shop: edel-grafikkarten.de erfahrungen? (7950GT ?)

jop finde die idee auch toll :)

- er ist von der Umsatzsteuer befreit da er im ersten Jahr weniger als ~17500€ Umsatz hat,,, was ist daran so schlimm? lol das ist doch kein Argument, dass der Shop schlecht ist. :o

und anscheinend kann er sich leisten ne 2jahres Garantie auf die Karten zu geben ;)
 
Wie sieht es mit den 2 Jahren Garantie aus, wenn der Laden schon im ersten Jahr vom Markt verschwindet?
 
das risiko hat man aber überall wenn man was mit Garantie käuft...
was mich eher intresieren würde was man in 2 jahren dann als Ersatz bekommt, Grakas sind ja alle 6 Monate veraltet und nach 2 jahren krigt man die modelle meistens eh nicht mehr.
 
du erhälst schadensersatz also dein geld zurück ;)
 
Hallo,

Du irrst.
Schadensersatz bedeutet nicht "Geld zurück", denn es muß ein nachweisbarer Schaden aufgetreten sein, um diese Forderung durchzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Logic schrieb:
stümmt ;)
direkt auf der Startseite am Ende des ersten Textes! Dick und Fett
Wir geben 2 Jahre Garantie auf unsere leisen Edel-Grafikkarten!


Seltsamerweise steht in den AGB nichts davon und was auf der Startseite steht ist uninteressant (deshalb hab ich die auch garnicht gelesen), weil es nicht Vertragsbestandteil wird (das werden nur die AGB).


virox schrieb:
- er ist von der Umsatzsteuer befreit da er im ersten Jahr weniger als ~17500€ Umsatz hat,,, was ist daran so schlimm? lol das ist doch kein Argument, dass der Shop schlecht ist. :o

Du kaufst bestimmt auch nur bei ebay Verkaeufern mit 0 Bewertungen, richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:
moquai schrieb:
Hallo,

Du irrst.
Schadensersatz bedeutet nicht "Geld zurück", denn es muß ein nachweisbarer Schaden aufgetreten sein, um diese Forderung durchzusetzen.

es gibt doch einen nachweisbaren schaden... wenn die grafikkarte defekt ist - deswegen erhälst du einen gleichwertigen ersatz... (kann auch geld sein) (natürlich kriegst keinen ersatz wenn du die grafikkarte aus eigenem ermessen heraus geschrottest hast z.b. Overclocking ;, oder angebohrt oder wasser rübergekippt oder oder oder ^^) )


@kisser

wieso NUR - ab und zu kauft man bei jemandem der null bewertungen hat oder bei einem neuen shop... muss er gleich schlecht sein? Beurteile nichts, das du nicht kennst ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich mahne lediglich zur Vorsicht, weil .... muss er gleich gut sein, weil der Shop neu ist (siehe Posting #3)?
 
@virox;

Das sind 2 verschiedene Dinge:
Wenn die Karte defekt ist, bekommt man Ersatz.
Du schreibst aber von Schadensersatz und das sind 2 Paar Stiefel.

Angenommen, der Graka-Lüfter würde ausfallen und die Karte würde durch die Hitzeproduktion ein anderes Bauteil im PC zerstören, dann könnte man Schadensersatz geltend machen. Du mußt aber nachweisen, dass der Schaden durch die Grafikkarte entstanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@kisser;

Würde man nicht bei Jemanden mit 0 Bewertungen kaufen, dann gebe es keine Geschäfte bei Ebay.
 
Zuletzt bearbeitet:
wieso dir entsteht doch ein schaden (graka defekt) ... du hast die ja auch schon bezahlt und kriegst dafür ersatz also schadensersatz - es muss nicht unbedingt das haus abfackeln ;) .... also es sind keine folgeschäden nötig um schadensersatz zu erhalten (natürlich würdest du dann mehr kriegen - und zwar für die graka (wobei diese auch mit na neuen ersetzt werden kann) und für die restlichen teile kriegste meist geld)
 
Du versteht es einfach nicht, was? ;)
Es gibt einen juristischen Unterschied!
 
Zuletzt bearbeitet:
Erklärung zur Umsatzsteuerfreiheit (Zitat):

§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Abs. 2, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.

(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung von Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, zu erklären.

(3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:
1.
der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nr. 11 bis 28 steuerfrei sind;
2.
der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 steuerfrei sind, wenn sie Hilfsumsätze sind.



Soweit der Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 oder § 20), ist auch der Gesamtumsatz nach diesen Entgelten zu berechnen. Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des Kalenderjahres ausgeübt, so ist der tatsächliche Gesamtumsatz in einen Jahresgesamtumsatz umzurechnen. Angefangene Kalendermonate sind bei der Umrechnung als volle Kalendermonate zu behandeln, es sei denn, dass die Umrechnung nach Tagen zu einem niedrigeren Jahresgesamtumsatz führt.

(4) Absatz 1 gilt nicht für die innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. § 15 Abs. 4a ist entsprechend anzuwenden.

Quelle


Das hat also nix zu sagen. Lass es ne 1-Mann-Klitsche sein. Macht nen guten Eindruck.

Ausserdem wird die Graka in nem Holzkistchen mit Wärmeleitpaste von Coollaboratory ausgeliefert.
Da darf man auch mal ein bisschen mehr bezahlen (immerhin ist auch Garantie auf die umgebauten Grakas).



bye Hübie

Edit: Guten Morgen moquai :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo hübie,

ich hatte auch schon überlegt, ob ich diesen Text verlinken soll. Aber ich glaube, das würde nichts an der Einstellung mancher User ändern. ;)
 
jo hübie da stimme ich dir zu 100% zu ;)
 
Ich hab überlegt den Verkäufer auf den HR-03 aufmerksam zu machen... Wenn er den mit ner X1900XT in der Palette hat, würde ich da wohl kaufen. Immerhin mit Garantie etc.... :)


bye Hübie
 
Hallo hübie,

oft ist es so, dass man zwar gerne mehrere Produkte anbieten würde, aber vielleicht bieten Thermalright / Großhändler nicht so gute Konditionen.
 
Guten Morgen.

Schläfst du nie?? :D
Hmmm. Ja mag sein. Ich frag da mal nach :) Wäre sicher nett. Der HR-03 ist afaik der beste Kühler für X19x0-Karten....



bye Hübie
 
Zurück
Oben