Schadenersatz bei verspäteten Anschluss

Frlu

Cadet 4th Year
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Jan. 2013
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Hallo Leute,
bin vor kurzem nach Berlin gezogen und musste gezwungenermaßen bei primacom einen Vertrag abschließen.
Dieser sollte eigentlich am 15.01.16 beginnen, allerdings hat deren Techniker es nicht hinbekommen, und ist auch meinen Rückrufwünschen nicht nachgekommen. Erst am 29. wurde es geschaltet.

Nun habe ich zur primacom geschrieben, dass sie mir die Kosten für Surfstick plus Datenvolumen erstatten sollen, da sie mir ja bereits ab dem 15.01 vertraglich Internet zugesichert haben. Das wurde allerdings abgelehnt mit der Begründung, "Wir zahlen Ihnen garnichts, weil wir nicht müssen". an der Hotline.

Meine Frage ist, falls es jemand von euch weiß, wie die rechtliche Situation da aussieht.

Danke im Voraus.
 
Es gibt hier im Forum keine Rechtsberatungen. Das wird von den Mods hier auch gesperrt.

Wende dich erstmal weiter an den Anbieter.
 
Da kann dir eigentlich nur ein Anwalt helfen.
 
Da hilft nur Anwalt oder Verbraucherzentrale.
 
Also soweit ich weiß mußt Du ja auch erstmal einen Schaden nachweisen.
Ansonsten wär auch ein "voraussichtlich am xy freigeschaltet" keine Vertragliche Zusicherung, daß Du dann Internet hast. Ich gehe jedenfalls mal davon aus, daß der Anbieter keine bindende Zusicherung gegeben hat.
Falls der Anbieter schon ab dem 15. berechnet, dann kannst sicherlich verlangen, daß der Vertrag erst am wirklichen Tag der Freischaltung gilt, da Du ja in dem Fall für diese zwei Wochen keine Leistung erhalten hast.
 
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Da gabs afaik mal bereits ein Urteil zu. War glaub ich gar vom BGH, aber keine Ahnung ob sich das analog zum Freischalten verhält (beim Urteil gings glaub ich direkt um einen Ausfall). Musst du mal danach suchen.
 
Handelte sich bei dem 15.01.2016 um einen verbindlichen Termin? Also schriftlich und ohne "voraussichtlich"-Aussage - mit Besuch bei dir vor Ort? Und was heißt, dass der Techniker es nicht hinbekommen hat. Schilder doch mal etwas genauer die entstandene Situation.

Ich bearbeite solche Schadenersatzforderung in der Beschwerdebearbeitung für einen Telekommunikationsanbieter und in der Regel zahlen wir einen Schaden bei Bereitstellungsverzug, sofern dieser nachgewiesen und so gering wie möglich gehalten wurde.

Das Urteil, das hier von Yuuri angesprochen wurde, findet man unter dem Zeichen "Az III ZR 98/12". Eine Höhe ist hier allerdings nicht festgelegt. Gibt viele, die hier 50 Euro pro Tag fordern aber das ist blödsinn.

P.S.: Der Gang zum Anwalt ist nicht immer der richtige. Wenn nämlich nachgewiesen werden kann, dass eine Pflichtverletzung nicht vorlag und/oder man sich vorher nicht versucht hat ohne Anwalt mit dem Anbieter zu einigen, dann kann der Anbieter eine Übernahme der Rechtsanwaltskosten verweigern. Nur wenn eine Pflichtverletzung vorlag und eine Klärung mit dem Anbieter zu keinem Ergebnis führte, kann man die Kostenrechnung als Schadensposition vom Anbieter ersetzen lassen.
 
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Also primacom wird definitiv nicht zahlen wurd mir an der Hotline gesagt.

Ich habe ein Brief von primacom bekommen in dem Stand "(...)Wie vereinbart werden wir Ihnen ab Lieferung der Hardware {Anmerkung: hardwarelieferung erfolgte am 15.01 via DHL} folgende Leistungen zur Verfügung stellen: 2er Paket 150"
Das ist für mich ziemlich eindeutig und kein "voraussichtlich" oder so. 50€ pro Tag ist vollkommen überzogen. mir geht es darum 35 Euro für Datenvolumen (2 mal 5GB Aldi Talk, 1 mal Telekom SpeedOn" und 30€ für den Surfstock zu bekommen. Möchte da auch kein unfaires Spiel betreiben.

Es handelt sich um kleine 9 Reihenhäuser, die in einem Hinterhof eines bestehenden Mietshaus gebaut wurden. Der Techniker hat mich, und auch meine Nachbarn, wahllos in irgendwelche Wohnung in das Vorderhaus geschaltet. bspw. EG links bei mir, obwohl sich dort ein Geschäft befindet, was auch total ersichtlich sein müsste beim betreten des Hauses.

Wenn noch weitere Details benötigt werden gerne Fragen :)
 
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