Schaut euch das mal an!

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bekoboy

Lieutenant
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Hab vor ein paar Tagen diese Ebay Auktion gesehen da ich für einen freund einen Pc baue. Also suchte ich nach einem E8400.

Kategorie Cpus rein und gesucht da fiel mir dieses Angebot auf, wenn man es genau liest kauft man nur 1 Karton + Box-Lüfter! So ein Schw...!

Hatte das Ebay als Betrug gemeldet vor 3 tagen aber die Auktion lief weiter, 106€+ 6,90 Versand hat er es verkauft, armer Käufer.

Aber hätte Ebay nicht reagieren müssen? Falsche Kategorie und der Text erst, nur im Kleingedruckten stand es drin.
Hier der Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=320333467014&ssPageName=ADME:B:WNA:DE:1123

Was meint ihr dazu?
 
Marcel^ schrieb:
Sicher, dass nur der Karton verkauft wurde?

Du wärst bestimmt auch reingefallen.;)
(es steht ganz klein gedruckt am Ende)

So eine Auktion müßte ebay sofort löschen und den Benutzer verwarnen.

so etwas hab ich noch nicht gesehen,eindeutig ein Betrugsfall
 
DeathMonkey schrieb:
Moralisch gesehen natürlich eine Sauerei. Aber wer das Kleingedruckte nicht liest oder generell nicht bis zum Ende, der hat halt gelitten.

Warum benutzt man dann das "Kleingedruckte"?

Wenn ich nicht über den threadersteller zu diesem "Angebot " gekommen wäre, könnte ich mir vorstellen,das ich eine CPU erwerbe.

Normalerweise ist das "Kleingedruckte" derr übliche Satz bei Privatverkäufern zur eigenen Absicherungen und wird dann schon mal überflogen.

Ist fast so wie es bei den Abo-Fallen gehandhabt wird....
 
Ja angeboten wird eine E8400 Originalverpackung mit Stepping E0 (Aufkleber).

Der verkauft meiner Meinung nach nur die Packung. Einerseits muss ich sagen, Ebay müste solch schwammig formulierte Verkäufe unterbieten, auf der andren Seite: Wer ist so schlau und bietet da mit?

Solche Auktionen sind ganz sicher nicht die Ausnahme ... davon gibts eine Menge!
 
Ist ja echt eine Frechheit. Sollte man da nicht netterweise mal den Käufer kontaktieren und vielleicht noch verhindern, dass er das Geld überweist? Ich hätte es schon gemacht, nur habe ich keine Möglichkeit gefunden ihm eine Nachricht zu schicken.
 
Touch-Knie schrieb:
Warum benutzt man dann das "Kleingedruckte"?

Wenn ich nicht über den threadersteller zu diesem "Angebot " gekommen wäre, könnte ich mir vorstellen,das ich eine CPU erwerbe.

Normalerweise ist das "Kleingedruckte" derr übliche Satz bei Privatverkäufern zur eigenen Absicherungen und wird dann schon mal überflogen.

Ist fast so wie es bei den Abo-Fallen gehandhabt wird....

Ich sag ja, moralisch gesehen eine Sauerei, rechtlich gesehen vll. auch nicht sauber. Letzteres kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls kann man sich jede Menge Ärger ersparen, wenn man im Internet und vor allem bei Ebay die Augen aufmacht, gründlich liest und nochmal liest. Dann geht man solch einem Mist gleich aus dem Weg. Wer das nicht tut, der muss sich erstmal rumschlagen und um sein Recht kämpfen.

Und im letzten Satz steht definitiv, dass nur der Karton + Kühler erworben wird.
 
solche auktionen waren vor ewigen zeiten mal wesentlich öfter vertreten also im prinzip nix neues ;)
 
In meinen Augen ist das eine arglistige Täuschung. Dadurch, dass der Hinweis nur irgendwo im Kleingedruckten steht versucht man Käufer anzulocken.

Einfach melden, ich denke eBay wird da was unternehmen. Ist im Grunde nichts anderes als die unseriösen Seiten, wo ganz unten steht, dass man gerade ein 2-Jahres-Abo für 96 € abschließt, nur weil man eine Freeware runterladen wollte.
Ich hätte es schon gemacht, nur habe ich keine Möglichkeit gefunden ihm eine Nachricht zu schicken.
Aber die Auktion selbst kannst du wenigstens melden.
 
