Smartphone - Wirtschaftlicher Totalschaden?!

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Luke S. Walker

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Meine besser Hälfte hatte sich im September 2017 ein Moto G5s bei MM gekauft. Nun ging von einen auf den anderen Tag das WLAN und Bluetooth nicht mehr. Beides ist aktiviert, nichts wird gefunden. Auch ein Werksreset half nicht also in den Markt gefahren wo es gekauft wurde. Dort dachte man wohl das Frau keine Ahnung hat und hatte es nochmal zurückgesetzt, auch nach dem dritten mal schaute der Service Mitarbeiter verduzt auf den leeren Bildschirm. Es wurde eingeschickt und kann dann nach fast 3 Wochen wieder mit dem Text:

"Lieber Kunde,

wir bedauern sehr, dass die Funktionalität Ihres Motorola Gerätes Grund zur Beanstandung gab.

Wir haben Ihr Gerät nach den besten Qualitätskriterien überprüft und konnten keine Reperatur vornehmen,
da Ihr Gerät aufgrund eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht unter die Garantiebestimmungen fällt.

Leider ist dieser Schaden irreparabel, so dass wir Ihnen ihr Gerät zu unserer Entlastung zurücksenden."


Und nun, gibt es keine Entschädigung oder Geld zurück?
Telefon wurde Bar bezahlt und ist ohne Vertrag. Es ist gerade einmal 13 Monate alt, gibt es hier keine Garantie/Gewährleistung?
Außerdem sieht ein Totalschaden doch anders aus, das Display ist in Ordnung, Sim wird erkannt. Es geht soweit alles bis auf das kaputten Wlan+Bluetooth Modul.
 
wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet, dass die Reparatur mehr kostet, als das Gerät noch wert ist.

was aber nicht bedeutet, dass das ganze Gerät total kaputt sein muss ;)
 
Also bleibt Sie auf dem Kaputten Gerät sitzen? Irgendwas muss doch greifen nach 13 monaten.
 
Da eine Reperatur unmöglich ist (würde wahrscheinlich auf Garantie gemacht) kannst du jetzt nur versuchen einen Gewährleistungsfall bei Media Markt draus zu machen.
Hier kann man den Kaufpreis zurückbekommen wenn du Media Markt beweisen kannst dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag, Stichwort Beweislastumkehr.

Ich würde mir da nicht zu viel Hoffnung machen.

Man lernt daraus: Smartphones und höherpreisige Artikel mit kurzer Garantie nur bei vernünftigen Händlern kaufen, die kulant handeln wie z.B. Amazon.
 
boarder-winterman schrieb:
Hier kann man den Kaufpreis zurückbekommen wenn du Media Markt beweisen kannst dass der Fehler bereits beim Kauf vorlag, Stichwort Beweislastumkehr.

Wie soll denn das funktionieren? Der Fehler trat ja erst vor einem Monat auf, exakt nach 12 monaten nutzung.
 
Das ist eben die Crux an der Sache.
Les dich mal zum Thema Beweislastumkehr ein.
 
Also haben die Hersteller einen Freifahrtschein für ihre geplante Obsoleszenz oder wie soll ich das verstehen?
 
Hier wurde ja mal wieder ziemlich viel juristischer Unsinn gepostet.

1) Schließen die Garantiebedingungen des Herstellers wirtschaftlichen Totalschaden aus? Ich hätte die gerne mal gelesen, klingt für mich jedenfalls erstmal sehr seltsam.
Ich finde im Internet nicht die Version, die für dich einschlägig ist. Wahrscheinlich wurde diese in Papierform mit in der Verkaufsverpackung eingefügt. Kannst du bitte nachsehen, diese einscannen/fotografieren und hier zur Verfügung stellen?

2) Es gibt die gesetzliche Gewährleistung. Media Markt etc. versuchen sich quasi immer um diese zu drücken, deshalb wird oft ohne weiteren Kommentar einfach an den Hersteller geschickt.
Du müsstest tatsächlich nachweisen, dass der Fehler bereits von Beginn an existiert hat, spätestens aber innerhalb der ersten sechs Monate.
In diesem Fall bekommst du nicht, wie @boarder-winterman behauptet, dein Geld wieder, sondern hättest Wahlrecht auf Fehlerbehebung oder wohl Neugerät (dann mit neuer Gewährleistung).


