Rückgabe vom ausgetauschtem Computer

StadtAffe

Lt. Commander
Registriert
Nov. 2009
Beiträge
1.253
Hey Leute,

ich habe einen alten Pc umtauschen müssen (garantie zeit) und heute einen neuen als Austauschgerät bekommen.
Nun ist das Gerät defekt. Es scheint, dass das Netzteil defekt ist.
Der alte PC hat 700 € gekostet. Uns wurde von Real nur angeboten uns den PC komplett neu geben zu lassen/bzw. ein gleichwertiges Gerät, oder ein Ausstausch gerät im Wert für 600 €. Wir haben uns dann für das Austauschgerät entschieden. Wir haben ein komplett neuen Kassenbon erhalten, wo der alte rechner nicht mehr vermerkt ist. Die Realmitarbeiterin meinte das der alte Pc nun nicht mehr mein Eigentum ist.
Wenn ich das richtig sehe, ist das ein neuer "Fall" von Vertragsabschluss. Also kann ich die 14 Tage "Umtauschrecht" in anspruch nehmen und die 600 € mir auszahlen lassen.

Wäre nett wenn das mir jemand bestätigen könnte. (Am besten mit einem §. Habe BGB 440/436 und 437 zur Hand und denke das ich das recht habe.


Danke und schöne grüße :)
 
Die 14 Tage vom Fernabsatzgesetz gelten nicht beim Einzelhandel. Nur Online etc

Auszahlen müssen sie dir garnichts. Gutschein/Austauschgerät etc werden sie denke ich machen
 
Austauschgeräte haben die leider keine mehr da. Wir haben den letzen Pc genommen den Sie hatten.
Danke für die Info das es kein Recht gibt :)
 
Nabend StadtAffe,

ich hatte schon mal das selbe Problem,
nur bei mir war es ein Handy.

Also Umtauschrecht hast du bei Real immer (also 14tage lang natürlich),
habe selbst das Handy 3mal gegen eine anderes Modell umgetauscht.

Aber mit Geldzurück-Garantie,
das wird wohl eher schwierig.

Viel Glück.
 
Alles nicht richtig. Real bietet freiwillig ein 4 wöchiges Umtausch/Rückgaberecht an. (siehe hier)

Edit: Aber ich denke, dass trotz des Geräteaustausches noch die alte Gewährleistung weiter läuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, Du musst einen Defekt natürlich angeben =)

@ Eisbrecher99
Jaaa, die Kulanz der Märkte Oo
 
Eisbrecher99 schrieb:
Alles nicht richtig. Real bietet freiwillig ein 4 wöchiges Umtausch/Rückgaberecht an. (siehe hier)

Jedoch nur in ungeöffneter Originalverpackung bei PCs.



Wie war das denn noch. Der Händler kann bis zu 3 Mal reparieren oder austauschen, bevor man den Vertrag auflösen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
*Folgende Artikel können wir nur in ungeöffneter, versiegelter Verpackung umtauschen:
• externe und interne Festplatten
• PCs, Notebooks, Laptops o. Ä.
• DVD-Festplattenrekorder
• SAT-Receiver mit Festplatte oder mit HD + Karte
• DVB-T-Receiver mit Festplatte
• Apple iPods
• Mobil- und Festnetztelefone
• Navigationsgeräte
• Digitalkameras mit internem Speicher
• Camcorder
• Spielekonsolen
• MP3- und MPEG4-Player
• bespielte CDs und DVDs
• PC- und Konsolenspiele

http://www.real.de/kundenservice/garantien.html
 
Die Mitarbeiterin hat die Packung des PC's geöffnet. sie hat dne pc in den alten pc karton reingetan. Evtl. um ein Umtaúsch zu verhindern??

@KevinArena Kannst du das irgendwie belegen das es trotzdem geht?
 
"freiwillig" heisst für mich natürlich aus Kulanz. Klar ungeöffnet. Die Info ist uns Stadtaffe noch schuldig. Edit: Ok, dann ist die Sache wohl klar, dass

Aber ich sehe generell eher das Problem, dass warscheinlich die alte Gewährleistung weiter läuft. Also sollte ein Rücktritt vom Vertrag nicht mehr möglich sein.

Es soll aber auch Händler geben, die nach Geräteaustausch eine Garantieverlängerung dazulegen... aber das muss man bei Real dann selbst in Erfahrung bringen.

Edit: Ok, dann ist die Sache wohl klar, dass die Mitarbeiterin bewusst so den Umtausch zunichte gemacht hat.
 
Und du willst jetzt schon unbedingt dein Geld zurück?

Wenn real nicht reparieren kann/will und und nicht tauschen kann/will, dann bleibt ihnen ja nichts anderes übrig als dein Geld zurückzuerstatten.
Sie dürften aber noch weiter reparieren um ihre Gewährleistung zu erfüllen.
 
