Rückgaberecht Bei Arlt?

Isildurs Erbe

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So gut wie kein Rückgaberecht Bei Arlt?

Tach liebe Comunity! Ich habe ein riesen prob! Ich habe mir am 06.05 diesen Jahres eine 6800GT GLH von Gainward im Arlt in Freiburg gekauft! Nun seit einigen tagen produziert sie in Games Herbe Grafikfehler! Nun wollt ich sie zurückgeben, aber der Verkäufer hat gesagt das Arlt dem Kunden im Normalen Handel (also nicht im Internet) ein rückgaberecht von 3Tagen gewährt! :headshot: Der BWL Unterricht den ich habe sagt mir jedoch was ganz anderes! Gemäß dem AGB-Gesetzt vom 1April 1971 hat jeder Kunde das Recht die Ware innerhalb von 14Tagen zurück zu geben! Das heisst ja dann nun das Arlt seine AGB zum Nachteil des Kunden ausgelegt hat, und das ist meines wissens rechtlich gesehen sogar eine Straftat! :( Was soll ich tun? Er hat die GRAKA jetzt da behalten und einen "Werkstattauftrag" entgegen genommen, aber ich will mein geld wieder, was mir der Gesetzgeber rechtlich zuschreibt! Ist das normal oder nicht? Der Pharagraph zu dem Fernabsatzrecht folgt nachher
Bitte helft mir!

THX im voraus!
 
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Nein, er hat das Recht auf 2malige Nachbesserung, erst dann muss er dir das Geld wieder geben. Du kannst zwar eine Ersatzgraka verlangen, aber er muss dir das Geld jetzt noch nicht wieder geben. Zudem verstößt der arlt nicht gegen die AGB-Auflagen, da das ja in ihren AGBs so festgelegt worden ist.

P.s.: Ich habe auch BWL, das Fach roXxort echt!
 
Ne, erklär es doch einfacher: Wenn er es per Internet bestellt hat, und auch auf dem Postweg zugesendet wurde, dann gilt die 14tägige Rückgabemöglichkeit ohne Gründe nennen zu müssen.
Ist es aber vor Ort im Shop gekauft worden, gibts dieses 14tägige Rückgaberecht nicht!
 
@gonnakillu Stimmt, ich hatte die "Nacherfüllung" ganz vergessen, ich hoffe nur das es klappt, ich denke nicht das es an meinem Netzzeil liegt! Na ja abwarten PS: BWL rockt wirklich, denn kein händeler kann dich mehr verarschen, da du ja alles weisst! :D

[EDIT] Ja, schon aber ich habe in 2 Wochen prüfung, dass ist schon ne ganze menge zu lernen! Aber Fun macht das fach dennoch!
 
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Isildurs Erbe schrieb:
[EDIT] Ja, schon aber ich habe in 2 Wochen prüfung, dass ist schon ne ganze menge zu lernen! Aber Fun macht das fach dennoch!
Dann solltest du sich aber nochmal ganz schnell hinsetzen und büffeln, du hast hier nämlich ganz schön was durcheinander geschmissen. :rolleyes:
Hoffentlich werden bei der Prüfung keine Fragen über Schlechtleistung gestellt. Das Rückgaberecht das du angesprochen hast hat überhaupt nichts mit mangelhafter Lieferung zu tun.
 
Re: So gut wie kein Rückgaberecht Bei Arlt?

Hallo,

ein 14 tägiges Rückgaberecht hast du nur bei Fernabsatzverträgen. In deinem Fall hast du kein Rückgaberecht ausser der Händler hat die vertraglich ein Rückgaberecht eingeräumt. Die AGB von Arlt entsprechen dem deutschen Recht und die 3 tägige Rückgabe ist sogar eine Kulanzleistung von Arlt. Die AGB von Arlt sind also in diesem Punkt ein Vorteil für den Kunden.

@Stewi - Du hast Recht. Isildurs Erbe sollte noch ein wenig büffeln, wenn er mit seinen BWL Kenntnissen glänzen will. ;)

MfG
 
@ Stewi und Intel.Razor ich weiss, aber ne 3,5 ich BWL/RW/ÜFA reicht mir völlig für meine 3! :D außerdem bin ich bereits am lernen, aber da bin ich noch net, am meisten schwierigkeiten bereiten mir die Firmen, KG OHG AG GmbH u.s.w. und die Kaufmänner, da kapier ich überhaupt nichts! Aber na ja, auf jeden fall danke!
 
>> Gemäß dem AGB-Gesetzt vom 1April 1971 hat jeder Kunde das Recht die Ware innerhalb von 14Tagen zurück zu geben!

da würd ich mich nochmal hinter die Bücher klemmen....

Seit 2002 gibt es in Deutschland kein eigentliches AGB Gesetz mehr. Jenes ist im Zuge der Schuldrechtsreform aus dem Jahr 2002 in die §§ 305 ff. BGB, in das BGB integriert worden ;)

Grundsätzlich hat gonnakillu im Prinzip Recht. Der Verkäufer hat ein zweimaliges(maximal) Recht auf die sog. 2 Andienung. Erst dannach eröffnen sich dir die sog. sekundären Gewährleistungsrecht = Rücktritt = Du kriegst Geld, er die Karte.

Auf ein Rückgaberecht kannst du dich im "normalen" Handel nicht berufen. Wenn die Karte jedoch mangelhaft ist, ergeben sich deine Rechte, insbesondere aus den §§ 434ff. BGB

MfG Jurastudent; wtf ist BWL^^

Nachtrag(Mein Tip) : Geh hin und sag, dass die Karte mangehaft ist und frag ihn, wie er sich die weitere Vorgehensweise vorstellt.

Im übrigen kenn ich Arlt eigentlich als einen mehr als vernünftigen Laden, denn ich bin da seit Jahren Stammkunde. Okay nicht in Freiburg, aber in Heidelberg
 
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@ Frag_Mich da hat uns unser Lehrer aber was ganz anderes erzählt! :freak: na ja egal, mein eigentliches Prob is eh Mathe! :D Aber THX
 
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