Wann trat denn der Fehler exakt auf? Und was hast du Media Markt hierzu bereits mitgeteilt?

(Ich habe andere Garantiebedingungen von Motorola gelesen und die sprachen nicht gerade dafür, dass man sich dir gegenüber völlig korrekt verhalten hat. Das hat aber natürlich für deinen speziellen Fall gar nichts zu sagen.)
 
Eine Reperatur ist ja scheinbar nicht möglich, der Reperaturpartner hat dies ja bereits ausgeschlossen.
Ein Neugerät gibt es nur wenn es das Modell noch gibt, die Media Markt Seite geht aktuell auf dem iPhone nicht, daher kann ich nicht nachsehen.

Sollte es das Modell nicht mehr geben, gibt es das Geld zurück.
 
Welcher vieler juristischer Unsinn wurde denn angeblich gepostet?
 
Ich habe eine Idee, worauf man sich bei Motorola beziehen könnte, würde das persönlich aber (erstmal) nicht akzeptieren.

Hast du denn als Antwort auf obige E-Mail mal nachgefragt, wie sie auf die Idee kommen, dass eine Garantie nicht einschlägig wäre?
 
Folgendes hat sich ergeben. Meine bessere Hälfte hat eine E-Mail erhalten mit der Bitte um eine Beurteilung des Services. Jetzt kann man sich natürlich denken wie diese ausgefallen ist :stock:

Ungefähr 30min später klingelte das Telefon. Herr Geschäftsführer war dran und zeigte sich sichtlich Mitleidend und bot an die Hälfte des Kaufpreises zu erstatten sofern man sich ein neues Gerät im Markt aussucht - quasi 125€ Gutschein :volllol::utpulsegun:
 
Das ist für einen juristischen Laien, der keine Lust auf Vorderungsmanagement hat, sicherlich der deutlich weniger stressige und vor allem schnellere Weg.

Wenn das für euch also wirtschaftlich in Ordnung ist - gute Sache. :)
 
Ist doch schon mal nicht verkehrt, das G5s bekommst du doch fast schon für diesen Preis neu.
 
Ein Motorola wirds sicherlich nicht nocheinmal und die Bedingung das man die 125€ nur bekommt wenn man dort sein Geld lässt... Dieser Verein und seine Machenschaften werden sicherlich nicht noch weiter unterstützt und in einem Jahr geht dann wieder das Smartphone kaputt und steht da vor dem selben Problem.

So wie es momentan aussieht wird ein Xiaomi Mi A2 Lite bei Amazon gekauft, da gab es nie Probleme, doch vorher wird der Motorola Support kontaktiert.

Auch damals bei abgabe des Gerätes zur Reparatur hat man uns versichert falls diese nicht möglich ist das man sein Geld zurück bekommt. Davon war bei abholung dann keine rede mehr.
 
Luke S. Walker schrieb:
[...] und die Bedingung das man die 125€ nur bekommt wenn man dort sein Geld lässt... Dieser Verein und seine Machenschaften werden sicherlich nicht noch weiter unterstützt [...].

Diese Aussage vermag ich so nicht ganz nachzuvollziehen.

Wohlgemerkt, ich habe jetzt weder die Garantiebedingungen hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit in Deinem Falle geprüft, noch habe ich die Garantiebedingungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft.
Aus welchen Gründen eine Garantieleistung abgelehnt wurde, vermag ich daher nicht nachzuvollziehen.

Was jedoch die Gewährleistung betrifft, hier sehe ich keinerlei Nachweis dahingehend, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat. Dies ist jedoch Grundvoraussetzung, damit ein Gewährleistungsanspruch überhaupt erst begründet ist.

Lässt man also die Garantie außer Betracht (und diese liegt ohnehin in der Entscheidungsgewalt des Herstellers und nicht des Händlers), und bezieht man darüber hinaus in seine Überlegungen ein, dass sich vorliegend nicht Dein Händler sondern der Hersteller quergestellt hat, bleibt übrig, dass sich Dein Händler mit seinem Angebot über 125€ sogar sehr kulant und kundenfreundlich verhalten hat. Dass man dort von Dir verlangt, im Falle einer Insanspruchnahme auch dort ein anderes Gerät zu kaufen, ist durchaus legitim. Man kann bei einer Kulanzentscheidung nicht erwarten, dass man dort den eigenen Schaden nicht möglichst gering halten möchte.

