Jak08
Lieutenant
- Registriert
- Aug. 2008
- Beiträge
- 547
Vorneweg einmal frohe weihnachten an die Community!
Ich habe mir bei einem Hersteller der ein achtwöchiges Rückgaberecht einräumt einen Artikel bestellt und von eben diesem Rückgaberecht gebrauch gemacht. Als mein Geld eine Woche nach meiner Rücksendung nicht ankam habe ich nachgehakt und man sagte: "Die Wareneingangsprüfung dauert momentan zwischen 3-4 Wochen." Dass ich das nicht hingenommen habe und schriftlich Druck gemacht habe versteht sich und schließlich kam dann auch recht zügig (warum muss man immer einen harten Ton anschlagen?) die Bestätigung der Gutschrift.
Nun zum eigentlichen Thema:
Die Gutschrift (Kreditkarte) kam zweimal! Ich habe also doppelt so viel Geld erhalten wie ich zuvor für das Produkt ausgegeben habe. Nun interessiert mich folgendes:
- Bin ich RECHTLICH dazu verpflichtet den Händler auf diesen Fehler aufmerksamn zu machen sobald er mir bewusst wird?
- Kann der Händler die Gutschrift auf die Kreditkarte einfach zurückziehen (Chargeback?)
- Wie lange hat der Händler Zeit das Geld von mir zurückzufordern.
Mich interessieren hierbei ausschließlich die rechtlichen Standpunkte. Moralisch kann ich sagen, dass ich bereits angerufen habe und die Rückzahlung veranlasst habe. Mich interessiert einfach nur: Hätte ich es auch behalten können oder hätte der Händler Zeit gehabt um seinen Fehler zu meinen Gunsten zu korrigieren?
Ich habe mir bei einem Hersteller der ein achtwöchiges Rückgaberecht einräumt einen Artikel bestellt und von eben diesem Rückgaberecht gebrauch gemacht. Als mein Geld eine Woche nach meiner Rücksendung nicht ankam habe ich nachgehakt und man sagte: "Die Wareneingangsprüfung dauert momentan zwischen 3-4 Wochen." Dass ich das nicht hingenommen habe und schriftlich Druck gemacht habe versteht sich und schließlich kam dann auch recht zügig (warum muss man immer einen harten Ton anschlagen?) die Bestätigung der Gutschrift.
Nun zum eigentlichen Thema:
Die Gutschrift (Kreditkarte) kam zweimal! Ich habe also doppelt so viel Geld erhalten wie ich zuvor für das Produkt ausgegeben habe. Nun interessiert mich folgendes:
- Bin ich RECHTLICH dazu verpflichtet den Händler auf diesen Fehler aufmerksamn zu machen sobald er mir bewusst wird?
- Kann der Händler die Gutschrift auf die Kreditkarte einfach zurückziehen (Chargeback?)
- Wie lange hat der Händler Zeit das Geld von mir zurückzufordern.
Mich interessieren hierbei ausschließlich die rechtlichen Standpunkte. Moralisch kann ich sagen, dass ich bereits angerufen habe und die Rückzahlung veranlasst habe. Mich interessiert einfach nur: Hätte ich es auch behalten können oder hätte der Händler Zeit gehabt um seinen Fehler zu meinen Gunsten zu korrigieren?