Schulrechtsfrage

DDM_Reaper20 schrieb:
@ Nasenbär
Der Fredersteller ist 18. Von einem 18jährigen erwarte ich als Lehrer, dass ich diesen nicht mehr an die Hand nehmen und ihm alles erklären muss, besonders, was Fehlstunden und deren Auswirkungen angeht.
Daher wird besonders in der Oberstufe von unseren Schülern erwartet, dass sie sich selbstständig um so etwas kümmern. Wer das nicht tut, braucht sich über Konsequenzen nicht zu wundern.
Ich habe nirgendwo behauptet das Lehrer faul sind.
Trotzdem kann man ja wohl erwarten das man den Schüler mal drauf anspricht dass da was schief läuft anstatt ihn sofort von der Schule zu schmeissen...
Das dauert eine Minute. Ich wage zu behaupten eine Beratung ob der Schüler jetzt die Schule verlassen muss oder nicht dauert wesentlich länger. Aber dafür ist dann genug Zeit da.
Und es ist auch egal ob der Schüler 18 ist oder nicht.
Wenn der Schüler nicht merkt das er was falsch macht kann er sein Verhalten auch nicht ändern. Einem Schüler die Zukunft zu verbauen wegen so etwas hat nichts mehr mit dem Lernen von Selbstständigkeit zu tun. Zumal man bedenken muss, das der Threadersteller ja fast immer auch ein ärztliches Attest vorlegt. Es geht ja eher darum dass er bei der Schule anruft wenn er nicht kommt.
 
@ Nasenbär

Sorry, mittlerweile bin ich da ein wenig überempfindlich. :p

Tja, wir wissen ja nicht, was wirklich passiert ist. Wir haben hier nur die Aussage von jemandem, der offen zugibt, so etliche Male nicht zum Unterricht erschienen zu sein, weil er verschlafen hat -- und dazu aus gesundheitlichen Gründen reichlich fehlt.

Wenn der Schüler nicht merkt das er was falsch macht kann er sein Verhalten auch nicht ändern.

Bitte jetzt nicht als persönlichen Angriff oder sarkastischen Kommentar missverstehen, aber, mal ernsthaft: Wer mit ACHTZEHN Jahren immer noch nicht geschnallt hat, dass er, als Volljähriger, nicht mehr der Schulpflicht Unterstehender, sich solcher Sachen ohne Aufforderung selbst anzunehmen hat, der muss sich die Frage gefallen lassen, ob er wirklich noch zur Schule gehen will.

Das sollte doch nun wirklich logisch sein, dass man nicht einfach mal so kommen kann, wann man will. Atteste müssen üblicherweise auch innerhalb gewisser Fristen eingereicht werden, notfalls kann man die Dinger per Post schicken (lassen). Wird bei uns so gehandhabt.

Niemand verbaut ihm übrigens die Zukunft. Das tut er selber, wenn er seinen Pflichten nicht gewissenhaft nachkommt, und dazu zählt nun einmal regelmäßig am Unterricht teilzunehmen oder eben zeitnah das Fehlen zu erklären.

Wie schon gesagt, bei uns werden Krankmeldungen, die ein Attest erfordern, gerne per Post ans Sekretariat geschickt. Schnell, problemlos, alle wissen Bescheid.

Bei uns ist es auch üblich, dass jemand, der öfters mal verpennt, ein Schwätzchen mit dem Klassenlehrer/Stammkursleiter anberaumt bekommt. Wer dann immer noch nicht spurt, darf mit dem Rektor plaudern. Wem das immer noch nicht langt . . . na ja, Schulfpflicht geht bis Ende 9. Klasse . . .
 
DDM_Reaper20 schrieb:
Bei uns ist es auch üblich, dass jemand, der öfters mal verpennt, ein Schwätzchen mit dem Klassenlehrer/Stammkursleiter anberaumt bekommt. Wer dann immer noch nicht spurt, darf mit dem Rektor plaudern. Wem das immer noch nicht langt . . . na ja, Schulfpflicht geht bis Ende 9. Klasse . . .

