Hallo,
vielleicht kann mir jemand ja hier weiterhelfen...ich habe ein kleines Problem:
Und zwar habe ich einen recht pingeligen Lehrer auf der einen Seite und viele Fehltage auf der anderen Seite.
Kommen wir kurz zu den Gegebenheiten:
Ich bin Schüler an einem Berufsbildenden Gymnasium in Schleswig-Holstein, besuche die 13te Klasse.
Zu meinen Beschwerden:
Ich bin Asthmatiker, habe ein Notfallspray und aktuell wegen Lungenproblemen auch noch eins mit Cortison und anderen Sachen, welches ich regelmäßig nehmen muss.
Ich bin Allergiker, nehme regelmäßig Tabletten dagegen.
Ich habe Neurodermitis, in letzter Zeit nicht mehr so stark, aber muss mich doch das ein oder andere mal eincremen, teilweise auch mit Cortisoncreme.
Ich habe eine Vitamin-Stoffwechselerkrankung, weshalb ich täglich ein Medikament nehmen muss.
Außerdem habe ich ein relativ schlechtes Imunsystem, bin oft krank.
Fehlzeiten:
Bedingt durch Krankheiten oder ab und zu auch Nebenwirkungserscheinungen habe ich, je nachdem wie das Semester verläuft, immer zwischen 80 - 140 Fehlstunden.
Kommen wir nun zum Problem/Frage:
Vor einiger Zeit mussten wir an der Schule einen Zettel unterschreiben, dass wir, bei längerer Krankheit, in der Schule anrufen.
Ebenso das wir bei 10 unentschuldigten Fehlstunden eine Abmahnung bekommen können und das wir bei weiteren 20 Fehlstunden ausgeschult werden könnten.
Über entschuldigte Fehlstunden steht weder dort noch in der Schulordnung nichts. Auch nicht, wenn man vergisst, anzurufen und sich krank zu melden.
Die Regelung mit der Krankmeldung kam erst in der 13, ist also relativ neu (diesen September oder so).
Wo ich bei unentschuldigten Fehltagen stehe, weiß ich nicht, ich habe etwa 4-5x verschlafen und schon ein paar gesammelt, aber ich habe noch keine Abmahnung bekommen.
Unabhängig davon hat es seit der Belehrung, welche man unterschreiben musste, nie Probleme gegeben - also zumindest habe ich nach wie vor meinen ärztlichen Attest abgegeben, wenn ich wieder in der Schule war und das wars.
Jetzt aber, soll wohl darüber beraten werden mit mir zusammen, ob ich ausgeschult werde, wegen meinen Fehltagen bzw. der ausbleibenden Informierung meinerseits.
Welche Rechte/Möglichkeiten stehen mir und umgekehrt den Lehrern zur Verfügung?
Wie gesagt, über die Menge an entschuldigten Fehltagen steht nichts in der Belehrung oder der Schulordnung.
Bei unentschuldigten weiß ich nicht wie viel ich habe, aber es steht in der Belehrung, dass man erst belehrt wird und erst nach weiteren 20 Fehlstunden (nach der Belehrung) ausgeschult wird / werden könnte.
Und was das Informieren bei Krankheit angeht, steht dort ebenfalls nichts, dass man deshalb eine Abmahnung bekommt oder ausgeschult werden kann oder Ähnliches...und da es da (bis jetzt) auch nie Probleme gab, hab ich da einfach nicht dran gedacht...blauäugig, aber gut^^
Wer vermutet auch, dass drauf gelauert wird, dass man einen längeren Zeitraum das Attest erst abgibt, wenn man wieder gesund ist..
Weiß da jemand drüber was?
grüße & danke
vielleicht kann mir jemand ja hier weiterhelfen...ich habe ein kleines Problem:
Und zwar habe ich einen recht pingeligen Lehrer auf der einen Seite und viele Fehltage auf der anderen Seite.
Kommen wir kurz zu den Gegebenheiten:
Ich bin Schüler an einem Berufsbildenden Gymnasium in Schleswig-Holstein, besuche die 13te Klasse.
Zu meinen Beschwerden:
Ich bin Asthmatiker, habe ein Notfallspray und aktuell wegen Lungenproblemen auch noch eins mit Cortison und anderen Sachen, welches ich regelmäßig nehmen muss.
Ich bin Allergiker, nehme regelmäßig Tabletten dagegen.
Ich habe Neurodermitis, in letzter Zeit nicht mehr so stark, aber muss mich doch das ein oder andere mal eincremen, teilweise auch mit Cortisoncreme.
Ich habe eine Vitamin-Stoffwechselerkrankung, weshalb ich täglich ein Medikament nehmen muss.
Außerdem habe ich ein relativ schlechtes Imunsystem, bin oft krank.
Fehlzeiten:
Bedingt durch Krankheiten oder ab und zu auch Nebenwirkungserscheinungen habe ich, je nachdem wie das Semester verläuft, immer zwischen 80 - 140 Fehlstunden.
Kommen wir nun zum Problem/Frage:
Vor einiger Zeit mussten wir an der Schule einen Zettel unterschreiben, dass wir, bei längerer Krankheit, in der Schule anrufen.
Ebenso das wir bei 10 unentschuldigten Fehlstunden eine Abmahnung bekommen können und das wir bei weiteren 20 Fehlstunden ausgeschult werden könnten.
Über entschuldigte Fehlstunden steht weder dort noch in der Schulordnung nichts. Auch nicht, wenn man vergisst, anzurufen und sich krank zu melden.
Die Regelung mit der Krankmeldung kam erst in der 13, ist also relativ neu (diesen September oder so).
Wo ich bei unentschuldigten Fehltagen stehe, weiß ich nicht, ich habe etwa 4-5x verschlafen und schon ein paar gesammelt, aber ich habe noch keine Abmahnung bekommen.
Unabhängig davon hat es seit der Belehrung, welche man unterschreiben musste, nie Probleme gegeben - also zumindest habe ich nach wie vor meinen ärztlichen Attest abgegeben, wenn ich wieder in der Schule war und das wars.
Jetzt aber, soll wohl darüber beraten werden mit mir zusammen, ob ich ausgeschult werde, wegen meinen Fehltagen bzw. der ausbleibenden Informierung meinerseits.
Welche Rechte/Möglichkeiten stehen mir und umgekehrt den Lehrern zur Verfügung?
Wie gesagt, über die Menge an entschuldigten Fehltagen steht nichts in der Belehrung oder der Schulordnung.
Bei unentschuldigten weiß ich nicht wie viel ich habe, aber es steht in der Belehrung, dass man erst belehrt wird und erst nach weiteren 20 Fehlstunden (nach der Belehrung) ausgeschult wird / werden könnte.
Und was das Informieren bei Krankheit angeht, steht dort ebenfalls nichts, dass man deshalb eine Abmahnung bekommt oder ausgeschult werden kann oder Ähnliches...und da es da (bis jetzt) auch nie Probleme gab, hab ich da einfach nicht dran gedacht...blauäugig, aber gut^^
Wer vermutet auch, dass drauf gelauert wird, dass man einen längeren Zeitraum das Attest erst abgibt, wenn man wieder gesund ist..
Weiß da jemand drüber was?
grüße & danke