b-runner schrieb:
..ein paar mehr vorschläge....Textform gießen könnte.
Ein bisschen ein mulmiges Gefühl dabei, aber dein Wunsch ist mir Befehl.
Auszug...
3. Der hiesige Marktplatz ist eine interne Angelegenheit. Daher ist die Teilnahme an gewisse Zugangsvorraussetzungen gebunden.
Es erhalten daher nur Mitglieder, die mindestens 100 gültige Beiträge vorweisen können und länger als 150 Tage registriert sind die Möglichkeit, unseren Marktplatz zu nutzen.
7. Preisangabe ist erwünscht.
Da der Verkäufer i.d.R. meist eine klare Vorstellung davon hat, wieviel er denn für seine Artikel haben möchte, ist es Wünschenswert, seine Preisvorstellung (VBH) bzw sein Tauschobjekt mitzuteilen.
Es erleichtert den anderen Mitgliedern, das Angebot einzuschätzen.
9. Mindestpreis: Ist ein Mindestpreis angegeben, so bitten wir i.d.R. davon Abstand zu nehmen, Angebote unter diesem Mindestpreis zu tätigen. Das gilt insbesondere dann, wenn das Angebot erst frisch eingestellt wurde. Dies gilt nicht bei länger andauernden (ergebnislosen) Verkaufsangeboten.
10. Sofortkaufpreis: Sind im Angebot Sofortkaufpreise (SK) angegeben, so sind diese für Verkäufer und Käufer bindend. Wird der SK geboten, ist der Verkauf für alle anderen Bieter beendet.
13. Warenbeschreibung: Verkäufer sind dazu angehalten, die angebotene Waren möglichst genau zu beschreiben. Dadurch wird es den anderen Mitgliedern erleichtert, sich ein genaues Bild der Ware zu machen. Die Angaben sollen (spätere) Missverständnisse über die Eigenschaften der Ware, und damit Streitigkeiten minimieren.
14. Angabe über verkaufte Artikel: Es ist wünschenswert, daß der Verkäufer im Anfangsposting mitteilt, wenn ein Artikel verkauft wurde. Insbesondere dann, wenn das Angebot aus mehrern Artikeln besteht.
Dies soll es den anderen Mitgliedern erleichtern, einen Überblick über die noch zum Verkauf stehenden Artikel zu erhalten.
Dies gilt sinngemäß auch für die Sektion "Suche".
16. Austausch von Kontaktinformationen:
Beiden Parteien wird empfohlen, beim Abschluß des Handels (vor Zahlung und/oder Versand) ihre vollständigen Anschriften und ggf. Telefonnummern oder eMail-Adressen auszutauschen.
Dies soll den beiden Vertragsparteien ermöglichen, sich bei Unstimmigkeiten schnell und unkompliziert miteinander in Verbindung zu setzen, und so Streitigkeiten zu minimieren/auszuräumen.
17. Versicherter Versand: ComputerBase empfiehlt eine Versandart, bei der die Sendung versichert ist, und die Sendung bei Streitigkeiten nachverfolgt werden kann. Dies ist i.d.R. bei Paketversand, Versand per Einschreiben oder Wertbrief gegeben.
Auch der Versand per Nachgnahme sollte ggf. in Erwägung gezogen werden.
18. Versandbestätigung: Es empfiehlt sich ebenfalls, den Empfänger (per PN oder eMail) darüber zu informieren, wenn die Sendung beim Transportunternehmen aufgegeben wurde.
Sollte das Transportunternehmen darüber hinaus über eine Onlineverfolgung der Sendung verfügen, so ist es wünschenswert, dem Empfänger die dafür notwendigen Angaben mitzuteilen.
Beides soll es dem Empfänger ermöglichen, das Eintreffen der Ware abzuschätzen, und ggf. jemanden mit der Annahme/Abholung der Sendung zu beauftragen.
19. Bewertung: Nach einem Deal haben beide Seiten die Möglichkeit den jeweiligen Handelspartner zu bewerten (positiv, neutral, negativ). Die Bewertungsabgabe ist als wünschenswert anzusehen, aber keinesfalls als Pflicht.
Vielleicht kann man das Ein oder Andere in irgend einer Art gebrauchen.
Entweder für ein HowTo oder für die Forenregeln.
Gruß
eklipse