StadtAffe
Lt. Commander
- Registriert
- Nov. 2009
- Beiträge
- 1.253
Hey Leute,
ich habe einen alten Pc umtauschen müssen (garantie zeit) und heute einen neuen als Austauschgerät bekommen.
Nun ist das Gerät defekt. Es scheint, dass das Netzteil defekt ist.
Der alte PC hat 700 € gekostet. Uns wurde von Real nur angeboten uns den PC komplett neu geben zu lassen/bzw. ein gleichwertiges Gerät, oder ein Ausstausch gerät im Wert für 600 €. Wir haben uns dann für das Austauschgerät entschieden. Wir haben ein komplett neuen Kassenbon erhalten, wo der alte rechner nicht mehr vermerkt ist. Die Realmitarbeiterin meinte das der alte Pc nun nicht mehr mein Eigentum ist.
Wenn ich das richtig sehe, ist das ein neuer "Fall" von Vertragsabschluss. Also kann ich die 14 Tage "Umtauschrecht" in anspruch nehmen und die 600 € mir auszahlen lassen.
Wäre nett wenn das mir jemand bestätigen könnte. (Am besten mit einem §. Habe BGB 440/436 und 437 zur Hand und denke das ich das recht habe.
Danke und schöne grüße
ich habe einen alten Pc umtauschen müssen (garantie zeit) und heute einen neuen als Austauschgerät bekommen.
Nun ist das Gerät defekt. Es scheint, dass das Netzteil defekt ist.
Der alte PC hat 700 € gekostet. Uns wurde von Real nur angeboten uns den PC komplett neu geben zu lassen/bzw. ein gleichwertiges Gerät, oder ein Ausstausch gerät im Wert für 600 €. Wir haben uns dann für das Austauschgerät entschieden. Wir haben ein komplett neuen Kassenbon erhalten, wo der alte rechner nicht mehr vermerkt ist. Die Realmitarbeiterin meinte das der alte Pc nun nicht mehr mein Eigentum ist.
Wenn ich das richtig sehe, ist das ein neuer "Fall" von Vertragsabschluss. Also kann ich die 14 Tage "Umtauschrecht" in anspruch nehmen und die 600 € mir auszahlen lassen.
Wäre nett wenn das mir jemand bestätigen könnte. (Am besten mit einem §. Habe BGB 440/436 und 437 zur Hand und denke das ich das recht habe.
Danke und schöne grüße