Ja, bei ebay ist schon vorsicht geboten. Daher finde ich Pay-Pal als Zahlung ganz gut dan man die Zahlung noch platzten lassen kann (Im Betrugsfalle).
 
DeathMonkey schrieb:
Ich sag ja, moralisch gesehen eine Sauerei, rechtlich gesehen vll. auch nicht sauber. Letzteres kann ich nicht beurteilen.

In solchen Fällen kann man schon von arglistiger Täuschung sprechen, unabhängig von der irreführenden Produktbeschreibung steht der Artikel schlichtweg in der falschen Kategorie.

Dazu Art. 3 aus §9 ebay-AGB:

3. Anbieter müssen die eBay-Grundsätze für das Anbieten von Artikeln beachten. Sie müssen ihre Angebote in die passende Kategorie einstellen und ihre Angebote mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben.

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#angebotsformate


Grüße
 
tjaa.. :( angebot ist beendet :(
LG

PS.:
So einen würde ich sofort aufsuchen... irgendwie muss man sowas public machen, damit der käufer unterstützung bekommt^^
Aber als du gemeldet hast, warum hat ebay nicht reagiert? haben die dir wenigstens eine Email geschrieben weswegen nicht entfernt wurde?
 
Zuletzt bearbeitet:
IppoN schrieb:
Ja, bei ebay ist schon vorsicht geboten. Daher finde ich Pay-Pal als Zahlung ganz gut dan man die Zahlung noch platzten lassen kann (Im Betrugsfalle).

Und auch damit lässt sich leicht "betrügen" und man kann sich sein Geld zurückholen.

Ebay wird sich schon was dabei gedacht haben,das es den Käuferschutz nicht mehr wie gewohnt gibt.

Aber darüber kann man jetzt auch lange spekulieren.

Gut gehn.
 
Eine Täuschung wäre eine falsche Erklärung von Tatsachen .. arglistig in dem Fall, wenn vorsätzlich gehandelt wurde - der Verkäufer also genau darauf hinaus wollte, den Käufer so zu täuschen das er sein Kaufwunsch abgibt (Willenserklärung), was er bei offensichtlicher Schilderung nicht getan hätte.

Arglistig liegt hier in jedem Fall vor ... aber eine Täuschung an sich ist es nicht. Denn der Verkäufer weist, auch wenn er dies mit Absicht im Kleingedruckten macht, auf den eigentlichen Verkaufsartikel hin. Es ist auch nicht so, dass dies irgendwo versteckt wäre - es befindet sich kaum Text im Angebot.

Ich denk da muss man sich Rechtsurteile mit ähnlichem Inhalt anschauen, auf die man sich dann beziehen kann. Solche findet man sicherlich bei Google. Diese Masche, ist wie oben genannt, schon länger bekannt.

edit: Körperliche Gewalt kommt nie gut an ;) (Bsp.: Einbrecher in eigener Wohnung vermöbeln - Anzeige wegen Körperverletzung :p)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dachte schon ich werde senil, konnte mich gar nicht errinern, dass ich das gesagt habe:D
Aber wie sieht's denn nun aus, gibs denn keine Möglichkeit andere ebay Mitglieder zu kontaktieren? Ist mir irgendwie ein Bedürfnis noch das schlimmste abzuwenden, arglistige Täuschung ist hier wohl der richtige juritische Ausdruck.
 
Juristisch gesehen ist hier doch nichts verkehr, der Bieter hat kein Bild gezeigt, dass die CPU zeigt, oder irre ich mich?
Er spricht vom Intel Core 2 Duo E8400 OVP und weiter unten sogar Kühler.
Bis auf den Namen spricht nichts gegen den Verkauf. Aber jeden Käufer sollte das OVP stutzig machen und nachlesen.
Von daher gibt es keinen direkten Grund, um auf Täuschung zu schließen.

Das dumme der TYP reitet sich in ein Dilema hinein soweit ich weiß: Intel Core 2 Dua E8400 OVP mit Stepping E0.
Denn die Aussage mit Stepping E0 kann nur eine CPU sein und keinen Sticker meinen.
So sehe ich das.
 
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