Möglicher Signalstörer beim Nachbarn - Welche Möglichkeiten gibt es?

DMsRising schrieb:
Über die Rechtschutzversicherung einen Fachanwalt für IT- und Strafrecht kontaktiert, Beratungsgespräch findet in 2 Wochen statt. Am Telefon hieß es nur kurz "keine Anzeige stellen, nicht zur Bundesnetzagentur gehen. Nach unserem Beratungsgespräch kümmere ich mich darum, dann hat das einen ganz anderen Stellenwert"
Das ist gut zu wissen. Ich hatte immer gedacht, die BNA ist für sowas schon erfreulich nah am "kleinen Mann" (selbst wenn es gerne eine Weile dauert), aber gut zu wissen, dass man der Sache noch mehr... Nachdruck verleihen kann!

Viel Erfolg dir!
Wenn dein Anwalt dir nicht davon abrät würde ich mich irgendwann über ein Update freuen. :)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DMsRising
Hier mal etwas zum Thema Überwachungskamera: https://www.advocard.de/streitlotse...gskamera-nebenan-was-der-nachbar-filmen-darf/

interessant dabei der Absatz:
Wichtig zu wissen: Die Anbringung von Überwachungskameras und die Aufnahme von Dritten ist ohne deren Einverständnis nur dann erlaubt, wenn ein schwerwiegender Grund besteht. Ein derartiger Anlass ist etwa gegeben, wenn es bereits zu Einbrüchen oder Überfällen kam. Dies begründet ein besonderes Interesse am Einsatz einer Überwachungskamera.

Es muss hier also je nach Einzelfall entschieden werden, ob die berechtigten Interessen des Eigentümers über dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht stehen.
 
@Looniversity Aktuell kann ich leider noch kein positives Update geben.
Die BNA war mit einem Wagen vor Ort und konnte auch feststellen, dass der Nachbar mutmaßlich einen Störsender oder "ein Gerät, das Störungen im LTE und WLAN Frequenzbereich erzeugt" hat. Die haben dann mal beim Nachbarn nachgefragt, ob sie reinkommen und das Gerät ausfindig machen können, das hat der Nachbar verneint.
Mitte Januar diesen Jahres gab es eine richterlich angeordnete Begehung der Garage und des Hauses - natürlich mit Voranmeldung und ausreichend Zeit zur Planung - im Beisein von Polizei und BNA. Bei dem Termin wurde nichts gefunden auch die Störfrequenzen/Signale waren weder im noch vor dem Haus vorhanden. den Tag darauf gings dann wieder los mit dem Stören. Die BNA war zur Nachkontrolle nochmal unangekündigt vor Ort (Hat der Anwalt drauf bestanden, weil es am Tag nach der Begehung direkt weiter ging mit Störung und der neue Wagen in der 2. Nacht darauf Spuren von einer Drahtbürste in Form eines Mittelfingers über die gesamte Motorhaube hatte) - aber auch nur mit dem BNA-Frequenzüberwachungswagen draußen und nicht im Haus/Garage - und konnte das selbe Muster an Störungen feststellen. Ein neuer Termin für eine Begehung muss -sofern dem überhaupt stattgegeben wird- wieder mit Ankündigung von mindestens 2 Wochen geschehen, da hier "keine Gefahr in verzug ist und das einen maßgeblichen Einschnitt in die Privatsphäre darstellt".

Wir sind mal gespannt, ob dem Anwalt noch was einfällt, oder ob das finale Ergebnis ein "da kann man nix machen" sein wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: DeadEternity, hildefeuer, Krik und 3 andere
Klingt ja spannend.
In Fall der zerkratzten Autos: Kamera mit eigener SD Karte kaufen und darauf speichern lassen und / oder per LAN Kabel anbinden und natürlich dann an einem kabelgebundenen System speichern. Es darf keine "WLAN Strecke" dazwischen sein. Am besten die neue Kamera so aufstellen, dass es nicht direkt auffällt.
Mit einer POE fähigen Kamera müsst ihr auch nur ein Kabel ziehen um Daten und Strom an den Montageort zu bringen..
Die WLAN Kamera als "Dummy" montiert lassen. Sollen Sie das Ding doch stören, so lange sie nachher auf Video der kabelgebundenen Kamera zu sehen sind.
Im Idealfall tarnt man die kabelgebundene Kamera noch ala Vogelhaus oder dergleichen.

Machen kann man immer etwas.
Pauschal würde mir noch ein Tor in der Einfahrt einfallen, Bewegungsmelder im Hof samt Ausleuchtung des Hofes und Benachrichtigung im Haus, Zaun bis zur legalen Höhe erhöhen, dichte Hecke wo legal möglich an die Grenze setzen um Wurfgeschosse zumindest abzumildern etc.

Wie sieht es bei den anderen Nachbarn aus? Haben die schon aufgegeben?

