
Eigentlich sollten solche Fragen nicht Angelegenheit eines Gerichts sein, sondern der persönlichen Noblesse.

Wenn zwei Leute zusammen waren, kann man doch davon ausgehen, dass sie sich mal gut verstanden haben. Da sollte es doch selbstverständlich sein, dass man bei einer Trennung nichts in der Hinterhand behält, um dem Anderen sein weiteres Leben nach Belieben schwer machen zu können.

Und falls es um Erinnerungen geht : Die unverfänglichen Bilder darf man ja behalten.
 
Bei der ganzen Angelegenheit geht es ja letztlich darum einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen. Bzw ging es darum. Das schien ja bisher immer eine nicht ganz klare Sache zu sein.
Hier geht es ja nicht um die moralische Frage und den Anstand der Menschen, die im Besitz solcher Fotos sind. Es hilft nichts zu sagen "das ist aber asozial wenn die das machen". Klauen ist auch verboten, trotzdem tun es genug Leute. Dafür müssen eben gesetzliche Bedingungen geschaffen werden, damit im Falle eines Falles die Sache klar ist. Von der Beweisführung mal abgesehen.
 
seifenoper oder doch ne nutella-gästeklo news ?
ich denke das CB die user mal zum schmunzeln bringen wollte.

statt tatsächlich dem einen oder anderen einen sinnvollen beitrag anzluchsen :evillol:
 
Warum sich Menschen mit ihrer 480x320 Webcam beim Sex filmen, habe ich noch nie verstanden. Schauen diese Leute sich das wirklich an? Einfach keine Nackidei Bilder/Videos machen und das Problem ist gelöst....
 
Ch3ck3rM0n schrieb:
schöne sache der artikel.. mich als fotograf trifft das ungemein.. aber wie schon viele sagten: mag an sich korrekt sein, aber durchaus nicht umsetzbar, außerdem finde ich es irgendwie traurig, wenn ich als fotograf gezwungen bin bilder zu zerstören, wo es doch reichen sollte mir zu untersagen, die jemals zu veröffentlichen/herzuzeigen

Dann sollte man halt erotische Bilder nur gegen TFP Vertrag oder ähnliches machen...
 
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