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RTX 2070 Super wird nicht erkannt

Nimrod3

Cadet 2nd Year
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Feb. 2021
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18
[Bitte fülle den folgenden Fragebogen unbedingt vollständig aus, damit andere Nutzer dir effizient helfen können. Danke! :)]

1. Nenne uns bitte deine aktuelle Hardware:
(Bitte tatsächlich hier auflisten und nicht auf Signatur verweisen, da diese von einigen nicht gesehen wird und Hardware sich ändert)
  • Prozessor (CPU): AMD Ryzen 5600x
  • Arbeitsspeicher (RAM): 2x8 GB Corsair venegance rgb pro 3600mhz
  • Mainboard: msi mag b550 tomahawk
  • Netzteil: …Corsair CV 650
  • Gehäuse: …Sharkoon tg6
  • Grafikkarte: Asus ROG STRIX RTX 2070s A8
  • HDD / SSD: …
  • Weitere Hardware, die offensichtlich mit dem Problem zu tun hat(Monitormodell, Kühlung usw.):

2. Beschreibe dein Problem. Je genauer und besser du dein Problem beschreibst, desto besser kann dir geholfen werden(zusätzliche Bilder könnten z.b. hilfreich sein):
Hallo liebe Community,
Ich bin neu hier wegen einem Problem das ich leider nicht lösen kann und hoffe auf Hilfe. Ich habe mir einen neuen PC mit den genannten Komponenten zusammengebaut und vorerst wegen der hohen Preise meine alte gtx 960 benutzt.
Nun habe ich mir aber auf ebay eine ASUS ROG STRIX RTX 2070 Super A8G gekauft. So weit so gut, die GPU kam heute gänzlich unbeschädigt bei mir an und funktionierte auch vor Versand des Verkäufers noch. Allerdings scheint die Grafikkarte bei mir nicht erkannt zu werden. Die VGA debug LED leuchtet und lediglich die rgb Beleuchtung leuchtet bei pcie Verbindung. Die Kontrolleuchten für die beiden pcie power Stecker leuchten ordnungsgemäß. Der Bildschirm bleibt aber schwarz. Auch die Lüfter regen sich nicht.

...

3. Welche Schritte hast du bereits unternommen/versucht, um das Problem zu lösen und was hat es gebracht?
...
Ich habe überprüft, ob die Display Port Verbindung zum Bildschirm ordnungsgemäß sitzt. -Kabel und Bildschirm funktionieren nach wie vor mit der gtx 960.
Außerdem habe ich die beiden 8 pin Stromstecker mehrmals überprüft und die GPU sitzt auch richtig im PCIE Steckplatz.

P.S.: Beachte auch die verschiedenen angepinnten Themen und die Forensuche. Möglicherweise findest du da bereits die Lösung zu deinem Problem.
 
Nein leider nicht, der Verkäufer schiebt es auf den Versand und versucht entsprechend sich die Versandversicherung zu nutze zu machen. Ich überlege die Grafikkarte mal einem örtlichen Hardware Experten zu geben, der kann mögliche Fehlerquellen wohl nochmal besser einordnen und bewerten als ich. Was genau defekt ist ist vor allem auch für die Frage der Verantwortlichkeit aufschlussreich.
 
Nimrod3 schrieb:
Nein leider nicht, der Verkäufer schiebt es auf den Versand und versucht entsprechend sich die Versandversicherung zu nutze zu machen. Ich überlege die Grafikkarte mal einem örtlichen Hardware Experten zu geben, der kann mögliche Fehlerquellen wohl nochmal besser einordnen und bewerten als ich. Was genau defekt ist ist vor allem auch für die Frage der Verantwortlichkeit aufschlussreich.

Aber der Verkäufer muss doch theoretisch noch Gewährleistung haben. Oder war er nicht der Erstkäufer?

Naja wenn keine Schäden an dem Paket waren, kannste das mit der Versandversicherung vergessen. Die Schäden müssen auch unverzüglich gemeldet werden. Wird als Privatperson ziemlich schwer da Erfolg zu haben.
 
Bezahlt habe ich 440€, erst wollte der Verkäufer 500 haben aber nachdem sas Angebot dann schon länger online war habe ich ihn runtergehandelt.
Der Verkäufer schiebt das wie gesagt auf den Versand, falls da aber nichts zu holen ist werde ich wohl mit rechtlichen Schritten drohen müssen.
Erstmal geht der PC mit der Grafikkarte aber erstmal zu einem lokalen Hardware Experten. Vielleicht fällt dem dazu noch etwas ein oder er findet aber den Ursprung des Fehlers. Letzteres macht sich vor allem wegen Schadenersatz gut.
 
