Scheidung nach weniger als 2 Jahren: Ehegatten-Unterhalt?

M

mistral7

Gast
Beispiel:

Jemand lässt sich nach 1 Jahr und 10 Monaten Ehedauer scheiden. Im Ehevertrag ist nichts zum Unterhalt geregelt.

Bei Google liest man, dass bei einer Ehe von weniger als 2 Jahren gar kein Unterhalt an den Ex-Ehepartner bezahlt werden muss.
Stimmt das?

Gemeint ist nicht das Trennungsjahr, sondern die Zeit danach.
 
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Solche Fragen solltest du lieber mit einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt klären.

Was willst du sonst sagen? "Die im CB Forum haben das gesagt"?
Zudem Rechtsberatung im EInzelfall ohnehin verboten ist.

Gerade bei solch wichtigen Dingen würde ich mir das nur von einem Anwalt erklären lassen.
 
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Ja.
Das ist ja auch keine Rechtsberatung, weil ich es ja extra als ein fiktives abstraktes Beispiel geschrieben habe. Es geht ja hier nicht um mich.

Das ist ja eigentlich eine einfache Frage. Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus.
Vieles kann man ja bei Google finden. Ich habe da nur das gefunden, was ich schon geschrieben habe.
 
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Wenns keine Rechtsberatung ist, dann bringt dir die Antwort ja auch nichts? Du willst eine verbindliche Antwort, die gibt es nur beim Anwalt. Ansonsten kannst du ja auch Google vertrauen.
 
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Unmöglich pauschal zu sagen, dafür gibt es zu viele Variablen.

Grundsätzlich gilt im deutschen Recht: Es muss der Einzelfall betrachtet werden, weshalb dir in den allermeisten Fällen auch ein Anwalt kein Pauschalurteil sagen wird.
 
Im Falle einer kurzen Ehe kann es passieren, dass je nach Einzelfall, kein Anspruch auf Unterhaltszahlungen besteht weil davon ausgegangen wird, dass die Zeit nicht ausreichte um eine gemeinsame Lebensgrundlage schaffen.

Um Vermutungen zu äußern fehlt es hier sowohl an ausreichend Informationen, als auch an fachlicher Qualifikation, als auch gesetzlicher Möglichkeit.
 
Und was bringt dir die Vermutung wenn dann das Gegenteil eintritt?
 
Ich gar keine, was der entsprechende Anwalt bzw Richter an Informationen benötigt weiss ich nicht.
 
Ich verweise hier auf einen Artikel von scheidung-online.de

4. Bei kurze Ehedauer, § 1579 Nr. 1 BGB.


Bei Ehen, die nicht länger als zwei Jahre gedauert haben, ist ein Unterhaltsanspruch in der Regel nicht gegeben.


Ausnahmsweise kann auch bei einer Ehedauer von maximal drei Jahren noch von einer kurzen Ehe gesprochen werden, wenn die Eheleute schon längere Zeit getrennt leben bzw. keine gemeinsame wirtschaftliche Lebensplanung vorlag. Als Ehedauer zählt die Zeit von der Heirat bis zur Einreichung der Scheidung. Beispiel: Wenn die Eheleute sich nach 18 Monaten trennen, das Trennungsjahr abwarten und dann die Scheidung einreichen, dann betrug die Ehedauer insg. 30 Monate, die Ehe ist also nicht mehr “kurz”.


Ausnahmen vom Unterhaltsausschluss bei kurzer Ehedauer: es sind gemeinsame Kinder vorhanden, die beim Unterhaltsberechtigten leben, oder der unterhaltsberechtigte Ehegatte hatte wegen der Ehe seinen Beruf oder seine Ausbildung aufgegeben.

Das sollte Aussagekräftig genug für eine "Vermutung" sein. Da steht aber "In der Regel", wie bereits mehrfach gesagt, alles im Zweifel Auslegungssache.
Sollte er/sie/es Unterhalt von dir - äh der fiktiven Person - verlangen und du - ach schon wieder, ich meine diese fiktive Person! - das nicht zahlen möchtest, würde das ganze höchstwarscheinlich aber ohnehin vor Gericht landen -> Sprich sowieso Anwaltssache.
 
Ja, diesen Link kannte ich auch schon. Da steht es ja auch ziemlich klar. Deswegen wundert es mich, dass viele trotzdem sagen, dass es unklar ist.

Wenn es in der Ehe keine besonderen / außergewöhnlichen Umstände gab, dann muss bei 1 Jahr und 10 Monaten Ehedauer kein Unterhalt gezahlt werden. So hätte ich das interpretiert.

Was soll da noch Auslegungssache sein?
Affenzahn schrieb:
Unmöglich pauschal zu sagen, dafür gibt es zu viele Variablen.
Was sind denn die vielen Variablen?
 
Wenn man deine Aussagen liest, dann kann man daraus sehr deutlich interpretieren, dass du doch schon alles weiß, wie sonst, schmetterst du alle anderen Argumente ab.
 
Schwangerschaft, Erwerb einer Immobilie, Umzug, Aufgabe einer Anstellung usw usf
 
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Und wie wirkt sich z.B. die Schwangerschaft auf den nachehelichen Unterhalt aus?
Wir gehen davon aus, dass beide ein Kind haben und weiterhin das gemeinsame geteilte Sorgerecht haben. Beide Elternteile kümmeren sich gleich viel um das Kind.
 
Geh doch einfach zum Anwalt!?

Was bringen dir irgendwelche Vermutungen in einem Computerforum? Es geht hier im Zweifel um viel Geld, da sollte man das Geld für den Anwalt übrig haben?

Wie hilflos kann man bitte sein?
 
Also insbesondere wenn beide noch das gleiche Einkommen wie vorher haben und keiner aufgrund der Partnerschaft und Familie zurück gesteckt hat, dann sollte es da wenig Gründe für Unterhalt geben.

Bis die Frau dann sagt, dass sie eine Beförderung abgelehnt hat, weil das nicht mit dem Familienleben harmoniert hätte.
Ob und wie sie das nachweisen kann, ist leider nicht so simpel, denn wenn es in ihrem Unternehmen tatsächlich eine höhere Stelle zu besetzen gab, für die sie qualifiziert gewesen wäre, reicht das teilweise schon. Sie hat sich ja "wegen der Ehe" gar nicht erst darauf beworben.
Bis zur Trennung und "ich will die Scheidung" waren es 14 Monate, wann die Scheidung besiegelt wurde weiß ich nicht genau.
 
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