o2 Hauptmast abgesägt - Bauamt und Provider streiten herum - Schadenersatz

Geht aber auch andersrum: Bei mir in einer größeren Stadt wird das Rathaus saniert, inkl. E-Verkabelung. Also wird da logischerweise der Strom abgeschaltet.

Im Gebäude gibt es auch einen o2-Sender, der dann zwangsweise auch ausgefallen ist, woraufhin man einen Anruf von o2 bekommen hat. Das man seitens Rathaus bereits vor rund 2 Jahren o2 gesagt hatte, das sie ihre Technik bitte bis 1.4.2023 abbauen soll (worauf man aber trotz Nachfrage nie eine Reaktion erhalten hat) - geschenkt 😁
 
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Nero FX schrieb:
@MTechlerin

Das kannst du bei O2 vergessen, auch Vodafone ist da nicht gerade ein Vorbild.
Die Telekom hingegen hat ein extrem gutes Recovery Management was man Ahrtahl gesehen hat.
Die Telekom war immerhalb kurzer Zeit mit Mobilen Vermittlungsstellen und Sendemasten vor Ort.

Auch bei Festivals siehst du ganz Oft Telekom Mobilmasten, bei großen Veranstaltungen auch 1-2 Vodafone Mobilmasten...O2? nix da.
O2 hat seit letzten Jahr Koperation mit Vodafone durch Vodafone-West.
Heist da wo Vodafone Funktioniert ist es Normal ein leichtes auch O2 zu schalten, in Notfällen,
davor ging das nicht.
Ergänzung ()

rezzler schrieb:
Geht aber auch andersrum: Bei mir in einer größeren Stadt wird das Rathaus saniert, inkl. E-Verkabelung. Also wird da logischerweise der Strom abgeschaltet.

Im Gebäude gibt es auch einen o2-Sender, der dann zwangsweise auch ausgefallen ist, woraufhin man einen Anruf von o2 bekommen hat. Das man seitens Rathaus bereits vor rund 2 Jahren o2 gesagt hatte, das sie ihre Technik bitte bis 1.4.2023 abbauen soll (worauf man aber trotz Nachfrage nie eine Reaktion erhalten hat) - geschenkt 😁
Nun da haben sie nicht den richtigen Kanal genutzt, leider sehr oft vor durch unsere Behörden.
ist nicht nur bei O2 auch alle anderen Anbieter wenn die Leute die für Baumasnahmen zuständig sind nicht wirklich wissen wo sie sich Melden müssen für solche änderung bei den ISP's
 
MTechlerin schrieb:
O2 hat seit letzten Jahr Koperation mit Vodafone durch Vodafone-West.
Vodafone-West ist doch aber aber Ex-Unitymedia und damit Koax/Festnetz, oder?
MTechlerin schrieb:
Nun da haben sie nicht den richtigen Kanal genutzt,
Das kann sehr gut sein, und gerade wenn man keine Rückmeldung bekommt würd ich hier mal schauen, ob ich denn den richtigen Ansprechpartner habe. Andererseits traue ich denen schon zu, den richtigen ASP zu kennen/zu finden und auch o2 traue ich zu, sowas zu versemmeln ;)
 
Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn

- der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
oder
- der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.

Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:
Am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist.
Ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE...he der Entschädigung ist,höher als 5 Euro ist.
 
rezzler schrieb:
Vodafone-West ist doch aber aber Ex-Unitymedia und damit Koax/Festnetz, oder?

Das kann sehr gut sein, und gerade wenn man keine Rückmeldung bekommt würd ich hier mal schauen, ob ich denn den richtigen Ansprechpartner habe. Andererseits traue ich denen schon zu, den richtigen ASP zu kennen/zu finden und auch o2 traue ich zu, sowas zu versemmeln ;)
Es fing damit an das O2 zugang zu den GiGa Leitungen bekommen hat,
damit Vodafone das was sie vor hatten und haben umsetzen können.
Jetzt ist von Kabel über Festnetz und Mobilfunk eine Koperation beider unternehmen.
Mounti64 schrieb:
Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn

- der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
oder
- der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.

Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:
Am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist.
Ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Stoerung/start.html#:~:text=Die Höhe der Entschädigung ist,höher als 5 Euro ist.
Das wird hier nicht greifen, da Der der die Baumasnahme einleitet dafür Verantwortlich ist und damit auch für eventuelle Schäden haftbar wäre.
 
MTechlerin schrieb:
Jetzt ist von Kabel über Festnetz und Mobilfunk eine Koperation beider unternehmen.
Ok, ich kannte bisher nur das hier.
MTechlerin schrieb:
Das wird hier nicht greifen, da Der der die Baumasnahme einleitet dafür Verantwortlich ist und damit auch für eventuelle Schäden haftbar wäre.
Wobei das mir als Kunde ja egal sein kann, ich hab mit meinem Anbieter einen Vertrag und nicht mit dem Verantwortlichen der Baumaßnahme.

