@Luke S. Walker
Richtig ist, dass der Händler Dein Ansprechpartner ist, da Du mit diesem eine Vertragsbeziehung hast.
Was Du verkennst, ist die Tatsache, dass in aller Regel die Entscheidung immer vom Hersteller getroffen wird. Dem Händler fällt dann die (häufig unangenehme) Aufgabe zu, diese Entscheidung dem Kunden gegenüber zu kommunizieren.
Dein Verweis darauf, der Hersteller könne dann auf weitere Zulieferer verweisen, ist ungenügend. Der Hersteller ist für die Auswahl seiner Zulieferer verantwortlich und somit für das Endprodukt in seiner gänzlichen Form.
Die Sorgfaltspflichten des Herstellers bezüglich der Wahl seiner Zulieferer sowie bei seiner Endkontrolle und Qualitätssicherung stehen zudem auf einer gänzlich anderen Stufe als die Auswahlmöglichgkeiten eines Händlers, der ja ebenfalls frei wählen kann, welche Produkte welcher Hersteller er vertreiben möchte.
In der Praxis, ganz besonders im Bereich der Elektronikgeräte, fällt ein Händler in aller Regel keine eigenen Entscheidungen. Er schickt das beanstandete Produkt zu einer Servicewerkstatt des Herstellers; dort wird die Entscheidung getroffen. Diese Entscheidungen müssen nicht immer richtig sein und sind teilweise auch juristisch angreifbar.
In Deinem Falle ist die Entscheidung - wohlgemerkt ein Garantieanspruch hier außer Acht gelassen - richtig.
Eine Gewährleistung dürfte tatsächlich nicht mehr einklagbar sein.
Mir ging es darum, dass Du Dir bewusst machst, dass vorliegend
der Hersteller Dein Gerät offenbar so produziert hat, dass viel zu früh die Möglichkeit eines Mangels eintreten kann. Und dass Du Dir bewusst machst, dass es
der Hersteller war, der Deine Garantieleistung abgelehnt hat. Dort wurde entschieden, dass Du nichts bekommen sollst.
Bei Deinem Händler dagegen hat sich jemand (wenn auch reichlich spät) Gedanken gemacht, dass man Dir ein bloßes "nö, wir machen da gar nix" nicht zumuten wolle. Und man hat Dir ein Angebot gemacht.
Als Kundenservice ist das gar nicht mal so schlecht. (Außer der reiflich späte Sinneswandel natürlich.)
Ich kann nur immer wieder dazu aufrufen, sich auch in die Gegenseite bei Uneinigkeiten einzufühlen. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Großkonzern, einen kleines Unternehmen oder aber eine Privatperson handelt. Du bist derzeit offenbar noch nicht bereit dazu, weil Du viel zu verärgert bist. Das kann ich sogar verstehen.
Eines möchte ich jedoch zusätzlich noch anmerken:
Wäre Dir eine Garantieleistung anerkannt worden, und wäre ein Ersatzgerät nicht mehr lieferbar gewesen (es also zu einer Auszahlung gekommen), dann hättest Du
nicht den vollen Kaufpreis erhalten, sondern mehr als 1/3 weniger. Um genau zu sein wären Dir 13/36 vom Kaufpreis abgezogen worden.