Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. einer rückwirkenden Mietminderung. Ich beschreibe mein Problem mal ganz allgemein, da (soweit mir bekannt) eine Rechtsberatung im Einzelfall in Foren nicht gestattet ist:
Der Vermieter informiert den Mieter schriftlich über einen Mangel an der Mietwohnung. Der Mieter teilt den Vermieter daraufhin schriftlich mit, dass er die Miete ab jetzt unter Vorbehalt zahlt und, sofern der Mangel nicht zeitnah behoben wird, er die Miete mindern wird.
Da der Mangel nicht (wie erhofft) zeitnah beseitigt wird, mindert der Mieter die Miete und fordert die unter Vorbehalt gezahlte Miete anteilig schriftlich zurück. Hierfür setzt der Mieter dem Vermieter eine Frist von 6 Wochen. Auf diesem Schreiben reagiert der Mieter in keinster Weise.
Darf der Mieter nun die nächste Miete um den betreffenden Betrag reduzieren? Der Miete würde dies dem Vermieter natürlich schriftlich mitteilen.
ich habe eine Frage bzgl. einer rückwirkenden Mietminderung. Ich beschreibe mein Problem mal ganz allgemein, da (soweit mir bekannt) eine Rechtsberatung im Einzelfall in Foren nicht gestattet ist:
Der Vermieter informiert den Mieter schriftlich über einen Mangel an der Mietwohnung. Der Mieter teilt den Vermieter daraufhin schriftlich mit, dass er die Miete ab jetzt unter Vorbehalt zahlt und, sofern der Mangel nicht zeitnah behoben wird, er die Miete mindern wird.
Da der Mangel nicht (wie erhofft) zeitnah beseitigt wird, mindert der Mieter die Miete und fordert die unter Vorbehalt gezahlte Miete anteilig schriftlich zurück. Hierfür setzt der Mieter dem Vermieter eine Frist von 6 Wochen. Auf diesem Schreiben reagiert der Mieter in keinster Weise.
Darf der Mieter nun die nächste Miete um den betreffenden Betrag reduzieren? Der Miete würde dies dem Vermieter natürlich schriftlich mitteilen.