PKW wirtschaftl. Totalschaden und Fragen dazu.

blueGod schrieb:
Das mit dem Mandat neu übertragen wird nicht mehr so einfach gehen. Ich habe nunmal einen Anwalt gewählt. Eine einfache Übertragung wird da kaum klappen sofern die nicht grob gegen Ihre Pflichten verstoßen.

Doch das geht jederzeit. Das Mandat ist Vertrauenssache und wenn du dem Anwalt nicht vertraust - warum auch immer - kannst und darfst du jederzeit den Anwalt wechseln. Du darfst seine Meinung zur Rechtsvertretung jederzeit ändern. Der neue Anwalt wird aber nicht von der gegnerischen Versicherung bezahlt (hab extra nachgefragt).
 
@ h00bi, oh das ist eine hilfreiche Information, ich danke Dir dafür!

Aktuell sieht es so aus als ob es dazu nicht mehr kommen muss. Der Gutachter hat mir gesagt, dass er sich das mit mir nochmal anschaut und er seine Einschätzung ggfs. nochmal revidieren wird.
Letzten Endes geht nichts über ein nettes Nachfragen, bevor man alles weitere über einen Anwalt laufen lässt.
 
Gerade bei BMW und Mercedes muss man tierisch aufpassen, dass der Gutachter den Wert richtig ermittelt, da halt die entsprechende Ausstattung den Wagen erst richtig teuer macht. Meist wird der wiederbeschaffungswert über die Dekra und teilweise sogar über DAT bezogen, wo ein Großteil der Ausstattung einfach außenvorgelassen wird. Im Zweifel mit dem zuständigen Gutachter reden, wie ja bereits geschehen, oder mit einem eigenen ankommen.
 
Du hast völlig recht. Der Unfall war eine Ausnahmesituation. Wenn man sich - wie ich - zuvor noch nicht mit dem Thema beschäftigt hat, gibt es einige Fallstricke. Ich musste innerhalb sehr kurzer Zeit sehr viele Informationen einholen und auswerten. Im Nachhinein wäre es schlauer gewesen den Wagen erstmal abzustellen und in Ruhe einen RA & Gutachter seines Vertrauens zu finden.
 
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