@digital_d99
6 monate, nicht 12 -.-
(steht sogar bei wikipedia

)
@gug
nein, der händler. der hersteller hat mit der sachmängelhaftung nichts zu tun. 8[
man stelle sich vor man kauft im baumarkt einen grill und stellt beim auspacken fest, dass 2 halterungen gebrochen sind. anschliessend verlangt man vom hersteller sein geld zurück... o_O
@te
fettig? öfter mal die maus reinigen. bei der gelegenheit reinige auch mal deine tastatur. durch normale benutzung sammelt sich schon genug schmodder an... bei exzessivem gebrauch dürfte das hier noch mehr sein. das ist ganz normal, aber wie gesagt: ab und an sollte man seine gerätschaften schon mal saubermachen
zum thema umtausch: es gibt kein umtauschrecht (mm gibt freiwillig eins unter bestimmten bedingungen. das hält aber auch keine 6 monate). wenn ein mangel vorliegt (den du belegen musst), hast du natürlich das recht auf nacherfüllung bzw. einwandfreie ware. das gilt natürlich nur bei sachmängeln und greift nicht bei eigenverschulden etc.
greift die gewährleistung nicht, kannst du dich immer noch im rahmen der garantiebedingungen an den hersteller wenden. was dieser macht und unter welchen bedingungen, steht in den garantiebestimmungen, die dem produkt beiliegen oder aber auf der hp zu finden sind. allerdings wirst du auf diesem weg idr kein geld sehen - den kaufvertrag hast du mit dem händler geschlossen, nicht mit dem hersteller
wie auch immer: viel erfolg