Wobei man zu diesem Thema eventuell auch anmerken sollte, dass nicht jedem der Schlafrhythmus liegt, der von dieser Gesellschaft scheinbar gefordert wird.

Später im Arbeitsleben kann man sich glücklicherweise für einen Beruf entscheiden, der einem da näher liegt.

Musste damals auch sehr darunter leiden, also lass bitte etwas Nachsicht walten :D
 
@ Krafty

Versteh' ich ja alles. Ich steh' unter der Woche um 4:30 auf, um rechtzeitig in "meiner" Schule sein zu können.

i.d.R. bin ich auch sehr nachsichtig, was zu spät kommen angeht. Da kneife ich sogar die Hühneraugen zu. Eng wirds, wenn dazu noch eine dem Unterricht abträgliche Haltung kommt.

Meistens trage ich das nicht mal ein, wenn jemand wegen Verpennen zu spät kommt. Eine ganze Stunde fehlen ist eine andere Kiste, da sind mir die Hände gebunden. Wenn ich sowas unterschlage, kriege ich nämlich den Ärger ab.
 
@Krafty:
Ja, der Schlafrythmus liegt mir wirklich nicht^^
Ich habe vor meinem Abi an dem beruflichen Gymnasium z.B. 1 Jahr lang ein Praktikum als Webdesigner gemacht, wo ich normalerweise erst um 11 Uhr anfing und zeitweise auch nachts arbeitete - das lag mir DEUTLICH besser...


@DDM:
In der 11ten Klasse hatte wir noch kein Infoschreiben, wie wir uns zu verhalten haben diesbezüglich. In der Schulordnung steht auch nichts konkretes, abgesehen davon ist die bei uns recht lang. Es ist natürlich keine Entschuldigung aber das ist wie mit Lizenzbestimmten o.Ä. - zu lang, das liest keiner...

In der 11ten Klasse hatte ich nur meinen Lehrer gefragt, ob ihm das reicht, wenn ich ihm bei Genesung das Attest gebe, das wurde damals (mündlich) mit ja beantwortet und seit dem bin ich so vorgegangen und hatte, wie gesagt, 2,5 Jahre auch keinerlei Probleme damit...

Ebenso konnte man ins Klassenbuch schauen, ob noch etwas unentschuldigt ist (also man vergessen hat) und Atteste etc. bei Bedarf noch mit mehr als 1 Monat Verspätung nachreichen. Gab bis dato zumindest keine Konsequenzen.


Nun ist es aber offensichtlich anders...möglicherweise ist meinem Lehrer einfach der Kragen geplatzt - ich weiß es nicht.
Auf jeden Fall steht im Fokus das nicht anrufen am 1. Krankheitstag.
Unabhängig davon wurde mir übrigens auch, weil ich nicht angerufen hatte, währenddessen ich noch krank war, die Krankheitszeit schon angerechnet als unentschuldigt.

Mit dem verschlafenen + den Zeiten, die mir während meiner Krankheit wegen des ausbleibenden Anrufs schon als unentschuldigt angerechnet worden waren, hatte ich dann (aber auch erst dann!) genug auf dem Konto, um nach §19 SchulG SH abgemahnt zu werden (und möglicherweise auch der Schule verwiesen zu werden).

Die Schulleiterin sah es wohl etwas entspannter und letztenendes entscheidet die ja...auf jeden Fall bleibt es vorerst bei der Abmahnung, bis näheres bei dem Gespräch nächste Woche geklärt wird.
 
Na, wenn die Rektorin das nicht so eng sieht, ist ja alles in Butter.

Wenn ich Dir einen Tipp geben darf: Höflich sein, versichern, dass Du auf jeden Fall in Zukunft am ersten Tag anrufst, versprechen, dass das Verpennen der Vergangenheit angehört. Wenn ein Lehrer schlechte Laune hat, kann so was schnell mal als Provokation bzw. LMAA-Haltung missverstanden werden.

