DeusoftheWired
Fleet Admiral
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Bogeyman schrieb:Ja das ist immer einfach zu behaupten solange man selbst nicht betroffen ist. Ob du immer noch der Meinung bist wenn deine Tochter eines Tages weinend bei dir ankommt und sagt der Nachbar hätte sie sexuell missbraucht, von rechtswegen aber absolut nichts zu machen ist, weil sie mitunter erst nach zig Wochen es dir erzählt hat?
Dieses Szenario wird von denen immer gern angeführt, die Menschenrechte abschaffen wollen. Dem halte ich die Frage entgegen, wie sie sich verhalten würden, würde man ihnen selbst unrechtmäßig Mißbrauch vorwerfen. Wenn sie selbst mit unberechtigten Vorwürfen konfrontiert werden, wünschen sie sich ganz schnell die Unschuldsvermutung zurück.
Bogeyman schrieb:Wo ist denn die Unschuldsvermutung bei der ganzen metoo Debatte? Interesiert da viele doch auch nicht die Bohne. Wenn ne Frau was sagt wird es schon so gewesen sein! So denken heute halt viele.
Da bin ich voll auf deiner Seite. Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils!
Bogeyman schrieb:Dass Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz aber auch Ermittlungen behindert und Täter schützt ist ebenfalls Realität.
Das Recht an deinem Eigentum behindert auch meine Bereicherung. ;> Niemand hat gesagt, es würden nur Unschuldige durch die Rechte beschützt. Daß es auch Schuldige schützt, sollte klar sein, nur ist wohl der entscheidende Faktor, wie man beide Seiten gewichtet. Für dich wiegt es schwerer, wenn ein Schuldiger unnötigerweise geschützt wird, für die Gegenseite ist der Schutz von Unschuldigen bis zum Beweis ihrer Schuld wichtiger. Dort liegt nämlich der Knackpunkt: nicht jede Anschuldigung stellt sich auch als wahr heraus.
Bogeyman schrieb:Ansonsten könntest du mit dem selben Argument auch ne Obduktion des Toten verhindern wollen und sagst Körperverletzung und so und er hat ja nicht eingewilligt.
Obduktionen werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt, weil sie eine Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB darstellen.
Bogeyman schrieb:Was ist dann mit Massenmördern? Sagen wir mal so Leuten wie Hitler oder Stalin. Dann muss man auch hingehen und seine eigene Medizin nehmen und sagen "ja wenn man den nichts beweisen kann finde ich es gut dass die frei rumlaufen können".
Das Problem ist, daß es für die Verbrechen der beiden Herren millionenfache Belege gibt.
Bogeyman schrieb:Wird früher oder später eh in Selbstjustiz enden weils verdammt viele Leute im Land schon so sehen und ankotzt dass man für so Dinge wie Totsschlag und Vergewaltigung teilweise auch mit ner Bewährungsstrafe oder lächerlichen Freiheitsstrafe aus dem Gerichtssaal herausstolzieren kann.
Nicht nur in Deutschland gibt es ein krasses Mißverhältnis zwischen Strafmaßen für körperliche und nicht-körperliche Delikte, da stimme ich dir zu. Selbstjustiz kann aber hier nicht das Mittel sein, das ist die gleiche mittelalterliche Auge-um-Auge-Mentalität wie in den vorigen Kommentaren. Noch sind wir ein Rechtsstaat, und wir müssen seine legalen Möglichkeiten zum Ändern von Mißständen nutzen.