Das war aber bei mir und einem Freund nicht der Fall :lol:

Unzwar ein Fernseher und die Handy´s in meinem Falle.

Aber allgemein würde ich nix mehr Elektronisches von Real kaufen,
da eh immer was ein Nachteil hat.
Sozusagen (sind das Waren aus Reparatur) würde ich sagen
 
3 Nachbesserungsversuche werden als angemessen erachtet, je nach Wert der Ware.
Wenn man z.B. ein Auto für 30.000€ kauft und da geht 3 mal das selbe kaputt dann kann man nicht sein Geld zurück verlangen. Da würden die Gerichte sicherlich zu Gunsten des Händlers recht sprechen.

Bei deinem Fall würde ich auf jeden Fall damit hingehen und den PC aufm Tisch packen und sagen das er defekt ist, dass es ein Austauschgerät war und den Sachverhalt genau erklären. Du hast Anspruch auf einwandfreie Ware und innerhalb von 6 Monaten nach kauf der Ware muss der Händler dir nachweisen das der defekt nicht schon bei Vertragsabschluss bestanden hat.... was er natürlich nicht kann weil es sich wohl um einen verdeckten Mangel handelt.

Also einfach alles einpacken und hin da.
 
Versuch es doch einfach.

Also bei dem Real in Aschaffenburg,
geht das . =)

Die sind anscheinend sehr Kulant :lol:
Ergänzung ()

Repi schrieb:
3 Nachbesserungsversuche werden als angemessen erachtet, je nach Wert der Ware.
Wenn man z.B. ein Auto für 30.000€ kauft und da geht 3 mal das selbe kaputt dann kann man nicht sein Geld zurück verlangen. Da würden die Gerichte sicherlich zu Gunsten des Händlers recht sprechen.

Bei deinem Fall würde ich auf jeden Fall damit hingehen und den PC aufm Tisch packen und sagen das er defekt ist, dass es ein Austauschgerät war und den Sachverhalt genau erklären. Du hast Anspruch auf einwandfreie Ware und innerhalb von 6 Monaten nach kauf der Ware muss der Händler dir nachweisen das der defekt nicht schon bei Vertragsabschluss bestanden hat.... was er natürlich nicht kann weil es sich wohl um einen verdeckten Mangel handelt.

Also einfach alles einpacken und hin da.
Genau so wird es gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
kann mir jemand den § für die 6 monats Klausel geben?

danke für die antworten :)
 
Bei einem Defekt gibt es diverse Möglichkeiten. Meines wissens:

1. Minderung
2. Umtausch / Nachbesserung
3. "Wandlung"
4. Schadenersatz

1.: Kommt nur in Frage, wenn der Defekt die Funktion des Gerätes nicht beeinträchtigt.
2.: Der Händler hat die Möglichkeit dein Gerät durch ein funktionierens zu ersetzen, er kann sich aber auch für eine Reparatur entscheiden
3.: Sofern kulant, erfolgt auch eine Rückgabe und somit eine Auszahlung des Geldes. Inwieweit aber der volle Kaufpreis erstattet wird, kann ich dir nicht sagen.

Bevor du persönlich das Recht hast, auf die Auszahlung des Geldes zu bestehen, musst du innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung dem Händler 3 mal die Möglichkeit geben, nachzubessern.

4.: Kommt nur in ganz seltenen Fällen in Frage, steht aber hier sowieso nicht zur Debatte.

Zusätzlich gab es noch nie ein 14-Tägiges Rückgaberecht sondern nur ein 14-Tägiges Wiederrufsrecht gemäß des Fernabgabegesetzes. Im Laden gilt: gekauft wie gesehen. Die Rückgabe der Ware innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt also hier nur auf Kulanz und der Händler ist nicht dazu gezwungen, selbige zurückzunehmen und dir dein Geld auszuzahlen.

Alle Angaben ohne Gewähr, bin mir allerdings recht sicher, damit richtig zu liegen.
Ich lasse mich im Falle eines Irrtums aber auch gerne korrigieren. ;)

Selbstverständlich kannst du es aber versuchen und auf Kulanz der Verkäufer hoffen. Sicherlich hilft es oft, wenn man es in mehreren Filialen versucht (selbst erlebt). Aber da es ein Umtausch im Sinne einer Nachbesserung innerhalb der Gewährleistung war, kannst du natürlich nicht auf das Geld bestehen. Der Kassenbon, der dir neu ausgestellt wurde, war wohl ein Fehler des Marktes. Wenn es gelingt: Glückwunsch :)
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe gerade bgb § 476 gelesen:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
heißt das ich habe das recht den pc umzutauschen, also das geld zu erhalten?
 
Eher mal Umtausch oder Reparatur,
aber einen Defekt bemerkt man ja schließlich auch früher als erst nach 6Monaten :lol:
 
Zurück
Oben