Rückgaberecht bei Norma?

don_huan_carlos

Lt. Junior Grade
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Feb. 2005
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hallo
mein Bruder hat sich einen DVD-Player (Elta) bei Norma gekauft. Jetzt fällt auf, dass er original DVD´s nicht lesen kann, auch ganz neue.
Er ist zu Norma und die haben gemeint, nach 2 Monaten nehmen sie es nicht zurück. Er müsse sich an den Hersteller wenden?
Ist es überhaupt rechtens? Ich dachte sie müssen das Gerät innerhalt 2 Jahre nehmen und den ganzen Kruscht mit dem Hersteller selber erledigen.
Wäre super wenn jemand schon Erfahrungen damit gemacht hat.
Veilen Dank

eugen
 
Zurücknehmen müssen sie nichts, aber wenn es ein Garantiefall ist, müssen sie das Gerät einschicken, ausser Du hast beim Kauf (AGB) zugestimmt, das der Support direkt beim Hersteller erfolgt. Das sollte aber dann auch in der Anleitung vom Player stehen, an wen Du Dich wenden musst. Siehe Aldi und Medion, da klappt das schon seit Jahren.
Lebensmittel, die Sie bei uns gekauft haben, können Sie zeitlich unbefristet, ohne Vorlage des Kassenbons zurückgeben und erhalten Ihr Geld zurück.

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Ihre gesetzlichen Verbraucherrechte gelten selbstverständlich uneingeschränkt.
http://www.norma-online.de/angebote_normagarantie.html
 
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Ich hab da auch ne wichtige frage die zum thema passt:
Habe bei hardware&office mainboard gekauft -> käufer hat mich betrogen und falschen board verkauft. Auf "kulanter" basis hat er das board dann gegen n andres umgetauscht, dass jedoch kaputt ist wie nun heute erst feststellen muss. Leider ist schon knapp 1 monat vergangen seit dem kauf.
Frage; muss er das board umtauschen, also kann ich ihn dazu rechtlich zwingen ? Oder könnte er die aufforderung ablehnen und zu asrock deutschland verweisen ?

Bin deshalb ziemlich angefressen vor wut und möchte von vornherein jeden konflikt mit diesem betrüger am montag vermeiden !
 
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Zunächst mal eins: Ein sogenanntes "Rückgaberecht" existiert nicht, weder im stationären Handel, noch im Online-Handel.

@CARNAGE:
Er muss das Board zunächst nicht umtauschen. Selbstverständlich hast Du das Recht auf die Lieferung einer mangelfreien Sache. In den ersten sechs Monaten nach Kauf kannst Du dieses Recht auch problemlos geltend machen. Der Verkäufer hat jedoch (gerade weil auch schon ein Monat vergangen ist), bevor die sogenannte Wandlung (Ware zurück/Geld zurück) greifen kann, das Recht auf Nacherfüllung. Dies wäre z. B. die Reparatur der Sache. Dabei kann er natürlich auf den Hersteller als Nacherfüllungsgehilfen zurückgreifen.

Schneller geht es häufig, wenn der Käufer sich direkt mit dem Hersteller auseinandersetzt. Manche Hersteller bestehen allerdings auf dem Weg über den Händler.
 
Also geld zurück erwarte bei dennen eh garned mehr. Deshalb gehe davon aus das es vom hersteller umgetauscht wird.

By da Way; der typ hat mir n board mit nem kaputten agp-slot verkauft (also wahrscheinlich schon benuzt) :rolleyes: Leider is es mir erst jezt aufgefallen, als es 1ste ma ausgepackt und einbauen wollte.
 
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