"Sicherer Fernseher"

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JennyCB schrieb:
Laut Artikel 5, Abs. 1 des Grundgesetzes hat jede Person das Recht "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“.
Dazu gehört auch der Fernsehempfang.
Solange der auf den Fernseher schauen kann, auch wenn da nur ÖR-Fernsehen läuft ist doch alles ok.
 
Smart-TV mit Streaming-Accounts in so einer Einrichtung wohl eher nicht.
WLAN-Blocker wären wohl auch angebracht sonst holen sich die Kids das über das Smartphone.
Deshalb gibt es im Gesetz auch kein Recht auf Internet.
 
@LGTT1 sollte uns mal darüber aufklären, um welche Einrichtung es sich da handelt.

Wenn es eine offene Einrichtung ist, wo die ohnehin Zugriff auf Smartphones und alles haben, dann ist das sinnlos.

Das sind dann allerdings Straftäter oder welche mit gefährlichem Potenzial und müssen polizeilich gemeldet werden.

Wenn du es nicht meldest, bist du wegen Beihilfe selbst dran.
 
Das einige immer gleich eskalieren wollen. Es ist kein Justizvollzug. Man könnte den Bereich wohl am besten als Gemeinschaftsbereich in einem Jugendclub beschreiben. Wenn nur Öffis laufen würden wäre das ja schon fast i.O. wäre halt nur besser wenn die aktivierung nicht immer und durch jeden möglich wäre, aber den Sendersuchlauf starten kriegt beinahe uneingeschränkt jeder hin. Aber wir können hier auch abbrechen. Da mir das hier zu dumm wird, wenn Fragen so Enden sag ich dazu besser nichts mehr sonst wird es wirklich noch ein Fall für einen Anwalt. Das kann hier zu bevor noch mehr untaugliche Beiträge kommen.
 
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