Rückrückzahlung?

Jak08

Lieutenant
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Aug. 2008
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Vorneweg einmal frohe weihnachten an die Community!

Ich habe mir bei einem Hersteller der ein achtwöchiges Rückgaberecht einräumt einen Artikel bestellt und von eben diesem Rückgaberecht gebrauch gemacht. Als mein Geld eine Woche nach meiner Rücksendung nicht ankam habe ich nachgehakt und man sagte: "Die Wareneingangsprüfung dauert momentan zwischen 3-4 Wochen." Dass ich das nicht hingenommen habe und schriftlich Druck gemacht habe versteht sich und schließlich kam dann auch recht zügig (warum muss man immer einen harten Ton anschlagen?) die Bestätigung der Gutschrift.

Nun zum eigentlichen Thema:
Die Gutschrift (Kreditkarte) kam zweimal! Ich habe also doppelt so viel Geld erhalten wie ich zuvor für das Produkt ausgegeben habe. Nun interessiert mich folgendes:

- Bin ich RECHTLICH dazu verpflichtet den Händler auf diesen Fehler aufmerksamn zu machen sobald er mir bewusst wird?

- Kann der Händler die Gutschrift auf die Kreditkarte einfach zurückziehen (Chargeback?)

- Wie lange hat der Händler Zeit das Geld von mir zurückzufordern.

Mich interessieren hierbei ausschließlich die rechtlichen Standpunkte. Moralisch kann ich sagen, dass ich bereits angerufen habe und die Rückzahlung veranlasst habe. Mich interessiert einfach nur: Hätte ich es auch behalten können oder hätte der Händler Zeit gehabt um seinen Fehler zu meinen Gunsten zu korrigieren?
 
Sei fair und weise den Händler auf seinen Fehler hin.

Meine Oma sagt immer: "Ehrlich währt am Längsten"
 
Ich hätte mich erstmal so verhalten, als hätte ich es nicht bemerkt und abgewartet, was passiert! Ob der Hersteller sich niochmal meldet.

Finds gut das deine Moral so ehrlich ist. Ich finde man möchte ein gewisses Recht bekommen und andere dafür auch. Ich hoffe der Rest hier versteht was ich meine.
 
@ Chief Justice

Jak08 schrieb:
Mich interessieren hierbei ausschließlich die rechtlichen Standpunkte. Moralisch kann ich sagen, dass ich bereits angerufen habe und die Rückzahlung veranlasst habe. Mich interessiert einfach nur: Hätte ich es auch behalten können oder hätte der Händler Zeit gehabt um seinen Fehler zu meinen Gunsten zu korrigieren?

...

@ RoccoMD

Genau das ist auch mein Gedanke wenn ich durchs Leben gehe. Ich möchte doch auch, dass ich darauf hingewiesen werde wenn ich einen Fehler mache. Kann dich also voll und ganz verstehen!
 
Zuletzt bearbeitet:
@RoccoMD;

Du bist ein lustiges Kerlchen. Du findest, dass seine Moral gut ist, weil er es gemeldet hat.
Du selber hättest aber erst mal abgewartet ob sich der Händler meldet.
Und wenn nicht, was dann? Hättest Du das Geld dann behalten? Oder wegen was hättest Du erst mal abgewartet? :D
 
Moin,

rein rechtlich bist Du damit auf dünnem Eis. Er hat so oder so einen Herausgabeanspruch gegen Dich wg. ungerechtfertigter Bereicherung nach §812 ff. BGB.
Er wird es merken, und Du fährst besser und billiger (anwaltliche Kostennote), wenn Du das von Deiner Seite aus aufklärst.

Beste Grüße,

Frank
 
Hi, mir ist sowas ähnliches passiert.
Der Händler hat aber seinen Fehler bemerkt und sich bei mir gemmeldet bevor ich reagieren konnte.
Grundsätzlich würdest du dich wohl der Unterschlagung strafbar machen, da es sich um Geld handelt das dir rechtlich gesehen nicht zu steht.
Dem Händler stehen natürlich die Mittel der Mahnung zu, und wenn du nicht zurückzahlst weiterhin die Vollstreckung.

Aber, ich find's gut das du es von dir aus gemeldet hast. Es gibt wohl ne Menge Leute die's einfach behalten hätten.

Kann nur sagen: "Weiter so!"
 
Hatte sowas auch mal mit Mindfactory. Das war damals, als da dieser Fehler mit dem äußerst billig gelisteten AMD Phenom X4 für etwa 90 €uro (+/-) war. Ich hatte nicht gezahlt, aber dann später storniert, als Mindfactory nicht lieferte. Aber mein Geld bekam ich trotzdem "zurück". Die haben mir tatstächlich Geld überwiesen, was ich nie gezahlt hatte. Also schrieb ich denen und rief auch dort an. Ich sollte das Geld zurück überwiesen. Das tat ich auch und 4 Tage später kam es wieder zurück. Dort wurde dann behauptet, dass ich ja schließlich gezahlt habe und man nun meine Stronierung ausgeführt habe.

Dazu habe ich dann allerdings nichts mehr gesagt. Ich war ja schließlich ehrlich genug, aber für so viel Dummheit kann ich ja wirklich nix :D
 
Dann kann ich nur hoffen, dass Mindfactory Deinen Beitrag nicht liest, Dein Nick denen nicht bekannt ist, Du nicht Julian McCreight bist, nicht aus Kelkheim bestellt hast. :D
 
Als mein Geld eine Woche nach meiner Rücksendung nicht ankam habe ich nachgehakt und man sagte: "Die Wareneingangsprüfung dauert momentan zwischen 3-4 Wochen."

Wieso regst du dich darüber auf, der Händler hat bis zu einem Monat nach Wareneingang Zeit die Rückbuchung vorzunehmen.
 
Auf die Gefahr hin, dass ihr mich für einen Brutalo haltet.
Würde mich ein Händler ärgern, dann würde ich jeden € extra als Schmerzensgeld ansehen.
Mann kann ja mal was bei einem Kontoauszug übersehen. Da gibt es ja so viele Einträge...
 
Wieso regst du dich darüber auf, der Händler hat bis zu einem Monat nach Wareneingang Zeit die Rückbuchung vorzunehmen.
Rechtlich eventuell. Trotzdem zeichnet das für mich nicht einen guten Service aus!
 
@treky-tom;

Ein Bankkunde ist verpflichtet, seine Kontoauszüge auf Richtigkeit zu überprüfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann kann ich nur hoffen, dass Mindfactory Deinen Beitrag nicht liest, Dein Nick denen nicht bekannt ist, Du nicht Julian McCreight bist, nicht aus Kelkheim bestellt hast.
All diese Zusammenhänge und Fakten könnten sie bestzimmt auch ohne Weiteres heraus finden, aber das scheint dort ja niemanden zu interessieren...
 
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