Was mir einzig wirklich negativ auffällt ist, dass man dort erst nach einer schlechten Servicebewertung bereit war, auf Dich zuzugehen. Das hätte gleich vor Ort bzw. bei der Rückmeldung erfolgen müssen. Ein guter Händler schaut gleich, inwieweit er dem Kunden entgegen kommen kann, und wartet nicht ab, bis eine Beschwerde erfolgt ist.
 
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Das WLAN+Bluetooth Modul ist hinüber und nichts anderes, ohne selbstverschulden. Ist meinem Vater damals beim LG G3 auch passiert und man hat es antsandslos bei Amazon gegen ein neues Gerät getauscht innerhalb der Garantie.

Hier wurde sich quer-gestellt. Hier haben sie ihr kaputtes Gerät, was erst 13 Monate alt ist, und da ist die Tür.

Man Stelle sich sowas bei einem Pkw vor, Getriebeschaden? Pech, da ist die Tür.
 
Die Beweislastumkehr tritt Dir hier halt in die Knochen.
Auch wenn ich es immer wiederhole, das sind so dinge warum ich meist Amazon bevorzuge und akzeptiere wenn der Krempel ein paar Euro teurer ist.
 
@Luke S. Walker
Ja genau, es wurde sich quergestellt.
Nur eben nicht so, wie Du es siehst. Nicht der Händler (in Deinem Fall MM) hat sich quergestellt, sondern der Hersteller. Auf den kannst Du ggf. sauer sein.

Wenn Du überlegst, wer denn für den Schaden verantwortlich ist, dann weißt Du auch, wen der Schaden treffen muss. Dein MM hat nichts falsch gemacht. Der Hersteller jedoch schon, denn er hat offenkundig Teile verbaut, die viel zu früh kaputt gegangen sind.
Der Hersteller hat jedoch MM signalisiert, er wolle überhaupt nichts übernehmen. Hier wäre auch der juristisch richtige Ansatz für eine intensivere Prüfung, ob die Garantiebedingungen eine Übernahme in Deinem Falle wirklich ausschließen.

Dein Händler ist Dir, wenn auch verspätet, immerhin nicht unerheblich entgegen gekommen. Und zwar vollständig zu eigenen Lasten, was er juristisch nicht müsste.


Zu Deinem PKW-Beispiel, ich kann Dir versichern, dass wenn bei einem Neuwagen nach 13 Monaten das Getriebe Mängel aufweist und (und jetzt kommts, denn dieser Fall wäre mehr als unwahrscheinlich!) der Hersteller tatsächlich eine Möglichkeit hätte, eine Garantieleistung abzulehnen, dann würde genau dasselbe dabei herauskommen wie jetzt bei Dir: der Händler würde Dir das defekte Auto wieder aushändigen.

Gewährleistung ist effektiv nicht mehr einklagbar, Garantie (angeblich) in diesem Punkt ausgeschlossen.

Auch bei einem Neuwagen käme somit nichts anderes dabei heraus. Über Gebrauchte müssen wir erst gar nicht reden, zumindest nicht praxisbezogen.


Ganz kurz zu Amazon, ich könnte hier ausführlich begründen, weshalb es Amazon als nahezu einzigem Unternehmen möglich ist, ständig derart kundenfreundliche Entscheidungen zu treffen. Das würde jedoch den Rahmen dieses Threads sprengen. Daher belasse ich es bei einem Hinweis auf die Marktmacht.

Trotzdem graut mir vor einer Zukunft, in der Verbraucher derart verwöhnt sind (ist ja heute schon teils der Fall), diese Kulanz als selbstverständlich anzusehen. Ebenso vor einer Zukunft, in der Amazon allein den Markt beherrscht. Was Amazon tut, ist für Amazon marktstrategisch sinnvoll. Gesellschaftlich ganz sicher nicht.
 
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