Nimrod3 schrieb:
Laut Verkäufer ist die Grafikkarte noch keine 2 Jahre alt, vielleicht wäre das eine Option.
Vielen Dank!
Existieren denn keine Kaufbelege? Deine Chance auf Schadenersatz sehe ich da eher gering. Mehr Glück wirst Du eher mit der Gewährleistung und/oder Garantie haben. Aber dazu brauchst Du ggf. erstmal einen Kaufbeleg. Wobei die Karte ja so oder so noch keine zwei Jahre alt sein kann. Bei ASUS musst Du aber über den Händler so oder so alles abwickeln. Da wäre es schon hilfreich, den Kaufbeleg zu haben.
 
Ich würde die einfach direkt an den Verkäufer zurückschicken und nicht zu irgendwelchen lokalen Hardwarexperten. Da besteht dann eher die Gefahr, dass der Verkäufer dir vorwirft, dass du an der Karte rumgefummelt hast. Der hat dir eine defekte Karte verkauft und fertig. Wenn er sich sträubt einfach rechtliche Schritte ankündigen.
 
Was bringt es, wenn er sie zurückschickt.

Der Käufer behauptet, dass sie in seinem PC problemlos ging. Sie wurde erst beim Versand beschädigt. Du musst ihm erst mal nachweisen, dass er gelogen hat. Da es ein Privatverkauf (liest sich für mich so raus) war, hat er da relativ wenig Möglichkeiten.

Meiner Meinung nach ist der beste Weg, den Kaufbeleg anzufordern und damit über die Gewährleistung/Garantie des Herstellers zu gehen.
 
Na wie soll die denn beim Versand beschädigt worden sein? Dann müsste der Verkäufer dies ja beweisen bzw. unverzüglich bach erhalt vom Käufer beim Versanddienstleister angezeigt worden sein. Die Verpackung müsste dann auch dementsprechend aussehen.

Unter der Annahme, dass der Artikel bei ebay privat gekauft wurde, würde ich dort erstmal einen Fall eröffnen. Und dann da reinschreiben, dass die GPU bei dir nicht funktionstüchtig ist, du hast es in 2 Rechnern probiert aber kein Erfolg, weswegen du davon ausgehst, dass sie bereits vor Erhalt defekt war.
 
Nimrod3 schrieb:
Der Versandkarton war auch recht verbeult.
Also die Verpackung sah anscheinend dementsprechend aus. Beim Privatkauf geht das Versandrisiko in dem Moment auf den Käufer über, sobald das Paket zur Post gebracht wurde. Ich will hier nicht den Verkäufer in Schutz nehmen, aber bei einem Privatkauf hast du als Käufer eben kaum Möglichkeiten.

Der Verkäufe muss auch gar nichts beweisen. Der Käufer muss beweisen, dass der Verkäufer bei den Angaben gelogen hat. Viel Spaß damit. Das bekommt er niemals hin ohne seine Kosten nicht noch weiter in die Höhe zu treiben.
 
Also ich bin kein Jurist aber bei hier hört sich das etwas anders an.
https://www.ebay.de/help/buying/ret...nes-artikels-gegen-eine-rckerstattung?id=4041

Fakt ist nunmal ja, dass der Artikel bei Erhalt nicht funktionstüchtig war. War er denn wenigstens sicher und gut verpackt, ansonsten könnte man dort ansetzen.

@TE sofern du die Rechnung + Gewährleistungsbabtretungserklärung von Verkäufer nicht erhällst würde ich versuchen einen Fall bei Ebay/Paypal zu eröffnen
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Ihr Artikel beschädigt oder defekt ist, können Sie diesen selbstverständlich zurückgeben. Möchten Sie den Artikel zurückschicken, weil Sie Ihre Meinung dazu geändert haben, können Sie den Verkäufer fragen, ob er eine Rückgabe akzeptiert. Private Verkäufer müssen kein Widerrufsrecht anbieten. Gewerbliche Verkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet Rückgaben anzubieten.
Klick auf den Link "beschädigt oder defekt" bringt folgende Infos.

Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft ist?​

Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.
Ich bin auch kein Jurist, aber die grundlegenden Dinge habe ich im Studium gelernt. Dein Link bestätigt sogar meine Aussagen.

Laut deutschem Recht muss eigentlich immer der Beweise bringen, der den anderen beschuldigt. Niemand muss seine Unschuld beweisen (das war im Mittelalter noch anders).

Aber back to topic:

Lass dir einfach den Kaufbeleg schicken und versuche die Sache über die Garantie/Gewährleistung abzuhandeln. Wenn die Karte vor Verkauf schon kaputt war, ist das dein gutes Recht und die einzige Möglichkeit, um aus der Sache noch einigermaßen gut rauszukommen.
 
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Ja das wäre wahrscheinchlich die beste Möglichkeit aber ohne ein Abtretungserklärung wird da kein Händler einen Finger rühren es sei denn der Verkäufer lässt das über sich laufen.
 
Was soll denn da beim Versand kaputt gehen? Ich glaube auch, dass die Karte defekt war und befürchte, dass auch der Verkäufer eine defekte Karte verkauft hat. So nach dem Motto: "Ersatzkarten sind eh nicht verfügbar, also nutze ich die Möglichkeit, um einen hohen Preis zu bekommen und spare mir die Arbeit."

Frage also nochmal an den TE: Was ist mit dem Kaufbeleg / Abtretungserklärung etc.?
 
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Ich sehe es wie die anderen. Verkäufer anschreiben und nach einer Lösung ersuchen. Ggf. Rechnung und Abtrettungserklärung für eine Reparatureinsendung, wenn die Karte noch die Garantie dazu hat.

Hilft das nicht, einen eBay- oder Paypal-Fall eröffnen und schauen was passiert.

Die ganze Korrespondenz mit Deinem Gegenüber (Verkäufer) akribisch sichern (Ausdrucken, Screenshots und etc). Dazu zählen nicht nur Emails, sondern auch der Verlauf über eBay und Paypal. Sollte es hart kommen und ein Rechtsstreit unausweichlich ist, dann kannst Du Deinem Gegenüber dies um die Ohren hauen. Vor allem da Du ja alles versucht hast, damit es nicht auf ein Rechtsverfahren hinausläuft. Bitte, bei allen Schreibereien immer höflich bleiben und nicht drohen.
 
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3252 schrieb:
Ich sehe es wie die anderen. Verkäufer anschreiben und nach einer Lösung ersuchen. Ggf. Rechnung und Abtrettungserklärung für eine Reparatureinsendung, wenn die Karte noch die Garantie dazu hat.
Zunächst hat sie erstmal die Gewährleistung, da sie noch keine zwei Jahre alt sein kann!
 
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Nimrod3 schrieb:
Nein leider nicht, der Verkäufer schiebt es auf den Versand und versucht entsprechend sich die Versandversicherung zu nutze zu machen.
Das ist doch alles Irrsinn. Einfach an den Händler wenden. Versandversicherung wird außer viel Arbeit und langer Wartezeit NICHTS bringen.
 
Sorry das ich länger nicht Aktiv in dem Thema war. Der Verkäufer hat wie ich bereits beschrieben habe keinen Beleg. Eine Beweislastumkehr kommt bei einer Schickschuld grundsätzlich nach Abgabe an den Versandboten nicht mehr in Frage. Folglich kann man es als Verkäufer immer auf den Versand schieben. Ansonsten müsste ich ihm beweisen, dass die Grafikkarte schon vorher defekt war. Das ist praktisch unmöglich. Außerdem gehe ich aufgrund seiner guten Bewertungen und auch der Tatsache, dass er mir einen Kontoauszug und seinen Personalausweis geschickt hat, davon aus das seinerseits keine Betrugsabsicht vorlag. Natürlich kann ich meinen Rechtsanwalt noch einen Brief schreiben lassen, wenn Hermes sich gegen erstattung sträubt, letztendlich ist das aber auch nur fruchtloses Geldverbrennen. Dem Experten habe ich die Grafikkarte vor allem gegeben, da ich so Fehler meinerseits ausschließen kann und er mir den Defekt für die Rückerstattung bescheinigen kann, falls er nicht das Ding durch ein Wunder ans Laufen bekommt...
Ergänzung ()

By the way war der Verkauf über Ebay Kleinanzeigen, was aber die Situation nicht zwingend zu meinem besten ändert.
 
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