Edit:
Bezüglich der Wurfgeschosse könnte man ja auch den eigenen Garten dauerhaft filmen und so die Würfe dokumentieren.
Dazu noch ein Lärmprotokoll anfertigen und ab damit vor Gericht.
Außer klagen wurd kein wirklicher Weg bleiben.
Entweder umziehen oder nun das Haus zur Festung ausbauen und den Nachbarn wo es nur geht verklagen.
Das Gesamtbild ist ja auch wichtig: Kaputte Fahrzeuge, Steinwürfe, Lärmbeleästigung, Störsender etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann sowas auch in die örtliche Zeitung setzen. Die lieben solche Geschichten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: NerdmitHerz und Engaged
RcTomcat schrieb:
Entweder umziehen

Das Problem daran, damit hätte so ein Arschloch gewonnen, solche Leute müssen in Grund und Boden geklagt werden und am besten dauerhaft im Knast landen, da die eine Gefähr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

DMsRising schrieb:
Die BNA war zur Nachkontrolle nochmal unangekündigt vor Ort (Hat der Anwalt drauf bestanden, weil es am Tag nach der Begehung direkt weiter ging mit Störung und der neue Wagen in der 2. Nacht darauf Spuren von einer Drahtbürste in Form eines Mittelfingers über die gesamte Motorhaube hatte)

allerspätestens hier kann nichtg mehr von "keine Gefahr in verzug" mehr die Rede sein denn das ist eindeutig.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: iSight2TheBlind, DeadEternity und rezzler
hildefeuer schrieb:
Man kann sowas auch in die örtliche Zeitung setzen. Die lieben solche Geschichten.
Da muss man sehr, sehr vorsichtig sein. Das kann schnell in Rufmord enden und das ist strafbar.
 
Wahnsinn. Manchen Leuten ist wohl nicht mehr zu helfen.
DMsRising schrieb:
Ein neuer Termin für eine Begehung muss -sofern dem überhaupt stattgegeben wird- wieder mit Ankündigung von mindestens 2 Wochen geschehen, da hier "keine Gefahr in verzug ist und das einen maßgeblichen Einschnitt in die Privatsphäre darstellt".
Begehung hin oder her, das müsste doch irgendwann für einen Indizienprozess oder eine strafbewehrte Unterlassungsanordnung reichen.
Dann steht es dem Nachbarn frei das nochmal zu tun, aber das kostet ihn dann halt so richtig Kohle. Und das Gericht treibt ein.
 
@Looniversity
Gibt es sicher. Die machen jetzt nochmal einen "normalen" Termin und später wieder einen unangekündigten. Und ist der Störsender später wieder aktiv, dann eskaliert die Behörde sicher.

Die lassen sich doch auch nicht auf der Nase rum tanzen. Ich kann mir gut vorstellen, dass dann hinterher unangekündigt die Polizei mit Durchsuchungsbefehl vom Richter vor der Tür steht. Und finden die dann was, wird es sicher zum Prozess kommen (Staat vs. Nachbar), wo dann auch eine dicke Strafe bei heraus kommt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Looniversity und NerdmitHerz
Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Dazu muss ein Nachweis geführt werden gegen eine bestimmte Person und Betrieb einer Störungseinrichtung. Das dürfte schwer werden. Wenn die dann irgendwann was finden werden die sagen das gehört uns nicht. Die Netzagentur kann das Gerät freilich beschlagnahmen. Dann ist es erst mal weg.
 
Sebbi schrieb:
Das Problem daran, damit hätte so ein Arschloch gewonnen, solche Leute müssen in Grund und Boden geklagt werden und am besten dauerhaft im Knast landen, da die eine Gefähr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
Da bin ich deiner Meinung.
Jedoch kostet das Zeit, Lebensqualität, Nerven und im dümmsten Fall noch die eigene Gesundheit.
Ob es das wert ist muss jeder selbst entscheiden. Ein Rechtsstreit kann sich über Jahre ziehen. Das musst du erstmal finanzieren können und die "Reaktion" des Beklagten so lange aushalten.

@Krik da muss aber schon ein guter Richter den Beschluss anordnen. Aufgrund von gestörten WLAN eine Hausdurchsuchung anzuordnen dürfte nicht leicht sein. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Gut.
Daher ist in diesem Fall das Gesamtbild der Situation wichtig.
Es geht ja um deutlich mehr als nur schlechten WLAN Empfang.
 
@RcTomcat
Der TE schrieb, es gibt auch Störungen im Handynetz (LTE). Da versteht ein Richter auch keinen Spaß mehr, wenn jemand bspw. nicht mehr per Handy um Hilfe rufen kann oder Einsatzkräfte nicht mehr untereinander kommunizieren können.
 
@Krik ich habe durchaus den ganzen Thread gelesen ;)
Du wärst erstaunt bei was für Vergehen Richter doch Spaß verstehen....dafür habe ich schon selbst zu irrewitzige Begründungen hinsichtlich nicht erfolgter Strafverfolgung gelesen. Eine Hausdurchsuchung halte ich daher für äußerst unwahrscheinlich.
Ich bin absolut deiner Meinung, hier besteht dringend Handlungsbedarf von Seiten der Behörden. Das Ganze hat ja System und ist darauf ausgelegt die Nachbarn zu schädigen und zu terrorisieren.
 
Zurück
Oben