Ich bin eher skeptisch, ob man das so durchbekommt (von wegen Anspruch auf Empfang an einem bestimmten Ort), auch wenn auf der BNetzA-Seite auch "Mobilfunkempfang" erwähnt wird.
 
Mounti64 schrieb:
Die Bundesnetzagentur schreibt dazu:

Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn

Das gilt nicht für Mobilfunk, mit Ausnahme man hat einen LTE/5G Tarif welche dafür gedacht ist einen stationären Internetzugang zu ersetzten.
 
Warum, so wie ich es lese hat der TE die Störung seinem Anbieter zu melden und abzustellen. Eventuell können die sich dann wegen einer Entschädigung wiederum an den Verursacher wenden. Ist doch so überall geregelt.
Wenn Sie Störungen feststellen bei Ihrem

  • Telefonanschluss
  • Internetanschluss
  • Fernseh- oder Rundfunkanschluss
  • Mobilfunkempfang
 
Zuletzt bearbeitet:
rezzler schrieb:
Ok, ich kannte bisher nur das hier.

Wobei das mir als Kunde ja egal sein kann, ich hab mit meinem Anbieter einen Vertrag und nicht mit dem Verantwortlichen der Baumaßnahme.

Ich bin eher skeptisch, ob man das so durchbekommt (von wegen Anspruch auf Empfang an einem bestimmten Ort), auch wenn auf der BNetzA-Seite auch "Mobilfunkempfang" erwähnt wird.
Da neben gibt es noch einiges mehr zwischen O2 und Vodafone/Vodafone-West.
 
Mounti64 schrieb:
Warum, so wie ich es lese hat der TE die Störung seinem Anbieter zu melden und abzustellen.
Er hat keine Störung!
Er hat keinen Empfang und das gilt nicht als Störung.
Er hat keinerlei Ansprüche auf irgendwas, er hat einen Mobilfunk Vertrag, niemand hat Ihm zugesichert an einem bestimmten Ort Empfang zu haben.
 
WLAN Call? Wäre für zu hause doch eine gute Option. Wenigstens dann da erreichbar.
Hilft unterwegs im Bereich natürlich nicht.
 
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conglom-o schrieb:
Zu seinem Vertrag schreibt er ja nichts - evtl. läuft der ja schon 24 Monate und er kann monatlich raus da nicht aktiv verlängert.
Es geht um paar hundert Opfer.
Die Meisten haben bereits gekündigt und sich einen anderen Provider gesucht, D1, vodafone

selber nutzt man nur einen Datenvertrag(aktuell de-aktiviert), Telefonie über D1.
Familienangehörige haben auch gewechselt, zu D1, vodafone und die laufenden
o2-Verträge gekündigt
 
MTechlerin schrieb:
Normal werden da dann: Mobilen Basisstationen aufgestellt der Anbieter muss nur richtig Informiert werden. Nennt sich: Not-Mobilfunk.
nicht im billigsten Netz :D
Warst du schon mal auf einem Festival? Größere Veranstaltung? -> o2 komplett überlastet, Mobile Basisstation Fehlanzeige.
Wer wenig zahlt, bekommt auch wenig.
Ergänzung ()

hasenurz schrieb:
Es geht um paar hundert Opfer.
Opfer... bisschen weniger Pathos könnte hier echt nicht schaden. Wie reagierst du denn, wenn du mal vor richtigen Problemen stehst?
 
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rg88 schrieb:
nicht im billigsten Netz :D
Warst du schon mal auf einem Festival? Größere Veranstaltung? -> o2 komplett überlastet, Mobile Basisstation Fehlanzeige.
Das ist halt auch Unfug, ich war dieses Jahr auf Parookaville, 24h Nürburgring und auf dem
Cannstatter Volksfest, überall hatte o2 ordentlich Kapazität im 4G und 5G Netz aufgebaut und sowohl telefonieren als auch Internet funktionierte Problemlos. Datenraten lagen bei 15-50 Mbits mit einem Ausreißer von fast 500Mbits per 5G auf dem Cannstatter Volksfest.

Mit meiner Vodafone Karte war ich übrigends nicht besser dran, auch dort in der Regel 15-50 Mbits bei ähnlichem Ping und auch dort gab es keine Anzeichen von Überlastung.
 
Lee Monade schrieb:
Nein dafür gibt es keine Grundlage.
So selbstverständlich ist das nicht.
Lee Monade schrieb:
Das gilt nicht für Mobilfunk
https://winfuture.de/news,138360.html
Mobilfunkkunde erstreitet über 2800€ Schadensersatz
dass die Sendeanlage direkt am Wohnort des Kunden ausgefallen war. Diese Störung zog sich letztlich über Monate hin, in denen der Verbraucher sein Mobiltelefon zuhause nicht nutzen konnte. Und an dem zu zahlenden Mindestschadensersatz, den das Gesetz festlegt, ändert auch die Tatsache nichts, dass der Nutzer lediglich Verträge gebucht hatte, die 5,99 und 6,99 Euro im Monat kosteten.
 
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