Spätestens im Berufsleben musst Du Dich da eh ganz gewaltig umstellen, kann also nicht schaden, wenn Du Dich schon früher daran gewöhnst. ;)
 
DDM_Reaper20 schrieb:
Bitte jetzt nicht als persönlichen Angriff oder sarkastischen Kommentar missverstehen, aber, mal ernsthaft: Wer mit ACHTZEHN Jahren immer noch nicht geschnallt hat, dass er, als Volljähriger, nicht mehr der Schulpflicht Unterstehender, sich solcher Sachen ohne Aufforderung selbst anzunehmen hat, der muss sich die Frage gefallen lassen, ob er wirklich noch zur Schule gehen will.

Bei uns ist es auch üblich, dass jemand, der öfters mal verpennt, ein Schwätzchen mit dem Klassenlehrer/Stammkursleiter anberaumt bekommt. Wer dann immer noch nicht spurt, darf mit dem Rektor plaudern. Wem das immer noch nicht langt . . . na ja, Schulfpflicht geht bis Ende 9. Klasse . . .

Ich stimme dir ja größtenteils zu. Nur wie du ja schon sagst ein kurzes Gespräch kann manchmal wunder wirken.
Andererseits, wenn er wirklich öfter zu spät kam und so weiter dann ist er schon wirklich selber Schuld.
Wobei ich es lächerlich finde, sich an der Schule abzumelden wenn man krank ist...
Wird der Lehrer schon merken das man nicht da ist. Gut wenn man länger fehlt sehe ich das ja ein.
Wenn ich gefehlt habe dann bin ich danach zum Lehrer gegangen und hab den erzählt was los war und damit hat sich das erledigt. Wir hatten dann noch son Zettel wo der Lehrer abgehakt hat. Aber ich hatte nie ein Attest oder sowas. Ich renne ja auch nicht zum Arzt nur weil ich Fieber hab oder ne Magenverstimmung...
Naja gut bei denen die oft gefehlt haben wurde wohl auch genauer nachgehakt.
 
@ Nasenbär

Das Abmelden ist ganz und gar nicht lächerlich. Der Lehrer weiß ja nur, dass einer nicht da ist. Keiner von uns ist Hellseher und kann daher wissen, warum einer fehlt.

Nachher stehen die Eltern auf der Matte und pöbeln rum, warum ihr Superstar von Söhnchen so viele unentschuldigte Fehlstunden im Zeugnis stehen hat, wo er doch IMMER da gewesen war. :rolleyes:

Genau deshalb sind wir dazu angehalten, auf Meldungen zu bestehen, und zwar zeitnahen Meldungen. Alles andere sind unentschuldigte Fehlstunden.
 
Naja finde es trotzdem lächerlich. wenn der schüler nicht da ist wird er wohl krank sein. wenn der schüler blau macht sollte das nicht das problem der schule sein. da müssen sich die eltern drum kümmern.
und eltern die wegen sowas auf der matte stehen würde ich einfach ignorieren. die scheinen es nicht zu kapieren dass sie in der erziehung was falsch gemacht haben und wollen das problem auf andere schieben.
zumal bei volljährigen schülern..
aber mag sein dass sich da in den letzten jahren viel getan hat und mit vertrauen da nicht mehr viel geht. meines erachtens wird damit viel zuviel bürokratie aufgebaut.
 
@ Nasenbär

Wenn ein Schüler schulfpflichtig ist, sind wir dazu angehalten, nachzufragen, wo der werte Herr/die werte Damen bleiben.

Wenn einer nicht mehr schulpflichtig ist, müssen wir das zwar nicht mehr, aber wer zu viele Fehlstunden ansammelt -- siehe Fredstarter.

Und es ist uns nicht egal, wenn die Eltern antanzen. Es gibt da empfindliche Gestalten, die sich gleich beim Rektor ausheulen bzw. eine Dienstaufsichtsbeschwerde anleiern. Auch wenn's ungerechtfertigt ist, den Ärger hat man dann an der Backe.

Daher halten wir so was fest und stoßen den Schülern Bescheid.
 
Zurück
Oben