Sicher beim Nachbarn mitsurfen

Kaupa

Lt. Commander
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Sep. 2007
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1.502
Hallo,
da es ja erlaubt ist nicht verschlüsste WLans zum Surfen zu benutzen, und bei mir immer mal wieder ein solches Netz verfügbar ist, stelle ich mir die Frage der Sicherheit. Wie kann ich mich am besten gegen Zugriffe von außen schützen? Die Win XP Pro Firewall läuft natürlich, ebenso Antivir und Spybot.
Dennoch habe ich das Gefühl, dass der werte Nachbar irgendwie auf meinen PC zugreifen kann- was er ja wiederrum nicht darf.
Meine Festplatten und DVD Rams sind natürlich nicht freigegeben (reicht das als Sicherheit?), trotzdem sprang das DVD Laufwerk schon 2-3 Mal einfach so an.
Das merkwürdigste ist, ich habe auf einmal 3DVD Laufwerke im Arbeitsplatz und auch in der Datenträgerverwaltung, obwohl ich nur eins und einen Brenner habe.
Gibts irgendein einfaches Tool, mit dem ich Zugriffe und Transfer überwachen kann (mit Omnipeek Demo komme ich nicht klar).
Wäre nett, wenn mir jemand helfen kann.
Mir gehts wirklich nur darum sicher mitzusurfen- keine bösen Absichten!
Wenn das auf Dauer ginge, könnte ich das grad georderte Alice wieder abbestellen und den Studentengeldbeutel etwas schonen.
Richard
 
Grundsätzlich erlaubt ist Schwarzsurfen schon mal gar nicht.
Dennoch habe ich das Gefühl, dass der werte Nachbar irgendwie auf meinen PC zugreifen kann- was er ja wiederrum nicht darf.
Hammersatz. Der werte Herr Nachbar bezahlt wenigstens für seinen Zugang. Jetzt willst Du Dich beschweren, dass er auf Deine Dateien zugreifen kann? Wo Du Dich nicht legal in seinem Netwerk befindest? Und scheinbar nicht in der Lage bist Deinen PC abzusichern?
Wenn das auf Dauer ginge, könnte ich das grad georderte Alice wieder abbestellen und den Studentengeldbeutel etwas schonen.
Richard
Schnorrer.
 
Wenn ein WLAN-Netzwerk nicht gesichert ist, du also keine Sicherungsmaßnahmen, wie WEP oder WPA/WPA2 umgehen musst, dann kannst du soviel surfen, wie du willst. Das ist völlig legal und dann die eigene Dummheit deines Nachbarn.
 
Habe ich nämlich auch so gelesen! Ich darf mir natürlich keinen Zugriff zu seinem Computer verschaffen, aber das kann und will ich auch gar nicht....
 
FLASCH! Es ist nicht legal.
Es ist eine Grauzone, denn der geneigte User könnte ja glauben es sein ein offener, für jeden zugänglicher und öffentlicher Hotspot für die Allgemeinheit. Da er aber ja hier nun schon zugegeben hat, dass er weiß, dass es ein Nachbar ist und, dass er trotz diesen Wissens darüber surft, hat ersich strafbar gemacht und müsste sogar angezeigt werden.
Die Grauzone gilt nicht mehr, da er informiert ist.
Nun surft er schwarz!
 
Na, weil eben das irgendwelche Informationsgeheimnisgesetze verletzt, ähnlich wie das Briefgesetz. So habe ich es verstanden. Und ich greife ja nicht auf seinen Computer zu- es wird lediglich ein Wlan angezeigt, welches ich mal schlecht, mal recht benuzen kann...
 
Ich habe sogar gelesen, dass eher sich derjenige strafbar macht, der einen Hotspot zur Verfügung stellt, eben weil damit irgendein Schindluder getrieben werden kann, wie Musikloads o.Ä.
Ich weiß im übrigen nicht, von wem das Netz ist, es heißt nur "Siemens w550v" und muss doch zwangsläufig einem Nachbarn gehören.
Hier gibts noch drei weitere Netze, aber alle verschlüsselt- k.A. wem die alle gehören.
 
Dann lass es und bezahl dein eigenes DSL. Du würdest das auch nicht gutheißen, wenn sich irgendwelche Leute in dein Netzwerk einloggen. Am besten machst du ihn auf sein Sicherheitsdefizit aufmerksam.

mfg hooz
 
ich mein aber auch, dass es so ist wie komet1024 es ausgeführt hat. erlaubt ist das sicher nicht. nur wenn einer mist baut und eine anklage entsteht ist der besitzer des anschlusses haftbahr. das war soweit die message aus dem gerichtsurteil. ich glaube nicht, dass das einen freifahrtsschein zum surfen in unverschlüsselten wlan-netzwerken beinhaltet.

so long and greetz

edit:@Hooz: genau, über die freundliche tour geht es meist auch. drauf ansprechen, vielleicht kann man ne gemeinschaft bilden. das kostet dann vllt auch was, aber es ist billiger wie ein eigener anschluss.
 
Ja, nur weiß ich ja nicht, von wem das Netz ist. Meinen direkten Nachbarn unter mir hatte ich vor einiger Zeit schon mal gefragt, zwecks teilen, aber der hat auch keinen Anschluss.
Nun gut, aber ich ja bald (wenn Alice sich ein wenig beeilt :) )
Greez

p.s. werde mich aber trotzdem mal versuchen schlau zu machen- so viele verschiedene Meinungen. Ich habe meine Infos aus einer "Expertenmeinung" eines Anwalts, der sich in einer PC Zeitschrift geäußert hatte...
 
http://www.heise.de/ct/05/10/188/

Strafrechtlich relevant ist die Nutzung eines offenen WLANs derzeit nicht. Der Betreiber kann allerdings die Erstattung zusätzlich aufgetretener Kosten verlangen. Anders sieht es bei geschützten WLANs aus: Wer mittels Crack-Tools die schwache WEP-Verschlüsselung aushebelt, um so den Zugang zu nutzen, kann nach § 265a StGB wegen Erschleichen von Leistungen angezeigt werden. Knackt man gar mittels eines Wörterbuch-Tools das Konfigurationspasswort des WLAN-Routers, um etwa ein Port Forwarding für Peer-to-Peer-Tauschprogramme einzurichten, dann macht man sich unter Umständen auch nach § 303a StGB der Veränderung von Daten oder nach § 303c StGB der Sabotage von Datenverarbeitungsgeräten strafbar. Weitere Rechte, Pflichten und Risiken schildert der Beitrag „Mini-Provider und Schwarz-Surfer“ in c't 13/04, Seite 102. (ea)
 
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